Solidaritätsabgabe auf Dividenden
- ShortId
-
07.496
- Id
-
20070496
- Updated
-
10.04.2024 18:41
- Language
-
de
- Title
-
Solidaritätsabgabe auf Dividenden
- AdditionalIndexing
-
24;28;Steuerpolitik;Sozialabgabe;Kapitaleinkommen;Sozialversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L05K0704050208, Kapitaleinkommen
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L03K110902, Finanzierung
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110703, Steuerpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die genannten Sozialwerke AHV, IV und EO werden hauptsächlich durch Abgaben von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf den Löhnen finanziert, via Mehrwertsteuer aber auch durch die Rentnerinnen und Rentner. Keinen Beitrag an die Sozialwerke liefern die Einkommen aus Kapitalbesitz. Das spielte so lange keine Rolle, wie die Kapitaleinkommen selbst keine grosse Bedeutung hatten. Das hat sich aber in den letzten 20 Jahren grundlegend geändert. Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2004 flossen den in der Schweiz wohnhaften Aktionärinnen und Aktionären jährlich 60 Milliarden Franken zu. Das entsprach einem Fünftel der gesamten Lohnsumme. Die Dividenden sind nicht nur frei von Sozialabgaben, sondern werden zunehmend sogar noch steuerbefreit. Das verstärkt die ohnehin schon bestehende Privilegierung der Einkommensart Dividende. Angesichts der grossen Bedeutung der Kapitaleinkommen und angesichts der finanziellen Bedürfnisse der Sozialwerke drängt sich der Beizug der Dividenden zur Finanzierung von AHV, IV und EO geradezu auf. Die geforderte Abgabe in der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge (5,05 Prozent) führt den Sozialwerken nahmhafte Beträge zu (bei 50 Milliarden Franken abgabepflichtigen Dividenden wären es jährlich gut 2,5 Milliarden Franken, aufgeteilt auf die AHV mit 2,1 Milliarden, die IV mit 350 Millionen und die EO mit 75 Millionen Franken).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Auf den an natürliche und juristische Personen in der Schweiz ausgeschütteten Dividenden wird eine Solidaritätsabgabe zugunsten von AHV, IV und EO erhoben. Sie entspricht den Arbeitnehmerbeiträgen an diese drei Sozialwerke.</p>
- Solidaritätsabgabe auf Dividenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die genannten Sozialwerke AHV, IV und EO werden hauptsächlich durch Abgaben von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf den Löhnen finanziert, via Mehrwertsteuer aber auch durch die Rentnerinnen und Rentner. Keinen Beitrag an die Sozialwerke liefern die Einkommen aus Kapitalbesitz. Das spielte so lange keine Rolle, wie die Kapitaleinkommen selbst keine grosse Bedeutung hatten. Das hat sich aber in den letzten 20 Jahren grundlegend geändert. Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2004 flossen den in der Schweiz wohnhaften Aktionärinnen und Aktionären jährlich 60 Milliarden Franken zu. Das entsprach einem Fünftel der gesamten Lohnsumme. Die Dividenden sind nicht nur frei von Sozialabgaben, sondern werden zunehmend sogar noch steuerbefreit. Das verstärkt die ohnehin schon bestehende Privilegierung der Einkommensart Dividende. Angesichts der grossen Bedeutung der Kapitaleinkommen und angesichts der finanziellen Bedürfnisse der Sozialwerke drängt sich der Beizug der Dividenden zur Finanzierung von AHV, IV und EO geradezu auf. Die geforderte Abgabe in der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge (5,05 Prozent) führt den Sozialwerken nahmhafte Beträge zu (bei 50 Milliarden Franken abgabepflichtigen Dividenden wären es jährlich gut 2,5 Milliarden Franken, aufgeteilt auf die AHV mit 2,1 Milliarden, die IV mit 350 Millionen und die EO mit 75 Millionen Franken).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Auf den an natürliche und juristische Personen in der Schweiz ausgeschütteten Dividenden wird eine Solidaritätsabgabe zugunsten von AHV, IV und EO erhoben. Sie entspricht den Arbeitnehmerbeiträgen an diese drei Sozialwerke.</p>
- Solidaritätsabgabe auf Dividenden
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