Bienen und Agro-Gentechnik. Freisetzungsverordnung
- ShortId
-
07.1042
- Id
-
20071042
- Updated
-
24.06.2025 23:12
- Language
-
de
- Title
-
Bienen und Agro-Gentechnik. Freisetzungsverordnung
- AdditionalIndexing
-
55;2841;Agrarforschung;Freisetzungsversuch;Honig;Bienenzucht;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L05K1401010201, Bienenzucht
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
- L04K14020503, Honig
- L05K1401030201, Agrarforschung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Artikel 8 der Freisetzungsverordnung ist auch für Bienen anwendbar. Für jedes Gesuch zur Bewilligung eines gentechnisch veränderten Organismus, welcher bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden soll, ist zu prüfen, ob die entsprechende Bestimmung eingehalten wird und u. a. Bienen nicht beeinträchtigt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Interaktion von gentechnisch veränderten Pflanzen und Bienen ein relevantes Forschungsobjekt ist. Technisch ist es nicht möglich, Langzeitstudien mit Honigbienen im geschlossenen System durchzuführen. Die Aufzucht von Bienenlarven über mehrere Generationen ist nur mit freifliegenden Völkern möglich. In publizierten deutschen Studien mit freifliegenden Honigbienen konnten bisher keine Unterschiede zwischen Völkern mit und ohne Exposition während zum Teil mehreren aufeinanderfolgenden Wochen und Jahren gegenüber Bt-Maispollen oder Bt-Toxinen festgestellt werden. Als Alternative werden in der Schweiz seit dem Jahr 2000 Studien mit solitären Bienen und Hummeln durchgeführt. Hummeln und solitäre Bienen können über mehrere Brutzyklen oder über die gesamte Lebenszeit im geschlossenen System gehalten werden. Im Rahmen der vom Bundesrat unterstützten Biosicherheitsforschung werden zurzeit die Auswirkungen von gentechnisch verändertem Raps auf solitäre Bienen erforscht. Die Resultate der Studien sind oder werden in Fachzeitschriften und amtlichen Publikationen veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Mehrheit der Schweizer Imker steht der Agro-Gentechnik kritisch gegenüber und befürchtet negative Einflüsse auf die Bienen sowie auf das Image und den Markt des Honigs. Bis 2010 gilt ein Moratorium für den Anbau von Gentechpflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. Es wäre sinnvoll, diese Zeit zu nutzen, um weiterzuforschen und die Gesetze anzupassen, damit die Imkerei gerüstet ist.</p><p>Artikel 8 der Freisetzungsverordnung besagt, dass Freisetzungsversuche zulässig sind, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie die Population geschützter oder für das betroffene Ökosystem wichtiger Organismen beeinträchtigen können. Bienen sind zweifellos wichtige Organismen für Ökosysteme. Da Bienen von grosser ökologischer und auch ökonomischer Bedeutung sind, wird oft im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalysen für Marktbewilligungen eine Abklärung der Auswirkungen von GVP auf Bienen verlangt.</p><p>Allgemein wird heute in der Biosicherheitsforschung untersucht, wie GVP auf Bienen wirken. Die meisten Untersuchungen fanden im Labor und in der Regel lediglich mit gereinigten Transgen-Produkten statt. Die an der Agroscope Reckenholz-Tänikon durchgeführten Kurzzeit-Laborversuche mit Bienen haben beispielsweise eine nur sehr limitierte Aussagekraft über das Schädigungspotenzial beim Anbau von GVP im Agrarökosystem. </p><p>Insbesondere besteht ein Mangel an Feldstudien mit transgenem Pollen und an Langzeituntersuchungen. Folglich kann heute nicht abschliessend beantwortet werden, ob GVP schädlich auf Bienen wirken.</p><p>Es muss damit gerechnet werden, dass es noch Jahre dauern wird, bis Auswirkungen auf Bienen besser und hinreichend verstanden werden. Erst dann ist die Norm aus Artikel 8 der Freisetzungsverordnung für Bienen verlässlich umsetzbar.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass mit dem heutigen Stand des Wissens Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Freisetzungsverordnung auch für die Bienen anwendbar ist?</p><p>2. Gedenkt er, noch vor Ablauf des Moratoriums professionell angelegte Langzeitversuche in geschlossenen Systemen über die Auswirkungen von transgenen Pflanzen auf mehrere Generationen adulter Bienen und Larven zu veranlassen?</p>
- Bienen und Agro-Gentechnik. Freisetzungsverordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Artikel 8 der Freisetzungsverordnung ist auch für Bienen anwendbar. Für jedes Gesuch zur Bewilligung eines gentechnisch veränderten Organismus, welcher bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden soll, ist zu prüfen, ob die entsprechende Bestimmung eingehalten wird und u. a. Bienen nicht beeinträchtigt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Interaktion von gentechnisch veränderten Pflanzen und Bienen ein relevantes Forschungsobjekt ist. Technisch ist es nicht möglich, Langzeitstudien mit Honigbienen im geschlossenen System durchzuführen. Die Aufzucht von Bienenlarven über mehrere Generationen ist nur mit freifliegenden Völkern möglich. In publizierten deutschen Studien mit freifliegenden Honigbienen konnten bisher keine Unterschiede zwischen Völkern mit und ohne Exposition während zum Teil mehreren aufeinanderfolgenden Wochen und Jahren gegenüber Bt-Maispollen oder Bt-Toxinen festgestellt werden. Als Alternative werden in der Schweiz seit dem Jahr 2000 Studien mit solitären Bienen und Hummeln durchgeführt. Hummeln und solitäre Bienen können über mehrere Brutzyklen oder über die gesamte Lebenszeit im geschlossenen System gehalten werden. Im Rahmen der vom Bundesrat unterstützten Biosicherheitsforschung werden zurzeit die Auswirkungen von gentechnisch verändertem Raps auf solitäre Bienen erforscht. Die Resultate der Studien sind oder werden in Fachzeitschriften und amtlichen Publikationen veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Mehrheit der Schweizer Imker steht der Agro-Gentechnik kritisch gegenüber und befürchtet negative Einflüsse auf die Bienen sowie auf das Image und den Markt des Honigs. Bis 2010 gilt ein Moratorium für den Anbau von Gentechpflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. Es wäre sinnvoll, diese Zeit zu nutzen, um weiterzuforschen und die Gesetze anzupassen, damit die Imkerei gerüstet ist.</p><p>Artikel 8 der Freisetzungsverordnung besagt, dass Freisetzungsversuche zulässig sind, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie die Population geschützter oder für das betroffene Ökosystem wichtiger Organismen beeinträchtigen können. Bienen sind zweifellos wichtige Organismen für Ökosysteme. Da Bienen von grosser ökologischer und auch ökonomischer Bedeutung sind, wird oft im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalysen für Marktbewilligungen eine Abklärung der Auswirkungen von GVP auf Bienen verlangt.</p><p>Allgemein wird heute in der Biosicherheitsforschung untersucht, wie GVP auf Bienen wirken. Die meisten Untersuchungen fanden im Labor und in der Regel lediglich mit gereinigten Transgen-Produkten statt. Die an der Agroscope Reckenholz-Tänikon durchgeführten Kurzzeit-Laborversuche mit Bienen haben beispielsweise eine nur sehr limitierte Aussagekraft über das Schädigungspotenzial beim Anbau von GVP im Agrarökosystem. </p><p>Insbesondere besteht ein Mangel an Feldstudien mit transgenem Pollen und an Langzeituntersuchungen. Folglich kann heute nicht abschliessend beantwortet werden, ob GVP schädlich auf Bienen wirken.</p><p>Es muss damit gerechnet werden, dass es noch Jahre dauern wird, bis Auswirkungen auf Bienen besser und hinreichend verstanden werden. Erst dann ist die Norm aus Artikel 8 der Freisetzungsverordnung für Bienen verlässlich umsetzbar.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass mit dem heutigen Stand des Wissens Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Freisetzungsverordnung auch für die Bienen anwendbar ist?</p><p>2. Gedenkt er, noch vor Ablauf des Moratoriums professionell angelegte Langzeitversuche in geschlossenen Systemen über die Auswirkungen von transgenen Pflanzen auf mehrere Generationen adulter Bienen und Larven zu veranlassen?</p>
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