Planung der Europastrasse E54

ShortId
07.1018
Id
20071018
Updated
24.06.2025 21:10
Language
de
Title
Planung der Europastrasse E54
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Lärmbelästigung;Deutschland;Strassenbau;Schaffhausen (Kanton);internationaler Verkehr;bilaterale Verhandlungen
1
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
  • L04K03010105, Deutschland
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Europastrasse E54 existiert auf schweizerischem Boden bereits: Die Schweiz hat das "Europäische Übereinkommen über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs" im Jahre 1976 unterzeichnet. Im Jahre 1988 haben die eidgenössischen Räte dieses Übereinkommen ratifiziert. Bestandteil des Übereinkommens ist die Europastrasse E54 auf dem Korridor Paris-Basel-Lindau-München. Auf dem Plan "International E Road Network" der UN/ECE ist diese Verbindung durch den Klettgau via Schaffhausen eingezeichnet. Die erwähnte Astra-Publikation gibt demnach lediglich die Darstellung der UN/ECE wieder.</p><p>Sollte diese Linienführung aus Sicht der Schweiz geändert werden, müsste der UN ein formeller Antrag auf Änderung unterbreitet werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates im Fall der Klettgauerstrasse allerdings nicht notwendig, da die Zuteilung zur Europastrasse nicht notwendigerweise Ausbaumassnahmen auslöst. Viele Europastrassen - auch in der Schweiz - sind gewöhnliche Strassen (Gemischtverkehr), wie beispielsweise die St.-Bernhard- oder die Simplonpassstrasse.</p><p>2. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm (PSV), hat der Bundesrat am 26. April 2006 Festlegungen und Kriterien für die Aufnahme von Strassenabschnitten ins Grund- und ins Ergänzungsnetz des Bundes verbindlich festgelegt. Die Abbildung auf Seite 23 des Sachplans legt diese Kriterien aufs schweizerische Strassennetz um. Im Falle der Anbindung der E54 - und damit auch der H13 (Klettgauerstrasse) - ist diese Umlegung noch nicht abschliessend erfolgt: Zuvor muss der Bund definitiv entscheiden, ob Elemente des Europastrassennetzes zwingend Bestandteil des Grundnetzes sein sollen. Wichtig im Zusammenhang mit der Zuteilung einer Strecke ins Grundnetz ist der Grundsatz, dass damit keine Anforderung an den Ausbaustandard der betreffenden Strasse verknüpft ist.</p><p>3. Sofern Elemente des Europastrassennetzes nicht zwingend Bestandteil des Grundnetzes sein sollen, drängt sich die Aufnahme der H13 ins Grundnetz des Bundes aufgrund ihrer Bedeutung nicht auf. Hingegen dürfte die Verbindung aus Sicht des Bundesrates die Kriterien für die Aufnahme ins Ergänzungsnetz erfüllen. Das letzte Wort dazu haben aber die eidgenössischen Räte: Für die Umklassierung des schweizerischen Strassennetzes bedarf es einer Anpassung des Netzbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Diese liegt in der Kompetenz der eidgenössischen Räte. Der Bundesrat wird den Räten voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 eine entsprechende Vorlage unterbreiten.</p><p>4. Mit Inkrafttreten der NFA finanziert der Bund Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes ("Grundnetz Strasse" gemäss PSV) vollständig. Für die Strecken des Ergänzungsnetzes (heutiges "Hauptstrassennetz") wird sich das Engagement des Bundes in Zukunft auf das Entrichten von Globalbeiträgen beschränken. Diese Beiträge können die Kantone nach freiem Ermessen für Unterhalt, Ausbau und Betrieb des Ergänzungsnetzes einsetzen. Die Verantwortung für das Ergänzungsnetz wird also vollumfänglich an die Kantone übergehen.</p><p>5. Das Anschlussbauwerk Galgenbucktunnel steht in keinem Zusammenhang mit einem allfälligen Ausbau der Klettgauerstrasse. Der Galgenbucktunnel ist eine Optimierungsmassnahme des Anschlusses Schaffhausen-Süd und stellt neben einer markanten Entlastung von Neuhausen eine verbesserte Anbindung des Klettgaus dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Publikation "Zahlen und Fakten 2006" des Astra findet sich auf Seite 9 eine Karte zum Planungsstand diverser Europastrassen in der Nähe der Schweiz. Darunter befindet sich auch die E54 entlang des Hochrheins. Diese Strasse führt auf der Karte mitten durch den Kanton Schaffhausen: Sie ist identisch mit der derzeitigen T13 (Klettgauerstrasse). Das wirft folgende Fragen auf:</p><p>1. Sieht der Bundesrat die T13 tatsächlich als Stück der im Entstehen begriffenen E54?</p><p>2. Ist die vorgesehene oder bereits vollzogene Aufklassierung der T13 zu einer Bundesstrasse eine vorbereitende Handlung zum Ausbau der Klettgauerstrasse?</p><p>3. Wird die T13 anlässlich ihrer Aufklassierung zum Teil des Grundnetzes oder zum Teil des Ergänzungsnetzes der Bundesstrassen?</p><p>4. Trifft es zu, dass sowohl das Grundnetz als auch das Ergänzungsnetz als Teile des Nationalstrassennetzes nach Inkrafttreten der NFA vollständig vom Bund finanziert werden und der Kanton daher keine Hoheit über diese Strasse mehr haben wird?</p><p>5. In welchem Zusammenhang mit dem allfälligen Ausbau der Klettgauerstrasse steht das N4-Anschlusswerk Galgenbucktunnel in Neuhausen am Rheinfall?</p>
  • Planung der Europastrasse E54
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Europastrasse E54 existiert auf schweizerischem Boden bereits: Die Schweiz hat das "Europäische Übereinkommen über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs" im Jahre 1976 unterzeichnet. Im Jahre 1988 haben die eidgenössischen Räte dieses Übereinkommen ratifiziert. Bestandteil des Übereinkommens ist die Europastrasse E54 auf dem Korridor Paris-Basel-Lindau-München. Auf dem Plan "International E Road Network" der UN/ECE ist diese Verbindung durch den Klettgau via Schaffhausen eingezeichnet. Die erwähnte Astra-Publikation gibt demnach lediglich die Darstellung der UN/ECE wieder.</p><p>Sollte diese Linienführung aus Sicht der Schweiz geändert werden, müsste der UN ein formeller Antrag auf Änderung unterbreitet werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates im Fall der Klettgauerstrasse allerdings nicht notwendig, da die Zuteilung zur Europastrasse nicht notwendigerweise Ausbaumassnahmen auslöst. Viele Europastrassen - auch in der Schweiz - sind gewöhnliche Strassen (Gemischtverkehr), wie beispielsweise die St.-Bernhard- oder die Simplonpassstrasse.</p><p>2. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm (PSV), hat der Bundesrat am 26. April 2006 Festlegungen und Kriterien für die Aufnahme von Strassenabschnitten ins Grund- und ins Ergänzungsnetz des Bundes verbindlich festgelegt. Die Abbildung auf Seite 23 des Sachplans legt diese Kriterien aufs schweizerische Strassennetz um. Im Falle der Anbindung der E54 - und damit auch der H13 (Klettgauerstrasse) - ist diese Umlegung noch nicht abschliessend erfolgt: Zuvor muss der Bund definitiv entscheiden, ob Elemente des Europastrassennetzes zwingend Bestandteil des Grundnetzes sein sollen. Wichtig im Zusammenhang mit der Zuteilung einer Strecke ins Grundnetz ist der Grundsatz, dass damit keine Anforderung an den Ausbaustandard der betreffenden Strasse verknüpft ist.</p><p>3. Sofern Elemente des Europastrassennetzes nicht zwingend Bestandteil des Grundnetzes sein sollen, drängt sich die Aufnahme der H13 ins Grundnetz des Bundes aufgrund ihrer Bedeutung nicht auf. Hingegen dürfte die Verbindung aus Sicht des Bundesrates die Kriterien für die Aufnahme ins Ergänzungsnetz erfüllen. Das letzte Wort dazu haben aber die eidgenössischen Räte: Für die Umklassierung des schweizerischen Strassennetzes bedarf es einer Anpassung des Netzbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Diese liegt in der Kompetenz der eidgenössischen Räte. Der Bundesrat wird den Räten voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 eine entsprechende Vorlage unterbreiten.</p><p>4. Mit Inkrafttreten der NFA finanziert der Bund Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes ("Grundnetz Strasse" gemäss PSV) vollständig. Für die Strecken des Ergänzungsnetzes (heutiges "Hauptstrassennetz") wird sich das Engagement des Bundes in Zukunft auf das Entrichten von Globalbeiträgen beschränken. Diese Beiträge können die Kantone nach freiem Ermessen für Unterhalt, Ausbau und Betrieb des Ergänzungsnetzes einsetzen. Die Verantwortung für das Ergänzungsnetz wird also vollumfänglich an die Kantone übergehen.</p><p>5. Das Anschlussbauwerk Galgenbucktunnel steht in keinem Zusammenhang mit einem allfälligen Ausbau der Klettgauerstrasse. Der Galgenbucktunnel ist eine Optimierungsmassnahme des Anschlusses Schaffhausen-Süd und stellt neben einer markanten Entlastung von Neuhausen eine verbesserte Anbindung des Klettgaus dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Publikation "Zahlen und Fakten 2006" des Astra findet sich auf Seite 9 eine Karte zum Planungsstand diverser Europastrassen in der Nähe der Schweiz. Darunter befindet sich auch die E54 entlang des Hochrheins. Diese Strasse führt auf der Karte mitten durch den Kanton Schaffhausen: Sie ist identisch mit der derzeitigen T13 (Klettgauerstrasse). Das wirft folgende Fragen auf:</p><p>1. Sieht der Bundesrat die T13 tatsächlich als Stück der im Entstehen begriffenen E54?</p><p>2. Ist die vorgesehene oder bereits vollzogene Aufklassierung der T13 zu einer Bundesstrasse eine vorbereitende Handlung zum Ausbau der Klettgauerstrasse?</p><p>3. Wird die T13 anlässlich ihrer Aufklassierung zum Teil des Grundnetzes oder zum Teil des Ergänzungsnetzes der Bundesstrassen?</p><p>4. Trifft es zu, dass sowohl das Grundnetz als auch das Ergänzungsnetz als Teile des Nationalstrassennetzes nach Inkrafttreten der NFA vollständig vom Bund finanziert werden und der Kanton daher keine Hoheit über diese Strasse mehr haben wird?</p><p>5. In welchem Zusammenhang mit dem allfälligen Ausbau der Klettgauerstrasse steht das N4-Anschlusswerk Galgenbucktunnel in Neuhausen am Rheinfall?</p>
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