Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- ShortId
-
07.1025
- Id
-
20071025
- Updated
-
24.06.2025 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- AdditionalIndexing
-
24;Wettbewerb;Steuerausweichung;Steuerpolitik;Politik der Zusammenarbeit;wirtschaftliche Auswirkung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerstrafrecht;internationales Steuerrecht;Ecosoc;Steuerbelastung
- 1
-
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- L03K070301, Wettbewerb
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L04K15040201, Ecosoc
- L06K050102010205, Steuerstrafrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung liegt. Im internationalen Standortwettbewerb befindet sich die Schweiz in einer günstigen Ausgangslage. Als kleines Land verfügt sie über einen strategischen Vorteil, der durch die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden noch verstärkt wird. Der nationale Steuerwettbewerb stärkt die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb und ist deshalb zu erhalten. Vom Steuerwettbewerb profitieren letztlich auch die immobilen Produktionsfaktoren in der Schweiz.</p><p>2. Bundesrat und Parlament haben durch den Abschluss und die Umsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EG einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Steuersubstrates der EU-Mitgliedstaaten geleistet. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Schweiz 75 Prozent der ihr von inländischen Zahlstellen abgelieferten Beträge des zusätzlichen Steuerrückbehaltes, der auf den Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat anfällt, erstattet. Zudem sieht das Abkommen vor, dass Steuerpflichtige freiwillig dafür sorgen können, dass entsprechende Zahlungen von den Zahlstellen - über die Eidgenössische Steuerverwaltung - ihren Wohnsitzstaaten gemeldet werden. Zudem sieht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich eine begrenzte Vollstreckungshilfe bei Steuerforderungen gegen österreichische Arbeitnehmer und das paraphierte Zusatzabkommen mit Frankreich eine gegenseitige Unterstützung bei der Zustellung von Zahlungsaufforderungen vor.</p><p>Im Weiteren hat sich die Schweiz in verschiedenen neuen bzw. revidierten Abkommen dazu verpflichtet, Amtshilfe bei Steuerbetrug zu gewähren. Auch diese Massnahmen, die nicht auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt sind, tragen zur Sicherung des ausländischen Steuersubstrates bei; dies nicht zuletzt auch dank deren präventiver Wirkung.</p><p>3. Professor Robert Waldburger wirkt im Uno-Expertenkomitee als Experte mit. Gleich wie alle anderen 24 Experten ist er nicht an Weisungen der Regierung gebunden, und der Bundesrat hat ihm auch keine entsprechenden Weisungen erteilt.</p><p>Der Bundesrat wird seine Position gegenüber der Uno dann definieren, wenn das Ergebnis der Arbeit dieser Expertengruppe vorliegt. Deren Mandat dauert vier Jahre, d. h. noch bis zum Jahr 2008. Für eine Beurteilung oder Unterstützung gibt es deshalb zurzeit keine Grundlage.</p><p>4. Doppelbesteuerungsabkommen als wichtiges Instrument zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sind praktisch ausnahmslos bilaterale Staatsverträge. Dies hat seinen Grund darin, dass einerseits ein Interessenausgleich zwischen zwei Staaten gefunden werden muss und dass es andererseits darum geht, die Steuersysteme dieser beiden Staaten so aufeinander abzustimmen, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden können. Die Sicherung des Steuersubstrates ist aus schweizerischer Sicht nur ein Nebenzweck und deshalb in aller Regel in der Präambel der entsprechenden Abkommen nicht enthalten.</p><p>Solange die Einzelstaaten steuerlich souverän sind, werden auch unterschiedliche Steuersysteme bestehen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Deshalb sind die Doppelbesteuerungsabkommen eine bilaterale Angelegenheit zwischen den beiden vertragsschliessenden Staaten. Hingegen bestehen internationale Organisationen wie z. B. die OECD oder die Intra-European Organisation of Tax Administrations, in denen internationale Standards im Steuerbereich entwickelt werden. In diesen beiden Organisationen arbeitet die Schweiz aktiv mit, profitiert vom Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten und vertritt dort auch ihre Interessen.</p><p>Andere multilaterale Organisationen sind regional bzw. politisch begrenzt ausgerichtet (z. B. Nordamerika, Commonwealth of Nations usw.). Dort erfüllt die Schweiz die Bedingungen zur Mitwirkung nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?</p><p>2. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?</p><p>3. Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?</p><p>4. Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?</p>
- Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung liegt. Im internationalen Standortwettbewerb befindet sich die Schweiz in einer günstigen Ausgangslage. Als kleines Land verfügt sie über einen strategischen Vorteil, der durch die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden noch verstärkt wird. Der nationale Steuerwettbewerb stärkt die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb und ist deshalb zu erhalten. Vom Steuerwettbewerb profitieren letztlich auch die immobilen Produktionsfaktoren in der Schweiz.</p><p>2. Bundesrat und Parlament haben durch den Abschluss und die Umsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EG einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Steuersubstrates der EU-Mitgliedstaaten geleistet. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Schweiz 75 Prozent der ihr von inländischen Zahlstellen abgelieferten Beträge des zusätzlichen Steuerrückbehaltes, der auf den Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat anfällt, erstattet. Zudem sieht das Abkommen vor, dass Steuerpflichtige freiwillig dafür sorgen können, dass entsprechende Zahlungen von den Zahlstellen - über die Eidgenössische Steuerverwaltung - ihren Wohnsitzstaaten gemeldet werden. Zudem sieht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich eine begrenzte Vollstreckungshilfe bei Steuerforderungen gegen österreichische Arbeitnehmer und das paraphierte Zusatzabkommen mit Frankreich eine gegenseitige Unterstützung bei der Zustellung von Zahlungsaufforderungen vor.</p><p>Im Weiteren hat sich die Schweiz in verschiedenen neuen bzw. revidierten Abkommen dazu verpflichtet, Amtshilfe bei Steuerbetrug zu gewähren. Auch diese Massnahmen, die nicht auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt sind, tragen zur Sicherung des ausländischen Steuersubstrates bei; dies nicht zuletzt auch dank deren präventiver Wirkung.</p><p>3. Professor Robert Waldburger wirkt im Uno-Expertenkomitee als Experte mit. Gleich wie alle anderen 24 Experten ist er nicht an Weisungen der Regierung gebunden, und der Bundesrat hat ihm auch keine entsprechenden Weisungen erteilt.</p><p>Der Bundesrat wird seine Position gegenüber der Uno dann definieren, wenn das Ergebnis der Arbeit dieser Expertengruppe vorliegt. Deren Mandat dauert vier Jahre, d. h. noch bis zum Jahr 2008. Für eine Beurteilung oder Unterstützung gibt es deshalb zurzeit keine Grundlage.</p><p>4. Doppelbesteuerungsabkommen als wichtiges Instrument zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sind praktisch ausnahmslos bilaterale Staatsverträge. Dies hat seinen Grund darin, dass einerseits ein Interessenausgleich zwischen zwei Staaten gefunden werden muss und dass es andererseits darum geht, die Steuersysteme dieser beiden Staaten so aufeinander abzustimmen, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden können. Die Sicherung des Steuersubstrates ist aus schweizerischer Sicht nur ein Nebenzweck und deshalb in aller Regel in der Präambel der entsprechenden Abkommen nicht enthalten.</p><p>Solange die Einzelstaaten steuerlich souverän sind, werden auch unterschiedliche Steuersysteme bestehen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Deshalb sind die Doppelbesteuerungsabkommen eine bilaterale Angelegenheit zwischen den beiden vertragsschliessenden Staaten. Hingegen bestehen internationale Organisationen wie z. B. die OECD oder die Intra-European Organisation of Tax Administrations, in denen internationale Standards im Steuerbereich entwickelt werden. In diesen beiden Organisationen arbeitet die Schweiz aktiv mit, profitiert vom Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten und vertritt dort auch ihre Interessen.</p><p>Andere multilaterale Organisationen sind regional bzw. politisch begrenzt ausgerichtet (z. B. Nordamerika, Commonwealth of Nations usw.). Dort erfüllt die Schweiz die Bedingungen zur Mitwirkung nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?</p><p>2. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?</p><p>3. Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?</p><p>4. Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?</p>
- Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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