Speichern der Organspendebereitschaft auf der zukünftigen Gesundheitskarte

ShortId
07.1044
Id
20071044
Updated
24.06.2025 22:04
Language
de
Title
Speichern der Organspendebereitschaft auf der zukünftigen Gesundheitskarte
AdditionalIndexing
2841;Datenspeicherung;Organverpflanzung;Datenträger;Gesundheitspass
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L03K020210, Datenträger
  • L04K12030404, Datenspeicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird im Jahr 2009 eine Versichertenkarte eingeführt. Die Karte dient in erster Linie zur Rechnungstellung der KVG-pflichtigen Leistungen. Zudem ist vorgesehen, dass die Karte mit dem Einverständnis der versicherten Person persönliche Daten enthält, welche von befugten Personen abrufbar sind (Art. 42a Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). In der ausführenden Verordnung (Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung; SR 832.105) hat der Bundesrat den Katalog der persönlichen Daten definiert, wobei u. a. auch ein Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen aufgenommen werden kann. Die Zustimmung zur Organspende fällt unter diese Datenkategorie.</p><p>Zur Entnahme von Organen ist grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der spendenden Person erforderlich (Art. 12 des Transplantationsgesetzes; SR 810.21). Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass die versicherten Personen ihre auf der Versichertenkarte gespeicherten persönlichen Daten signieren können. Aus diesem Grund ist auf der Versichertenkarte nur der Aufbewahrungsort der Zustimmung zur Organspende eingetragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat beabsichtigt die Einführung einer schweizerischen Gesundheitskarte. Werden die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, neben den Grunddaten auch die Bereitschaft zur Organspende im Sterbefall auf dieser Karte festhalten zu lassen? Wenn nicht, betrachtet der Bundesrat den Eintrag der Organspendebereitschaft für die Inhaberinnen und Inhaber einer Gesundheitskarte nicht als zweckmässig und notwendig? Könnte er diese Funktion in sein Projekt aufnehmen?</p>
  • Speichern der Organspendebereitschaft auf der zukünftigen Gesundheitskarte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird im Jahr 2009 eine Versichertenkarte eingeführt. Die Karte dient in erster Linie zur Rechnungstellung der KVG-pflichtigen Leistungen. Zudem ist vorgesehen, dass die Karte mit dem Einverständnis der versicherten Person persönliche Daten enthält, welche von befugten Personen abrufbar sind (Art. 42a Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). In der ausführenden Verordnung (Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung; SR 832.105) hat der Bundesrat den Katalog der persönlichen Daten definiert, wobei u. a. auch ein Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen aufgenommen werden kann. Die Zustimmung zur Organspende fällt unter diese Datenkategorie.</p><p>Zur Entnahme von Organen ist grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der spendenden Person erforderlich (Art. 12 des Transplantationsgesetzes; SR 810.21). Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass die versicherten Personen ihre auf der Versichertenkarte gespeicherten persönlichen Daten signieren können. Aus diesem Grund ist auf der Versichertenkarte nur der Aufbewahrungsort der Zustimmung zur Organspende eingetragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat beabsichtigt die Einführung einer schweizerischen Gesundheitskarte. Werden die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, neben den Grunddaten auch die Bereitschaft zur Organspende im Sterbefall auf dieser Karte festhalten zu lassen? Wenn nicht, betrachtet der Bundesrat den Eintrag der Organspendebereitschaft für die Inhaberinnen und Inhaber einer Gesundheitskarte nicht als zweckmässig und notwendig? Könnte er diese Funktion in sein Projekt aufnehmen?</p>
    • Speichern der Organspendebereitschaft auf der zukünftigen Gesundheitskarte

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