Einstellung des Verfahrens gegen Aktenvernichtung beim SND
- ShortId
-
07.1036
- Id
-
20071036
- Updated
-
24.06.2025 21:17
- Language
-
de
- Title
-
Einstellung des Verfahrens gegen Aktenvernichtung beim SND
- AdditionalIndexing
-
12;09;Strafverfahren;Südafrika;gerichtliche Untersuchung;Nachrichtendienst
- 1
-
- L04K05040402, Strafverfahren
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
- L04K03040215, Südafrika
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat über die ihr zugetragenen Sachverhalte und die ergriffenen Ermittlungsmassnahmen Stillschweigen zu wahren und teilt gemäss Artikel 106 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) die Einstellung des Verfahrens in der Regel einzig dem Beschuldigten mit. Aufgrund dieser Vorgaben und nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung kann der Bundesrat lediglich folgende Aussagen machen.</p><p>Im Anschluss an die Administrativuntersuchung im VBS über die Beziehungen zwischen dem Schweizer Nachrichtendienst und den südafrikanischen Behörden zur Zeit des Apartheid-Regimes reichte Herr Rainer J. Schweizer im Januar 2003 bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen Aktenvernichtung Strafanzeige gegen unbekannt ein. Im März 2007 schloss der Eidgenössische Untersuchungsrichter die Voruntersuchung ab und beantragte die Einstellung des Verfahrens (Art. 119 Abs. 3 BStP).</p><p>Der federführende Bundesanwalt schloss sich dem Antrag an, da weder Menge oder Bedeutung der vernichteten Akten noch der Täter festgestellt werden konnten, sodass keine hinreichende Verdachtsgründe gegen eine bestimmte Person vorlagen und eine Anklageerhebung gemäss den Artikeln 125 und 126 BStP nicht möglich war.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 21. Februar 2007 berichtete Radio DRS, dass der Eidgenössische Untersuchungsrichter Jürg Zingle der Bundesanwaltschaft beantragen will, das Verfahren wegen mutmasslicher Aktenvernichtung beim Schweizer Nachrichtendienst einzustellen. Dieses Verfahren wurde aufgrund der von Professor Rainer Schweizer geführten Administrativuntersuchung im VBS eingeleitet und beruhte somit auf konkreten Verdachtsmomenten.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Schritte hat die zuständige Behörde unternommen, um den Verdacht zu erhärten?</p><p>2. Inwiefern konnte der Verdacht der Aktenvernichtung nicht erhärtet werden?</p><p>3. Welche zusätzlichen anderen rechtlichen Mittel hätten auch noch ausgeschöpft werden können? Weshalb wurde darauf verzichtet?</p><p>4. Was waren die genauen Gründe für die Einstellung des Verfahrens?</p>
- Einstellung des Verfahrens gegen Aktenvernichtung beim SND
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat über die ihr zugetragenen Sachverhalte und die ergriffenen Ermittlungsmassnahmen Stillschweigen zu wahren und teilt gemäss Artikel 106 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) die Einstellung des Verfahrens in der Regel einzig dem Beschuldigten mit. Aufgrund dieser Vorgaben und nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung kann der Bundesrat lediglich folgende Aussagen machen.</p><p>Im Anschluss an die Administrativuntersuchung im VBS über die Beziehungen zwischen dem Schweizer Nachrichtendienst und den südafrikanischen Behörden zur Zeit des Apartheid-Regimes reichte Herr Rainer J. Schweizer im Januar 2003 bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen Aktenvernichtung Strafanzeige gegen unbekannt ein. Im März 2007 schloss der Eidgenössische Untersuchungsrichter die Voruntersuchung ab und beantragte die Einstellung des Verfahrens (Art. 119 Abs. 3 BStP).</p><p>Der federführende Bundesanwalt schloss sich dem Antrag an, da weder Menge oder Bedeutung der vernichteten Akten noch der Täter festgestellt werden konnten, sodass keine hinreichende Verdachtsgründe gegen eine bestimmte Person vorlagen und eine Anklageerhebung gemäss den Artikeln 125 und 126 BStP nicht möglich war.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 21. Februar 2007 berichtete Radio DRS, dass der Eidgenössische Untersuchungsrichter Jürg Zingle der Bundesanwaltschaft beantragen will, das Verfahren wegen mutmasslicher Aktenvernichtung beim Schweizer Nachrichtendienst einzustellen. Dieses Verfahren wurde aufgrund der von Professor Rainer Schweizer geführten Administrativuntersuchung im VBS eingeleitet und beruhte somit auf konkreten Verdachtsmomenten.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Schritte hat die zuständige Behörde unternommen, um den Verdacht zu erhärten?</p><p>2. Inwiefern konnte der Verdacht der Aktenvernichtung nicht erhärtet werden?</p><p>3. Welche zusätzlichen anderen rechtlichen Mittel hätten auch noch ausgeschöpft werden können? Weshalb wurde darauf verzichtet?</p><p>4. Was waren die genauen Gründe für die Einstellung des Verfahrens?</p>
- Einstellung des Verfahrens gegen Aktenvernichtung beim SND
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