Wichtigkeit eines echten "Swiss made" für die Uhrenindustrie

ShortId
07.1001
Id
20071001
Updated
24.06.2025 23:00
Language
de
Title
Wichtigkeit eines echten "Swiss made" für die Uhrenindustrie
AdditionalIndexing
15;Ursprungsbezeichnung;Marketing;Handelsmarke;Schweiz;unlautere Werbung;Konsumenteninformation;Warenzeichen;Wirtschaftsethik;Uhrenindustrie;Gütezeichen;Industriestandort Schweiz;Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland;Outsourcing
1
  • L06K160204020102, Handelsmarke
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
  • L05K0703010108, unlautere Werbung
  • L05K0705020505, Uhrenindustrie
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K03010101, Schweiz
  • L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
  • L05K0701010308, Marketing
  • L06K160204020103, Warenzeichen
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L06K070304030402, Outsourcing
  • L06K070304030401, Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Benützung des "Swiss made" für Uhren wird durch die Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren geregelt (Swiss-made-Verordnung für Uhren). Sie wurde 1992 mit dem Ziel revidiert, den Schutz der Herkunftsangabe "Schweiz" bzw. "Swiss made" auf Uhren zu verstärken. Eine Uhr gilt demnach als Schweizer Uhr, wenn das Uhrwerk schweizerisch ist, wenn die Uhr in der Schweiz eingeschaltet wird und wenn der Hersteller die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz durchführt. Ein Uhrwerk gilt als schweizerisch, wenn es in der Schweiz zusammengesetzt und durch den Hersteller kontrolliert wird; die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen müssen zudem mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen. Die Revision von 1995 brachte im Einverständnis mit der Branche eine Liberalisierung der Markierungsvorschriften für in die Schweiz eingeführte Uhrengehäuse und Zifferblätter. Um die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Uhrenindustrie nicht durch unnötige Handelshemmnisse zu behindern, erlaubt die Swiss-made-Verordnung den Uhrenherstellern daher, gewisse Uhrenbestandteile im Ausland herstellen und markieren zu lassen. Beide Revisionen sind das Resultat von kontroversen und langwierigen Diskussionen unterschiedlicher Interessenvertreter. Verstösse gegen die Swiss-made-Verordnung werden auf Antrag mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. Handelt der Täter gewerbsmässig, wird er von Amtes wegen verfolgt. Die Zollverwaltung ist ausserdem ermächtigt, bei Verdacht den Branchenverband auf widerrechtlich mit "Swiss made" versehene Warensendungen aufmerksam zu machen, damit dieser die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten kann. Missbräuche können daher in der Schweiz jederzeit strafrechtlich verfolgt werden.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht "Schutz der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes" vom 15. November 2006 in Erfüllung der beiden Postulate Hutter 06.3056, "Schutz der Marke Schweiz", und Fetz 06.3174, "Verstärkung der Marke Made in Switzerland", aufgezeigt hat, will er in Sachen "Swiss made" mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Dazu schlägt er eine Revision der einschlägigen Gesetze sowie Massnahmen zur besseren Durchsetzung im In- und Ausland vor. Der Bundesrat signalisiert den Branchenverbänden in seinem Bericht insbesondere auch die Bereitschaft, eine oder mehrere Verordnungen zu erlassen, die den Gebrauch der Bezeichnung "Schweiz" für einen oder mehrere spezifische Wirtschaftszweige regelt bzw. regeln. Dabei unterstreicht er, dass die Initiative zum Erarbeiten gemeinsamer Kriterien oder mindestens eines klaren gemeinsamen Nenners dafür bei den Verbänden liegt. Was für die Erarbeitung neuer Verordnungen gilt, hat auch Gültigkeit für eine allfällige Revision der bestehenden Swiss-made-Verordnung für Uhren. Ein allfälliger Revisionsvorschlag mit verschärften Kriterien für die Verwendung des "Swiss made" auf Uhren müsste im Rahmen der geltenden bzw. der revidierten gesetzlichen Grundlagen liegen und die Interessen der Konsumenten angemessen berücksichtigen. Der Bundesrat ist bereit, ein entsprechendes Anliegen, das von der gesamten Branche getragen wird, entgegenzunehmen und die geltende Swiss-made-Verordnung für Uhren zu verschärfen. Voraussetzung dafür sind jedoch ein entsprechendes Engagement der Branche und eine Einigung innerhalb der Uhrenindustrie. Der Bundesrat ist somit bereit, eine entsprechende Initiative der Uhrenbranche aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ohne das Postulat Fetz 06.3174 vom 24. März 2006, "Verstärkung der Marke Made in Switzerland", ausser Acht zu lassen, das sich allgemein mit der Benützung des Schweizer Namens befasst, möchte ich den Bundesrat auf die schlimmen Missbräuche bei der irreführenden Verwendung der Bezeichnung "Swiss made" im Bereich der Uhrenindustrie aufmerksam machen.</p><p>Es ist heute sehr einfach, die Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren zu umgehen. Mehrere Unternehmen, und zwar keine kleinen, die ihren Sitz in der Schweiz, den Grossteil ihrer Produktion jedoch im Ausland haben, benutzen die Marke "Swiss made" und schaden so unserer Wirtschaft, indem sie die Konsumentenschaft irreführen und unlautere Wettbewerbsbedingungen gegenüber jenen Uhrenherstellern schaffen, die alle Bestandteile ihrer Uhren in der Schweiz entwerfen, herstellen und zusammensetzen.</p><p>Praktisch darf eine Uhr als "Swiss made" bezeichnet werden, sobald mindestens 50 Prozent ihres Wertes auf die in der Schweiz hergestellten Bestandteile entfallen (auch wenn dies nur einen einzigen Bestandteil wie die Zeiger oder bei einer Quarz-Uhr sogar die Batterie betrifft) und die Uhr in der Schweiz zusammengesetzt wird (auch wenn dies maschinell erfolgt). Alle übrigen Bestandteile (auch die Hauptbestandteile Gehäuse und Uhrwerk) dürfen im Ausland hergestellt werden. Diese Anforderungen können mühelos erfüllt werden, und dies ist völlig inakzeptabel.</p><p>Es handelt sich hier um ein wirtschaftliches, rechtliches und ethisches Problem, das die Arbeitsplätze in der Schweiz, das Image, die Tradition und den Ruf unseres Landes bedroht. Die Zollbehörden mehrerer Länder haben übrigens angefangen, von den Schweizer oder den scheinbar schweizerischen Uhrenherstellern viel detailliertere und genauere Herkunftsbescheinigungen zu verlangen, als unsere Gesetzgebung dies vorschreibt.</p><p>Diejenigen Schweizer Uhrenhersteller, die unsere Ethik, unsere jahrhundertealte Erfahrung in der Uhrenherstellung, unsere qualifizierte Handarbeit, unsere Mikrotechnikforschung und unsere Spitzenuhrentechnologie in Ehren halten, sind es leid, einen ungleichen Kampf gegen grosse "Uhren"-Unternehmen zu führen, die eine Verordnung missbrauchen, die eindeutig zu wenig streng ist, und die damit nicht nur das Image unseres Landes, sondern vor allem Arbeitsplätze und die Entwicklung eines enorm wichtigen und angesehenen Sektors unserer Wirtschaft bedrohen.</p><p>Ich möchte deshalb vom Bundesrat wissen, welche Massnahmen er angesichts der mehr als kritischen Situation sofort ergreifen will, damit ehrbare Uhrenunternehmen, die unsere Werte respektieren, sich weiter entwickeln können. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Erhaltung des Images und für den Mehrwert unseres Landes. Ich möchte ebenfalls wissen, welche zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat zu ergreifen denkt, damit die schweizerische und die ausländische Konsumentenschaft vor einer Irreführung geschützt wird, deren Opfer sie beim Kauf der meisten "Swiss made"-Uhren werden.</p>
  • Wichtigkeit eines echten "Swiss made" für die Uhrenindustrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Benützung des "Swiss made" für Uhren wird durch die Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren geregelt (Swiss-made-Verordnung für Uhren). Sie wurde 1992 mit dem Ziel revidiert, den Schutz der Herkunftsangabe "Schweiz" bzw. "Swiss made" auf Uhren zu verstärken. Eine Uhr gilt demnach als Schweizer Uhr, wenn das Uhrwerk schweizerisch ist, wenn die Uhr in der Schweiz eingeschaltet wird und wenn der Hersteller die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz durchführt. Ein Uhrwerk gilt als schweizerisch, wenn es in der Schweiz zusammengesetzt und durch den Hersteller kontrolliert wird; die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen müssen zudem mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen. Die Revision von 1995 brachte im Einverständnis mit der Branche eine Liberalisierung der Markierungsvorschriften für in die Schweiz eingeführte Uhrengehäuse und Zifferblätter. Um die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Uhrenindustrie nicht durch unnötige Handelshemmnisse zu behindern, erlaubt die Swiss-made-Verordnung den Uhrenherstellern daher, gewisse Uhrenbestandteile im Ausland herstellen und markieren zu lassen. Beide Revisionen sind das Resultat von kontroversen und langwierigen Diskussionen unterschiedlicher Interessenvertreter. Verstösse gegen die Swiss-made-Verordnung werden auf Antrag mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. Handelt der Täter gewerbsmässig, wird er von Amtes wegen verfolgt. Die Zollverwaltung ist ausserdem ermächtigt, bei Verdacht den Branchenverband auf widerrechtlich mit "Swiss made" versehene Warensendungen aufmerksam zu machen, damit dieser die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten kann. Missbräuche können daher in der Schweiz jederzeit strafrechtlich verfolgt werden.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht "Schutz der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes" vom 15. November 2006 in Erfüllung der beiden Postulate Hutter 06.3056, "Schutz der Marke Schweiz", und Fetz 06.3174, "Verstärkung der Marke Made in Switzerland", aufgezeigt hat, will er in Sachen "Swiss made" mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Dazu schlägt er eine Revision der einschlägigen Gesetze sowie Massnahmen zur besseren Durchsetzung im In- und Ausland vor. Der Bundesrat signalisiert den Branchenverbänden in seinem Bericht insbesondere auch die Bereitschaft, eine oder mehrere Verordnungen zu erlassen, die den Gebrauch der Bezeichnung "Schweiz" für einen oder mehrere spezifische Wirtschaftszweige regelt bzw. regeln. Dabei unterstreicht er, dass die Initiative zum Erarbeiten gemeinsamer Kriterien oder mindestens eines klaren gemeinsamen Nenners dafür bei den Verbänden liegt. Was für die Erarbeitung neuer Verordnungen gilt, hat auch Gültigkeit für eine allfällige Revision der bestehenden Swiss-made-Verordnung für Uhren. Ein allfälliger Revisionsvorschlag mit verschärften Kriterien für die Verwendung des "Swiss made" auf Uhren müsste im Rahmen der geltenden bzw. der revidierten gesetzlichen Grundlagen liegen und die Interessen der Konsumenten angemessen berücksichtigen. Der Bundesrat ist bereit, ein entsprechendes Anliegen, das von der gesamten Branche getragen wird, entgegenzunehmen und die geltende Swiss-made-Verordnung für Uhren zu verschärfen. Voraussetzung dafür sind jedoch ein entsprechendes Engagement der Branche und eine Einigung innerhalb der Uhrenindustrie. Der Bundesrat ist somit bereit, eine entsprechende Initiative der Uhrenbranche aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ohne das Postulat Fetz 06.3174 vom 24. März 2006, "Verstärkung der Marke Made in Switzerland", ausser Acht zu lassen, das sich allgemein mit der Benützung des Schweizer Namens befasst, möchte ich den Bundesrat auf die schlimmen Missbräuche bei der irreführenden Verwendung der Bezeichnung "Swiss made" im Bereich der Uhrenindustrie aufmerksam machen.</p><p>Es ist heute sehr einfach, die Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren zu umgehen. Mehrere Unternehmen, und zwar keine kleinen, die ihren Sitz in der Schweiz, den Grossteil ihrer Produktion jedoch im Ausland haben, benutzen die Marke "Swiss made" und schaden so unserer Wirtschaft, indem sie die Konsumentenschaft irreführen und unlautere Wettbewerbsbedingungen gegenüber jenen Uhrenherstellern schaffen, die alle Bestandteile ihrer Uhren in der Schweiz entwerfen, herstellen und zusammensetzen.</p><p>Praktisch darf eine Uhr als "Swiss made" bezeichnet werden, sobald mindestens 50 Prozent ihres Wertes auf die in der Schweiz hergestellten Bestandteile entfallen (auch wenn dies nur einen einzigen Bestandteil wie die Zeiger oder bei einer Quarz-Uhr sogar die Batterie betrifft) und die Uhr in der Schweiz zusammengesetzt wird (auch wenn dies maschinell erfolgt). Alle übrigen Bestandteile (auch die Hauptbestandteile Gehäuse und Uhrwerk) dürfen im Ausland hergestellt werden. Diese Anforderungen können mühelos erfüllt werden, und dies ist völlig inakzeptabel.</p><p>Es handelt sich hier um ein wirtschaftliches, rechtliches und ethisches Problem, das die Arbeitsplätze in der Schweiz, das Image, die Tradition und den Ruf unseres Landes bedroht. Die Zollbehörden mehrerer Länder haben übrigens angefangen, von den Schweizer oder den scheinbar schweizerischen Uhrenherstellern viel detailliertere und genauere Herkunftsbescheinigungen zu verlangen, als unsere Gesetzgebung dies vorschreibt.</p><p>Diejenigen Schweizer Uhrenhersteller, die unsere Ethik, unsere jahrhundertealte Erfahrung in der Uhrenherstellung, unsere qualifizierte Handarbeit, unsere Mikrotechnikforschung und unsere Spitzenuhrentechnologie in Ehren halten, sind es leid, einen ungleichen Kampf gegen grosse "Uhren"-Unternehmen zu führen, die eine Verordnung missbrauchen, die eindeutig zu wenig streng ist, und die damit nicht nur das Image unseres Landes, sondern vor allem Arbeitsplätze und die Entwicklung eines enorm wichtigen und angesehenen Sektors unserer Wirtschaft bedrohen.</p><p>Ich möchte deshalb vom Bundesrat wissen, welche Massnahmen er angesichts der mehr als kritischen Situation sofort ergreifen will, damit ehrbare Uhrenunternehmen, die unsere Werte respektieren, sich weiter entwickeln können. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Erhaltung des Images und für den Mehrwert unseres Landes. Ich möchte ebenfalls wissen, welche zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat zu ergreifen denkt, damit die schweizerische und die ausländische Konsumentenschaft vor einer Irreführung geschützt wird, deren Opfer sie beim Kauf der meisten "Swiss made"-Uhren werden.</p>
    • Wichtigkeit eines echten "Swiss made" für die Uhrenindustrie

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