Begleitheizungen in der Warmwasserversorgung

ShortId
07.1022
Id
20071022
Updated
14.11.2025 08:27
Language
de
Title
Begleitheizungen in der Warmwasserversorgung
AdditionalIndexing
66;Wasser;Heizung;sanitarische Anlagen;Energieeinsparung
1
  • L05K0705030204, Heizung
  • L04K06030302, Wasser
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0705030206, sanitarische Anlagen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus der Sicht der Energienutzung bietet eine Warmwasserzirkulation Vorteile gegenüber einer Begleitheizung, weil bei der Zirkulation verschiedene Energieträger eingesetzt werden können, eine Begleitheizung aber nur mit Strom betrieben werden kann.</p><p>Mindestens so wichtig wie die Art der Warmhaltung ist die gute Isolation der Warmwasserleitungen. Die Anforderungen dazu sind in den kantonalen Gesetzgebungen definiert.</p><p>Zurzeit wird eine neue SIA-Norm zum Thema Warmwasserversorgungen für Trinkwasser in Gebäuden erarbeitet. Dort werden Vorgaben für energetisch gute Warmwassersysteme gemacht. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, ob sie gesetzliche Anforderungen einführen werden. Der Bundesrat sieht daher kein Verbot von Begleitheizungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Begleitheizungen dienen der Aufrechterhaltung der Wassertemperatur in einer Warmwasserversorgungsleitung. Sie sind aber mit hohen Betriebskosten verbunden und verbrauchen sehr viel Energie. Dennoch werden sie auch heute noch von Architekten empfohlen, obwohl der gewünschte Effekt z. B. mit einer einfachen Schaltuhr erreicht werden kann.</p><p>Überlegt sich der Bundesrat ein Verbot dieser Begleitheizungen, oder sieht er andere Massnahmen vor im Rahmen seiner Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Einbau von Begleitheizungen zu stoppen?</p>
  • Begleitheizungen in der Warmwasserversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus der Sicht der Energienutzung bietet eine Warmwasserzirkulation Vorteile gegenüber einer Begleitheizung, weil bei der Zirkulation verschiedene Energieträger eingesetzt werden können, eine Begleitheizung aber nur mit Strom betrieben werden kann.</p><p>Mindestens so wichtig wie die Art der Warmhaltung ist die gute Isolation der Warmwasserleitungen. Die Anforderungen dazu sind in den kantonalen Gesetzgebungen definiert.</p><p>Zurzeit wird eine neue SIA-Norm zum Thema Warmwasserversorgungen für Trinkwasser in Gebäuden erarbeitet. Dort werden Vorgaben für energetisch gute Warmwassersysteme gemacht. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, ob sie gesetzliche Anforderungen einführen werden. Der Bundesrat sieht daher kein Verbot von Begleitheizungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Begleitheizungen dienen der Aufrechterhaltung der Wassertemperatur in einer Warmwasserversorgungsleitung. Sie sind aber mit hohen Betriebskosten verbunden und verbrauchen sehr viel Energie. Dennoch werden sie auch heute noch von Architekten empfohlen, obwohl der gewünschte Effekt z. B. mit einer einfachen Schaltuhr erreicht werden kann.</p><p>Überlegt sich der Bundesrat ein Verbot dieser Begleitheizungen, oder sieht er andere Massnahmen vor im Rahmen seiner Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Einbau von Begleitheizungen zu stoppen?</p>
    • Begleitheizungen in der Warmwasserversorgung

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