Bundesgesetz über die Berufsbildung. Berechnung der vom Bund an die Kantone überwiesenen Pauschalbeträge

ShortId
07.1005
Id
20071005
Updated
24.06.2025 21:11
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Berufsbildung. Berechnung der vom Bund an die Kantone überwiesenen Pauschalbeträge
AdditionalIndexing
32;Mitfinanzierung;Beziehung Bund-Kanton;Subvention;berufliche Bildung;Gesetzesevaluation
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Berufsbildung waren für die Subventionierung bisher die "anrechenbaren Kosten" ausschlaggebend (namentlich plafonierte Ausgaben für die Lehrkräfte). Dies hatte zur Folge, dass nur rund die Hälfte der Vollkosten in die Subventionsberechnungen des Bundes einfloss.</p><p>Mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Die neue, aufgabenorientierte Finanzierung ist ein zentrales Steuerungselement. Sie bringt die Finanzierungsverantwortung näher zu den politischen Verantwortungsträgern und erhöht die Transparenz. Neu werden die Bundesbeiträge an die Kantone in Form von Pauschalen ausgerichtet. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, wie sie - im Rahmen der im BBG geforderten Leistungen - die Gelder einsetzen.</p><p>Die Pauschalen leiten sich aus den Vollkosten für die Berufsbildung aller Kantone ab. Die Berechnungsart ist in der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 in Artikel 62 festgehalten. Die Verteilung auf die Kantone erfolgt auf der Grundlage der insgesamt 200 000 Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Dies ist die einzige statistisch klar erfassbare Grösse.</p><p>Das neue Finanzierungssystem tritt im Jahr 2008 in Kraft. Während der vorangegangenen vierjährigen Übergangszeit hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ein für alle Kantone geltendes Rechnungsmodell erarbeitet. Dadurch verfügt die Berufsbildung erstmals über erhärtete Finanzzahlen. Den grössten Anteil der Berufsbildungskosten weisen mit rund 70 Prozent die Berufsfachschulen auf. Vorbereitungsmassnahmen auf berufliche Grundbildungen machen durchschnittlich rund 6 Prozent aus. In die höhere Berufsbildung inklusive berufsorientierter Weiterbildung investieren die Kantone rund 18 Prozent ihrer gesamten Berufsbildungskosten.</p><p>1./2. Die Zahl der Jugendlichen, die sich in den sogenannten Brückenangeboten befinden, kann nicht bzw. nur sehr unvollständig bestimmt werden. Die Angebote dauern unterschiedlich lange und sind inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet. Deshalb gehen die Kosten der Brückenangebote als Prozentanteil in die sehr hohe und damit ausgleichende Gesamtzahl von 200 000 Lehrverhältnissen ein.</p><p>Die gleiche Problematik stellt sich in der höheren Berufsbildung. Soll die Subventionierung - wie sonst nirgends auf der Tertiärstufe - auf die Zahl der Diplome abgestellt werden? Wenn ja, auf welche Abschlüsse? Die Kosten für ein Diplom einer höheren Vollzeitausbildung sind mit denjenigen einer berufsbegleitenden Berufsprüfung nicht vergleichbar. Auch die einzelnen Prüfungen sind unter sich inhaltlich und in ihren zeitlichen Anforderungen sehr verschieden.</p><p>In welchem Mass die Subventionen in welche Angebote fliessen, ist systemkonform von den Kantonen abhängig. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone ihre Verantwortung nach ihren Bedürfnissen vornehmen und weniger aufgrund von zu erwartenden Bundessubventionen.</p><p>Was die Frage der Integration der Jugendlichen in die Berufsbildung betrifft, so haben sich die Kantone klar für das Ziel von 95 Prozent Sekundarstufe-II-Abschlüssen ausgesprochen. Heute beträgt der Anteil knapp 90 Prozent. Ein solcher Anstieg bedeutet eine zusätzliche Anstrengung und keinen Abbau. Im Bereich der höheren Berufsbildung steht die Angebotsbereinigung erst bevor. Fragen der regionalen Verteilung und der kritischen Grösse werden gegeneinander abzuwägen sein. Strukturerhaltung ist kein Ziel einer effizienten Berufsbildung.</p><p>3. Die Frage der Differenzierung der Pauschalen und deren Verteilgrundlage wurde bei der Beratung des BBG im Parlament ausgiebig diskutiert. Als einzige Differenzierung wurde schliesslich diejenige nach betrieblicher und vollschulischer Grundbildung beschlossen.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Berechnung der Bundessubventionen an die Kantone beruht auf der Grundlage sämtlicher Kosten der Berufsbildung. Die Subventionierung mittels Prozentanteilen bezogen auf die grosse Zahl der Lernenden in der Grundbildung stellt die wohl gerechteste, einfachste und auch steuerungsneutralste Lösung dar. </p><p>Gegen eine weitere Differenzierung der Pauschale sprechen statistische Probleme, die Problematik der Unterschiede innerhalb der einzelnen Angebote und der verhältnismässig geringe Anteil aller Berufsbildungsangebote an den Gesamtkosten mit Ausnahme der Berufsfachschulen. Die technischen Fragen wären - wenn überhaupt - nur mit einem überproportionalen Aufwand zu lösen.</p><p>Was die Neuordnung des Finanzausgleichs betrifft, so hat die NFA nur auf die nominale Höhe der ausgewiesenen Berufsbildungssubventionen einen Einfluss. Der bisher mit diesen Subventionen verbundene Ausgleich erfolgt mittels der neuen, ebenfalls inputunabhängigen Finanzierungsinstrumente des Ressourcen- und Lastenausgleichs.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das neue Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Es sieht insbesondere ein neues System zur Berechnung der Beiträge des Bundes an die Ausbildungskosten der Kantone vor. Dieses System wird aber erst ab dem 1. Januar 2008 wirksam. Die Subventionen des Bundes wurden bisher aufgrund des Aufwandes der Kantone für die Berufsbildung berechnet. Neu werden sie als Pauschalbeiträge ausgerichtet und aufgrund der Kosten der Berufsbildung gemäss Artikel 53 BBG berechnet. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat vor Kurzem deutlich gemacht, dass für die Berechnung dieser Pauschalbeiträge an die Kantone nur die Anzahl der Personen berücksichtigt wird, die sich in einer Grundausbildung befinden, die zu einem eidgenössischen Berufsattest oder zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt. Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Kantone, die in diese Bereiche investiert haben, bringt das gegenüber der heutigen Situation eine klare Verschlechterung. Der Kanton Neuenburg z. B. bietet zurzeit Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen an und würde im Jahr 2008 schätzungsweise ungefähr 600 000 Franken weniger an Subventionen des Bundes erhalten. Zusammen mit den Auswirkungen des NFA führt dies für den Kanton Neuenburg zu Subventionseinbussen im Bereich der Berufsbildung von 5,2 Millionen Franken! Ein echtes Eigentor, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz die Berufsbildung fördern will.</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Befürchtet er nicht, dass das vom BBT angestrebte Pauschalsystem dazu führt, dass die Kantone ihr Angebot an Vorbereitungsklassen verkleinern oder gar aufgeben müssen und dadurch der Zugang zur Berufsbildung erschwert wird - mit allen negativen Folgen, die man sich vorstellen kann?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass dieses System zur Schliessung gewisser höherer Fachschulen führt? Wäre damit nicht die Gefahr verbunden, dass sich diese Schulen in den grossen Zentren konzentrieren und die Randregionen Bildungen nicht mehr anbieten können, die für die regionale Wirtschaft jedoch von Bedeutung sind?</p><p>3. Hält er es nicht für notwendig, bei der Berechnung der Pauschalbeiträge für die Berufsbildung an die Kantone auch die Anzahl der Lernenden zu berücksichtigen, die Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen besuchen?</p>
  • Bundesgesetz über die Berufsbildung. Berechnung der vom Bund an die Kantone überwiesenen Pauschalbeträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Berufsbildung waren für die Subventionierung bisher die "anrechenbaren Kosten" ausschlaggebend (namentlich plafonierte Ausgaben für die Lehrkräfte). Dies hatte zur Folge, dass nur rund die Hälfte der Vollkosten in die Subventionsberechnungen des Bundes einfloss.</p><p>Mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Die neue, aufgabenorientierte Finanzierung ist ein zentrales Steuerungselement. Sie bringt die Finanzierungsverantwortung näher zu den politischen Verantwortungsträgern und erhöht die Transparenz. Neu werden die Bundesbeiträge an die Kantone in Form von Pauschalen ausgerichtet. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, wie sie - im Rahmen der im BBG geforderten Leistungen - die Gelder einsetzen.</p><p>Die Pauschalen leiten sich aus den Vollkosten für die Berufsbildung aller Kantone ab. Die Berechnungsart ist in der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 in Artikel 62 festgehalten. Die Verteilung auf die Kantone erfolgt auf der Grundlage der insgesamt 200 000 Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Dies ist die einzige statistisch klar erfassbare Grösse.</p><p>Das neue Finanzierungssystem tritt im Jahr 2008 in Kraft. Während der vorangegangenen vierjährigen Übergangszeit hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ein für alle Kantone geltendes Rechnungsmodell erarbeitet. Dadurch verfügt die Berufsbildung erstmals über erhärtete Finanzzahlen. Den grössten Anteil der Berufsbildungskosten weisen mit rund 70 Prozent die Berufsfachschulen auf. Vorbereitungsmassnahmen auf berufliche Grundbildungen machen durchschnittlich rund 6 Prozent aus. In die höhere Berufsbildung inklusive berufsorientierter Weiterbildung investieren die Kantone rund 18 Prozent ihrer gesamten Berufsbildungskosten.</p><p>1./2. Die Zahl der Jugendlichen, die sich in den sogenannten Brückenangeboten befinden, kann nicht bzw. nur sehr unvollständig bestimmt werden. Die Angebote dauern unterschiedlich lange und sind inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet. Deshalb gehen die Kosten der Brückenangebote als Prozentanteil in die sehr hohe und damit ausgleichende Gesamtzahl von 200 000 Lehrverhältnissen ein.</p><p>Die gleiche Problematik stellt sich in der höheren Berufsbildung. Soll die Subventionierung - wie sonst nirgends auf der Tertiärstufe - auf die Zahl der Diplome abgestellt werden? Wenn ja, auf welche Abschlüsse? Die Kosten für ein Diplom einer höheren Vollzeitausbildung sind mit denjenigen einer berufsbegleitenden Berufsprüfung nicht vergleichbar. Auch die einzelnen Prüfungen sind unter sich inhaltlich und in ihren zeitlichen Anforderungen sehr verschieden.</p><p>In welchem Mass die Subventionen in welche Angebote fliessen, ist systemkonform von den Kantonen abhängig. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone ihre Verantwortung nach ihren Bedürfnissen vornehmen und weniger aufgrund von zu erwartenden Bundessubventionen.</p><p>Was die Frage der Integration der Jugendlichen in die Berufsbildung betrifft, so haben sich die Kantone klar für das Ziel von 95 Prozent Sekundarstufe-II-Abschlüssen ausgesprochen. Heute beträgt der Anteil knapp 90 Prozent. Ein solcher Anstieg bedeutet eine zusätzliche Anstrengung und keinen Abbau. Im Bereich der höheren Berufsbildung steht die Angebotsbereinigung erst bevor. Fragen der regionalen Verteilung und der kritischen Grösse werden gegeneinander abzuwägen sein. Strukturerhaltung ist kein Ziel einer effizienten Berufsbildung.</p><p>3. Die Frage der Differenzierung der Pauschalen und deren Verteilgrundlage wurde bei der Beratung des BBG im Parlament ausgiebig diskutiert. Als einzige Differenzierung wurde schliesslich diejenige nach betrieblicher und vollschulischer Grundbildung beschlossen.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Berechnung der Bundessubventionen an die Kantone beruht auf der Grundlage sämtlicher Kosten der Berufsbildung. Die Subventionierung mittels Prozentanteilen bezogen auf die grosse Zahl der Lernenden in der Grundbildung stellt die wohl gerechteste, einfachste und auch steuerungsneutralste Lösung dar. </p><p>Gegen eine weitere Differenzierung der Pauschale sprechen statistische Probleme, die Problematik der Unterschiede innerhalb der einzelnen Angebote und der verhältnismässig geringe Anteil aller Berufsbildungsangebote an den Gesamtkosten mit Ausnahme der Berufsfachschulen. Die technischen Fragen wären - wenn überhaupt - nur mit einem überproportionalen Aufwand zu lösen.</p><p>Was die Neuordnung des Finanzausgleichs betrifft, so hat die NFA nur auf die nominale Höhe der ausgewiesenen Berufsbildungssubventionen einen Einfluss. Der bisher mit diesen Subventionen verbundene Ausgleich erfolgt mittels der neuen, ebenfalls inputunabhängigen Finanzierungsinstrumente des Ressourcen- und Lastenausgleichs.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das neue Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Es sieht insbesondere ein neues System zur Berechnung der Beiträge des Bundes an die Ausbildungskosten der Kantone vor. Dieses System wird aber erst ab dem 1. Januar 2008 wirksam. Die Subventionen des Bundes wurden bisher aufgrund des Aufwandes der Kantone für die Berufsbildung berechnet. Neu werden sie als Pauschalbeiträge ausgerichtet und aufgrund der Kosten der Berufsbildung gemäss Artikel 53 BBG berechnet. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat vor Kurzem deutlich gemacht, dass für die Berechnung dieser Pauschalbeiträge an die Kantone nur die Anzahl der Personen berücksichtigt wird, die sich in einer Grundausbildung befinden, die zu einem eidgenössischen Berufsattest oder zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt. Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Kantone, die in diese Bereiche investiert haben, bringt das gegenüber der heutigen Situation eine klare Verschlechterung. Der Kanton Neuenburg z. B. bietet zurzeit Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen an und würde im Jahr 2008 schätzungsweise ungefähr 600 000 Franken weniger an Subventionen des Bundes erhalten. Zusammen mit den Auswirkungen des NFA führt dies für den Kanton Neuenburg zu Subventionseinbussen im Bereich der Berufsbildung von 5,2 Millionen Franken! Ein echtes Eigentor, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz die Berufsbildung fördern will.</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Befürchtet er nicht, dass das vom BBT angestrebte Pauschalsystem dazu führt, dass die Kantone ihr Angebot an Vorbereitungsklassen verkleinern oder gar aufgeben müssen und dadurch der Zugang zur Berufsbildung erschwert wird - mit allen negativen Folgen, die man sich vorstellen kann?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass dieses System zur Schliessung gewisser höherer Fachschulen führt? Wäre damit nicht die Gefahr verbunden, dass sich diese Schulen in den grossen Zentren konzentrieren und die Randregionen Bildungen nicht mehr anbieten können, die für die regionale Wirtschaft jedoch von Bedeutung sind?</p><p>3. Hält er es nicht für notwendig, bei der Berechnung der Pauschalbeiträge für die Berufsbildung an die Kantone auch die Anzahl der Lernenden zu berücksichtigen, die Vorbereitungsklassen für die Berufsbildung und höhere Fachschulen besuchen?</p>
    • Bundesgesetz über die Berufsbildung. Berechnung der vom Bund an die Kantone überwiesenen Pauschalbeträge

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