Schutz und Nutzung der Gewässer

ShortId
07.492
Id
20070492
Updated
10.02.2026 20:52
Language
de
Title
Schutz und Nutzung der Gewässer
AdditionalIndexing
52;freie Schlagwörter: Renaturierung;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Wasserlauf;Sanierung;Gegenvorschlag;Gewässerschutz
1
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L04K08020341, Sanierung
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L05K0801020406, Gegenvorschlag
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Bereich des Gewässerschutzes besteht Handlungsbedarf. Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" ist aber für die Mehrheit der Kommission nicht der richtige Weg, um den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dies insbesondere, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet und ein Antragsrecht für Umweltschutzorganisationen einführen will, das weder sachlich noch politisch gerechtfertigt ist. Es ist deshalb angezeigt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Damit sollen unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene Lösungen für die Probleme im Bereich des Gewässerschutzes gefunden werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die erforderlichen Gesetzesbestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. die Revitalisierung (naturnahe Gestaltung) der öffentlichen Gewässer und ihrer Ufer gefördert wird;</p><p>2. eine Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall/Sunk in den Gewässern unterhalb von Speicherkraftwerken erreicht wird;</p><p>3. neue Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen (Art. 32 GSchG) bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischen Potenzial unter Berücksichtigung des natürlichen Wasserkreislaufs geschaffen und schützenswerte Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen besonders berücksichtigt werden;</p><p>4. die Wasserqualität durch die Restwassermenge gewährleistet ist (Gesundheitspolizei, Grundwasser, Abwassereinleitung, spezielle Lebensgemeinschaften wie z. B. in Auen);</p><p>5. der Geschiebehaushalt möglichst reaktiviert wird;</p><p>6. die Massnahmen gemäss Ziffer 1 bis 5 finanziert werden können.</p><p>Dabei darf die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die Ziele gemäss Energiegesetz nicht beeinträchtigt und müssen wohlerworbene Rechte respektiert werden.</p>
  • Schutz und Nutzung der Gewässer
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20070060
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bereich des Gewässerschutzes besteht Handlungsbedarf. Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" ist aber für die Mehrheit der Kommission nicht der richtige Weg, um den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dies insbesondere, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet und ein Antragsrecht für Umweltschutzorganisationen einführen will, das weder sachlich noch politisch gerechtfertigt ist. Es ist deshalb angezeigt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Damit sollen unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene Lösungen für die Probleme im Bereich des Gewässerschutzes gefunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die erforderlichen Gesetzesbestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. die Revitalisierung (naturnahe Gestaltung) der öffentlichen Gewässer und ihrer Ufer gefördert wird;</p><p>2. eine Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall/Sunk in den Gewässern unterhalb von Speicherkraftwerken erreicht wird;</p><p>3. neue Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen (Art. 32 GSchG) bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischen Potenzial unter Berücksichtigung des natürlichen Wasserkreislaufs geschaffen und schützenswerte Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen besonders berücksichtigt werden;</p><p>4. die Wasserqualität durch die Restwassermenge gewährleistet ist (Gesundheitspolizei, Grundwasser, Abwassereinleitung, spezielle Lebensgemeinschaften wie z. B. in Auen);</p><p>5. der Geschiebehaushalt möglichst reaktiviert wird;</p><p>6. die Massnahmen gemäss Ziffer 1 bis 5 finanziert werden können.</p><p>Dabei darf die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die Ziele gemäss Energiegesetz nicht beeinträchtigt und müssen wohlerworbene Rechte respektiert werden.</p>
    • Schutz und Nutzung der Gewässer
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Im Bereich des Gewässerschutzes besteht Handlungsbedarf. Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" ist aber für die Mehrheit der Kommission nicht der richtige Weg, um den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dies insbesondere, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet und ein Antragsrecht für Umweltschutzorganisationen einführen will, das weder sachlich noch politisch gerechtfertigt ist. Es ist deshalb angezeigt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Damit sollen unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene Lösungen für die Probleme im Bereich des Gewässerschutzes gefunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die erforderlichen Gesetzesbestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. die Revitalisierung (naturnahe Gestaltung) der öffentlichen Gewässer und ihrer Ufer gefördert wird;</p><p>2. eine Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall/Sunk in den Gewässern unterhalb von Speicherkraftwerken erreicht wird;</p><p>3. neue Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen (Art. 32 GSchG) bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischen Potenzial unter Berücksichtigung des natürlichen Wasserkreislaufs geschaffen und schützenswerte Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen besonders berücksichtigt werden;</p><p>4. die Wasserqualität durch die Restwassermenge gewährleistet ist (Gesundheitspolizei, Grundwasser, Abwassereinleitung, spezielle Lebensgemeinschaften wie z. B. in Auen);</p><p>5. der Geschiebehaushalt möglichst reaktiviert wird;</p><p>6. die Massnahmen gemäss Ziffer 1 bis 5 finanziert werden können.</p><p>Dabei darf die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die Ziele gemäss Energiegesetz nicht beeinträchtigt und müssen wohlerworbene Rechte respektiert werden.</p>
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