Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Ökologische Ausgestaltung
- ShortId
-
07.1011
- Id
-
20071011
- Updated
-
24.06.2025 23:02
- Language
-
de
- Title
-
Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Ökologische Ausgestaltung
- AdditionalIndexing
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10;52;Umweltpolitik (allgemein);Kohäsionsfonds;wirtschaftliche Disparität;biologische Vielfalt;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;soziale Ungleichheit;wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft;Finanzhilfe;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K09020211, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft
- L04K01090106, soziale Ungleichheit
- L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
- L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
- L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Inhalt der bilateralen Zusammenarbeitsprogramme wird mit den Partnern in den neuen Mitgliedstaaten gemeinsam definiert. Als Basis dienen die nationalen Planungen der einzelnen Länder. Zudem werden bereits vorhandene Förderprogramme der EU und des EWR bzw. des norwegischen Finanzmechanismus berücksichtigt. Das schweizerische Unterstützungsprogramm wird sich komplementär zu existierenden Förderprogrammen positionieren. Aus Gründen der Effizienz und Effektivität wird es sich länderweise auf wenige Themen konzentrieren, in denen die Schweiz einen Mehrwert erbringen kann. In den meisten Ländern wird Umwelt ein Zusammenarbeitsthema sein. Unterstützt werden können Projekte zur Reduktion oder Verhinderung von Emissionen (Abwasser, Abfall, Schadstoffausstoss), zur Sanierung von Umweltschäden und zum Schutz einer intakten Umwelt. Im Vordergrund stehen ebenso der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erhaltung der Biodiversität. Dabei sind auch grenzübergreifende Initiativen beispielsweise in den Karpaten denkbar, die - in Absprache mit den zuständigen Regierungen - Aufnahme in die bilateralen Rahmenabkommen finden können.</p><p>2. Das Staatssekretariat für Wirtschaft und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, welche seitens der Schweiz mit der Umsetzung beauftragt sind, entscheiden grundsätzlich über die Genehmigung aller Projekte, welche über den Erweiterungsbeitrag finanziert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden für Infrastrukturprojekte von den betroffenen Ländern umfassende Machbarkeitsstudien vorgelegt, welche einerseits die Überprüfung der Umwelteinwirkungen beinhalten und andererseits den Kompatibilitätsnachweis mit der schweizerischen Umweltpolitik erlauben. Liegen relevante umweltbezogene Risiken vor, werden diese anhand von Umweltverträglichkeitsstudien im Detail von Fachkräften überprüft und entsprechende flankierende Massnahmen festgelegt. Zudem kommen auch in den neuen Mitgliedstaaten die EU-Normen zur Anwendung, welche insbesondere für Infrastrukturprojekte im Rahmen der Struktur- und Kohäsionspolitik die Durchführung von eingehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen fordern. Die Kontrolle ist damit gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden vier Bereiche genannt, für welche unser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union eingesetzt werden kann. Einer davon ist "Umwelt und Infrastruktur". Projekte für Landschaft und Biodiversität im ländlichen Raum sichern das Überleben der Bevölkerung im Osten Europas auch in Regionen, die nicht in gleichem Masse wie andere von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren können. Eine solche Region sind beispielsweise die Karpaten mit einem grossen Potenzial für den angepassten Tourismus. Die meisten der zehn Länder, die von unserem Beitrag profitieren, verfügen zudem über ausgedehnte Naturlandschaften und eine reiche Biodiversität. Hier ist sicherzustellen, dass nicht mit unserer Unterstützung für einzelne Projekte Werte zerstört werden, welche nicht erneuerbar sind.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er bereit, im Rahmen des schweizerischen Beitrages zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union Projekte in den Bereichen Natur, Biodiversität und Landschaft zu unterstützen? Können dabei auch grenzüberschreitende Projekte unterstützt werden? Ist er zudem bereit, diese Bereiche in die entsprechenden Rahmenabkommen mit den einzelnen Regierungen zu integrieren?</p><p>2. Wie kontrolliert er, dass mit dem schweizerischen Beitrag keine Infrastrukturprojekte finanziert werden, welche zur Zerstörung von Natur, Landschaft und Biodiversität führen?</p>
- Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Ökologische Ausgestaltung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Inhalt der bilateralen Zusammenarbeitsprogramme wird mit den Partnern in den neuen Mitgliedstaaten gemeinsam definiert. Als Basis dienen die nationalen Planungen der einzelnen Länder. Zudem werden bereits vorhandene Förderprogramme der EU und des EWR bzw. des norwegischen Finanzmechanismus berücksichtigt. Das schweizerische Unterstützungsprogramm wird sich komplementär zu existierenden Förderprogrammen positionieren. Aus Gründen der Effizienz und Effektivität wird es sich länderweise auf wenige Themen konzentrieren, in denen die Schweiz einen Mehrwert erbringen kann. In den meisten Ländern wird Umwelt ein Zusammenarbeitsthema sein. Unterstützt werden können Projekte zur Reduktion oder Verhinderung von Emissionen (Abwasser, Abfall, Schadstoffausstoss), zur Sanierung von Umweltschäden und zum Schutz einer intakten Umwelt. Im Vordergrund stehen ebenso der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erhaltung der Biodiversität. Dabei sind auch grenzübergreifende Initiativen beispielsweise in den Karpaten denkbar, die - in Absprache mit den zuständigen Regierungen - Aufnahme in die bilateralen Rahmenabkommen finden können.</p><p>2. Das Staatssekretariat für Wirtschaft und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, welche seitens der Schweiz mit der Umsetzung beauftragt sind, entscheiden grundsätzlich über die Genehmigung aller Projekte, welche über den Erweiterungsbeitrag finanziert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden für Infrastrukturprojekte von den betroffenen Ländern umfassende Machbarkeitsstudien vorgelegt, welche einerseits die Überprüfung der Umwelteinwirkungen beinhalten und andererseits den Kompatibilitätsnachweis mit der schweizerischen Umweltpolitik erlauben. Liegen relevante umweltbezogene Risiken vor, werden diese anhand von Umweltverträglichkeitsstudien im Detail von Fachkräften überprüft und entsprechende flankierende Massnahmen festgelegt. Zudem kommen auch in den neuen Mitgliedstaaten die EU-Normen zur Anwendung, welche insbesondere für Infrastrukturprojekte im Rahmen der Struktur- und Kohäsionspolitik die Durchführung von eingehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen fordern. Die Kontrolle ist damit gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden vier Bereiche genannt, für welche unser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union eingesetzt werden kann. Einer davon ist "Umwelt und Infrastruktur". Projekte für Landschaft und Biodiversität im ländlichen Raum sichern das Überleben der Bevölkerung im Osten Europas auch in Regionen, die nicht in gleichem Masse wie andere von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren können. Eine solche Region sind beispielsweise die Karpaten mit einem grossen Potenzial für den angepassten Tourismus. Die meisten der zehn Länder, die von unserem Beitrag profitieren, verfügen zudem über ausgedehnte Naturlandschaften und eine reiche Biodiversität. Hier ist sicherzustellen, dass nicht mit unserer Unterstützung für einzelne Projekte Werte zerstört werden, welche nicht erneuerbar sind.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er bereit, im Rahmen des schweizerischen Beitrages zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union Projekte in den Bereichen Natur, Biodiversität und Landschaft zu unterstützen? Können dabei auch grenzüberschreitende Projekte unterstützt werden? Ist er zudem bereit, diese Bereiche in die entsprechenden Rahmenabkommen mit den einzelnen Regierungen zu integrieren?</p><p>2. Wie kontrolliert er, dass mit dem schweizerischen Beitrag keine Infrastrukturprojekte finanziert werden, welche zur Zerstörung von Natur, Landschaft und Biodiversität führen?</p>
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