Sanierung des Alpenrheins als Hochwasserschutz
- ShortId
-
07.1040
- Id
-
20071040
- Updated
-
24.06.2025 21:14
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung des Alpenrheins als Hochwasserschutz
- AdditionalIndexing
-
52;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Durchführung eines Projektes;Hochwasserschutz;Wasserwirtschaft
- 1
-
- L06K060103020202, Hochwasserschutz
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0705030107, Wasserwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich bestehen mehrere Staatsverträge zur Regulierung des Rheins von der Illmündung bis zum Bodensee. Seit der Unterzeichnung des letzten Staatsvertrages im Jahr 1954 wurde die Hochwasserschutzpolitik neu ausgerichtet. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, welches von der Gemeinsamen Rheinkommission der Internationalen Rheinregulierung (GRK) und der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) Ende 2005 gutgeheissen wurde, ist Ausdruck dieser konzeptionellen Neuorientierung im Hochwasserschutz. Das Entwicklungskonzept basiert auf einer nachhaltigen Schutzwasserwirtschaft und einem ganzheitlichen Schutz des Lebensraumes Alpenrhein.</p><p>Bereits heute ist indes absehbar, dass die Umsetzung der im Entwicklungskonzept vorgesehenen Massnahmen den Rahmen der bestehenden Staatsverträge sprengt. Eine staatsvertragliche Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Einzugsgebiet des Alpenrheins ist deshalb nötig. Der Schweizerische Bundesrat und die Österreichische Bundesregierung haben die Gemeinsame Rheinkommission ersucht, in Abstimmung mit der IRKA Grundzüge für eine solche Neuregelung zu erarbeiten und diese den beiden Regierungen vorzulegen.</p><p>1. Der Bundesrat hat über die schweizerische Vertretung in der Gemeinsamen Rheinkommission direkten Einfluss auf die Verwirklichung der im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehenen Massnahmen.</p><p>2. Die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung des Entwicklungskonzepts haben auf allen Ebenen begonnen. Der Bundesrat unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er sieht zurzeit keinen Anlass für weitere Massnahmen.</p><p>3. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen bei der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere auch das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau. Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde seitens der Umweltminister der Rheinanliegerstaaten anlässlich der Ministerkonferenz vom 29. Januar 2001 in Strassburg das Verfahren für das Flussgebiet Rhein festgelegt. Die Schweiz war als Mitglied der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins an dieser Ministerkonferenz vertreten. Sie unterstützt die EU-Staaten bei den Koordinierungs- und Harmonisierungsarbeiten im Rahmen der Umsetzung der WRRL auf der Grundlage ihrer eigenen Gesetzgebung und ihrer internationalen Verpflichtungen am Rhein. Diesem Umstand ist bei der Konkretisierung des Entwicklungskonzepts Rechnung zu tragen. Im Übrigen kann im Rahmen der kantonalen Richtplanung die Abstimmung der verschiedenen räumlichen Interessen im Kanton sowie die Koordination mit dem benachbarten Ausland sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2005 wurde das Entwicklungskonzept Alpenrhein (EK) von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung, Gemeinsame Rheinkommission (IRR/IRKA) verabschiedet. Dieses Werk ist europaweit wohl einmalig. Es ist gelungen, im Einzugsbereich eines internationalen Gewässers in den Anstösserstaaten und -teilstaaten gemeinsam an denselben Anliegen zu arbeiten, Analysen zu erstellen und für beide Rheinseiten tragfähige Lösungsmöglichkeiten für diverse anstehende Probleme zu finden. Sehr viele verschiedene Interessen konnten berücksichtigt werden, und die zahlreich erarbeiteten Massnahmen wurden in eine Prioritätenordnung gebracht.</p><p>Für den unteren Lauf des Alpenrheins zwischen IIImündung und Bodensee bzw. Diepoldsau und Bodensee werden im Entwicklungskonzept Probleme des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Beidseits des Rheins ist in diesem Abschnitt die Besiedlung sehr dicht, und es sind hohe Sachwerte vorhanden. Die Anstösser-Regierungen tragen die Verantwortung dafür, dass die als notwendig erkannten Massnahmen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes so rasch als möglich umgesetzt werden.</p><p>1. Welchen Einfluss hat der Bundesrat auf die Verwirklichung dieser Massnahmen?</p><p>2. Gedenkt er, zur Beschleunigung dieser Arbeiten beizutragen?</p><p>3. Ist sichergestellt, dass die zur Ausführung gelangenden Massnahmen dem schweizerischen Wasserbaurecht bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen und dass keine überholt geglaubten Eingriffe wie die Erhöhung von Dämmen und Brücken in Betracht gezogen werden?</p>
- Sanierung des Alpenrheins als Hochwasserschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich bestehen mehrere Staatsverträge zur Regulierung des Rheins von der Illmündung bis zum Bodensee. Seit der Unterzeichnung des letzten Staatsvertrages im Jahr 1954 wurde die Hochwasserschutzpolitik neu ausgerichtet. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, welches von der Gemeinsamen Rheinkommission der Internationalen Rheinregulierung (GRK) und der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) Ende 2005 gutgeheissen wurde, ist Ausdruck dieser konzeptionellen Neuorientierung im Hochwasserschutz. Das Entwicklungskonzept basiert auf einer nachhaltigen Schutzwasserwirtschaft und einem ganzheitlichen Schutz des Lebensraumes Alpenrhein.</p><p>Bereits heute ist indes absehbar, dass die Umsetzung der im Entwicklungskonzept vorgesehenen Massnahmen den Rahmen der bestehenden Staatsverträge sprengt. Eine staatsvertragliche Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Einzugsgebiet des Alpenrheins ist deshalb nötig. Der Schweizerische Bundesrat und die Österreichische Bundesregierung haben die Gemeinsame Rheinkommission ersucht, in Abstimmung mit der IRKA Grundzüge für eine solche Neuregelung zu erarbeiten und diese den beiden Regierungen vorzulegen.</p><p>1. Der Bundesrat hat über die schweizerische Vertretung in der Gemeinsamen Rheinkommission direkten Einfluss auf die Verwirklichung der im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehenen Massnahmen.</p><p>2. Die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung des Entwicklungskonzepts haben auf allen Ebenen begonnen. Der Bundesrat unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er sieht zurzeit keinen Anlass für weitere Massnahmen.</p><p>3. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen bei der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere auch das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau. Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde seitens der Umweltminister der Rheinanliegerstaaten anlässlich der Ministerkonferenz vom 29. Januar 2001 in Strassburg das Verfahren für das Flussgebiet Rhein festgelegt. Die Schweiz war als Mitglied der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins an dieser Ministerkonferenz vertreten. Sie unterstützt die EU-Staaten bei den Koordinierungs- und Harmonisierungsarbeiten im Rahmen der Umsetzung der WRRL auf der Grundlage ihrer eigenen Gesetzgebung und ihrer internationalen Verpflichtungen am Rhein. Diesem Umstand ist bei der Konkretisierung des Entwicklungskonzepts Rechnung zu tragen. Im Übrigen kann im Rahmen der kantonalen Richtplanung die Abstimmung der verschiedenen räumlichen Interessen im Kanton sowie die Koordination mit dem benachbarten Ausland sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2005 wurde das Entwicklungskonzept Alpenrhein (EK) von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung, Gemeinsame Rheinkommission (IRR/IRKA) verabschiedet. Dieses Werk ist europaweit wohl einmalig. Es ist gelungen, im Einzugsbereich eines internationalen Gewässers in den Anstösserstaaten und -teilstaaten gemeinsam an denselben Anliegen zu arbeiten, Analysen zu erstellen und für beide Rheinseiten tragfähige Lösungsmöglichkeiten für diverse anstehende Probleme zu finden. Sehr viele verschiedene Interessen konnten berücksichtigt werden, und die zahlreich erarbeiteten Massnahmen wurden in eine Prioritätenordnung gebracht.</p><p>Für den unteren Lauf des Alpenrheins zwischen IIImündung und Bodensee bzw. Diepoldsau und Bodensee werden im Entwicklungskonzept Probleme des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Beidseits des Rheins ist in diesem Abschnitt die Besiedlung sehr dicht, und es sind hohe Sachwerte vorhanden. Die Anstösser-Regierungen tragen die Verantwortung dafür, dass die als notwendig erkannten Massnahmen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes so rasch als möglich umgesetzt werden.</p><p>1. Welchen Einfluss hat der Bundesrat auf die Verwirklichung dieser Massnahmen?</p><p>2. Gedenkt er, zur Beschleunigung dieser Arbeiten beizutragen?</p><p>3. Ist sichergestellt, dass die zur Ausführung gelangenden Massnahmen dem schweizerischen Wasserbaurecht bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen und dass keine überholt geglaubten Eingriffe wie die Erhöhung von Dämmen und Brücken in Betracht gezogen werden?</p>
- Sanierung des Alpenrheins als Hochwasserschutz
Back to List