Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten

ShortId
07.494
Id
20070494
Updated
10.02.2026 20:29
Language
de
Title
Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten
AdditionalIndexing
04;421;24;Aufgaben des Parlaments;politische Planung;parlamentarische Kontrolle;parastaatliche Verwaltung;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates, der Bundesversammlung einen Entlassentwurf zu unterbreiten, um den Einfluss des Parlamentes bei der Festlegung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes zur verstärken. Die Gesetzgebung soll dabei so geändert werden, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat mittels eines parlamentarischen Vorstosses den Auftrag erteilen kann, ein strategisches Ziel einer verselbständigten Einheit festzulegen oder zu ändern. Der Bundesrat kann von diesem Auftrag abweichen, er hat dies aber zu begründen.</p>
  • Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates, der Bundesversammlung einen Entlassentwurf zu unterbreiten, um den Einfluss des Parlamentes bei der Festlegung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes zur verstärken. Die Gesetzgebung soll dabei so geändert werden, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat mittels eines parlamentarischen Vorstosses den Auftrag erteilen kann, ein strategisches Ziel einer verselbständigten Einheit festzulegen oder zu ändern. Der Bundesrat kann von diesem Auftrag abweichen, er hat dies aber zu begründen.</p>
    • Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates, der Bundesversammlung einen Entlassentwurf zu unterbreiten, um den Einfluss des Parlamentes bei der Festlegung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes zur verstärken. Die Gesetzgebung soll dabei so geändert werden, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat mittels eines parlamentarischen Vorstosses den Auftrag erteilen kann, ein strategisches Ziel einer verselbständigten Einheit festzulegen oder zu ändern. Der Bundesrat kann von diesem Auftrag abweichen, er hat dies aber zu begründen.</p>
    • Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten

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