Zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern

ShortId
07.495
Id
20070495
Updated
10.04.2024 17:39
Language
de
Title
Zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern
AdditionalIndexing
2811;DNA-Analyse;Familiennachzug;Türkei;Kosovo;Ausländerrecht;Einwanderung;Abstammung;Jugoslawien;biometrische Daten
1
  • L04K01080304, Familiennachzug
  • L08K0706010501040101, DNA-Analyse
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L04K01030101, Abstammung
  • L03K050601, Ausländerrecht
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K03010204, Jugoslawien
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K03010508, Türkei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Ausländergesetz kennt die Bestimmung, dass in Zweifelsfällen für den Familiennachzug eine DNA-Probe verlangt werden kann. In der Praxis ist es jedoch so, dass dieser Test heute nur in wenigen Fällen verlangt wird, obwohl starke Indizien darauf hinweisen, dass Dokumente in verschiedenen Ländern und Gebieten (beispielsweise im Kosovo) käuflich erworben werden können. Der DNA-Nachweis ist deshalb als obligatorisch zu erklären für den Familiennachzug aus Ländern, bei welchen vermutet werden muss, dass Dokumente missbräuchlich erworben werden können. Dazu zählen nebst den heute schon vom Bundesamt für Migration als problematisch erachteten Ländern auch die Türkei und der Kosovo. Angestellte der kantonalen Migrations- und kommunalen Einwohnerämter schätzen den Missbrauch als erheblich ein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Mittels geeigneter Gesetzesbestimmungen sollen für den Familiennachzug von Personen aus Ländern, die vom Bundesamt für Migration (BFM) als problematisch erachtet werden (gemäss der Länderliste in der Weisung "Einreiseverfahren beim Familiennachzug. Zuständigkeit und Prüfung von Zivilstandsurkunden aus bestimmten Ländern", Nr. 212.1/2005-01242/04), zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden. Die Liste des BFM ist ausserdem durch die Länder Ex-Jugoslawiens und die Türkei zu ergänzen und später kontinuierlich anzupassen.</p>
  • Zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Ausländergesetz kennt die Bestimmung, dass in Zweifelsfällen für den Familiennachzug eine DNA-Probe verlangt werden kann. In der Praxis ist es jedoch so, dass dieser Test heute nur in wenigen Fällen verlangt wird, obwohl starke Indizien darauf hinweisen, dass Dokumente in verschiedenen Ländern und Gebieten (beispielsweise im Kosovo) käuflich erworben werden können. Der DNA-Nachweis ist deshalb als obligatorisch zu erklären für den Familiennachzug aus Ländern, bei welchen vermutet werden muss, dass Dokumente missbräuchlich erworben werden können. Dazu zählen nebst den heute schon vom Bundesamt für Migration als problematisch erachteten Ländern auch die Türkei und der Kosovo. Angestellte der kantonalen Migrations- und kommunalen Einwohnerämter schätzen den Missbrauch als erheblich ein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Mittels geeigneter Gesetzesbestimmungen sollen für den Familiennachzug von Personen aus Ländern, die vom Bundesamt für Migration (BFM) als problematisch erachtet werden (gemäss der Länderliste in der Weisung "Einreiseverfahren beim Familiennachzug. Zuständigkeit und Prüfung von Zivilstandsurkunden aus bestimmten Ländern", Nr. 212.1/2005-01242/04), zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden. Die Liste des BFM ist ausserdem durch die Länder Ex-Jugoslawiens und die Türkei zu ergänzen und später kontinuierlich anzupassen.</p>
    • Zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern

Back to List