Menschenrechte in China

ShortId
07.1049
Id
20071049
Updated
24.06.2025 23:42
Language
de
Title
Menschenrechte in China
AdditionalIndexing
08;China;Menschenrechte;politische Verfolgung
1
  • L04K03030501, China
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K04030105, politische Verfolgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat betrachtet die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit als wichtige Voraussetzung für die politische und wirtschaftliche Entwicklung in China. Besondere Bedeutung kommt in dieser Hinsicht den Rahmenbedingungen zu, welche die Arbeit von Anwälten festlegen. Der Bundesrat beurteilt diese insbesondere im Licht der internationalen Standards betreffend die Unabhängigkeit der Justiz und das Recht auf ein faires Verfahren. Die Tatsache, dass die chinesischen Behörden Anpassungen des Gesetzes über die Tätigkeit von Anwälten vornehmen, deutet darauf hin, dass diese selber den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkennen. Im Rahmen der Kandidatur für einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat China überdies auf seine Bemühungen zur Reform der Justiz und Verbesserungen in seinem Justizsystem verwiesen.</p><p>Gleichzeitig gibt es in China keine unabhängigen Anwaltsverbände, und besonders Anwälte für Strafsachen haben weiterhin einen schweren Stand. So können Anwälte, welche beispielsweise ihren Klienten anraten, ein erzwungenes Geständnis zu widerrufen, gemäss Artikel 306 des chinesischen Strafgesetzbuches mehrjährige Gefängnisstrafen riskieren. Ausserdem empfiehlt die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Haft den chinesischen Behörden, ungenaue oder verallgemeinernde Definitionselemente wie die "Störung der sozialen Ordnung", die "Gefährdung der nationalen Sicherheit", die "Verletzung der Einheit und Unversehrtheit des Staates" oder die "Zerrüttung der öffentlichen Ordnung" nicht anzuwenden, um die friedliche Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu bestrafen.</p><p>Was den Fall des Anwaltes Gao Zhisheng betrifft, so ist dieser gemäss den vorliegenden Berichten im Dezember 2006 wegen "Aufrufs zur Staatsgefährdung" zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Schweiz setzte sich bereits kurz nach der Festnahme von Gao Zhisheng im August 2006 bei den chinesischen Behörden für seine menschenrechtskonforme Behandlung ein, und der Bundesrat hat Berichte von Misshandlungen während seiner Inhaftierung mit entsprechender Besorgnis aufgenommen. Diese Berichte, ebenso wie die Frage von fortgesetzten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kommunikationsmöglichkeiten von Gao Zhisheng, wurden in der Folge mit den chinesischen Behörden thematisiert. Die zuständigen schweizerischen Stellen werden die Lage dieses chinesischen Anwaltes weiterhin aufmerksam beobachten und bei Bedarf auch inskünftig das Gespräch mit den chinesischen Behörden suchen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie Amnesty International mitgeteilt hatte, wurde der chinesische Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng am 22. Dezember 2006 vom Pekinger Stadtgericht Nr. 1 zu einer bedingten dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wie gedenkt der Bundesrat auf die Verurteilung des chinesischen Aktivisten zu reagieren?</p>
  • Menschenrechte in China
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat betrachtet die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit als wichtige Voraussetzung für die politische und wirtschaftliche Entwicklung in China. Besondere Bedeutung kommt in dieser Hinsicht den Rahmenbedingungen zu, welche die Arbeit von Anwälten festlegen. Der Bundesrat beurteilt diese insbesondere im Licht der internationalen Standards betreffend die Unabhängigkeit der Justiz und das Recht auf ein faires Verfahren. Die Tatsache, dass die chinesischen Behörden Anpassungen des Gesetzes über die Tätigkeit von Anwälten vornehmen, deutet darauf hin, dass diese selber den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkennen. Im Rahmen der Kandidatur für einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat China überdies auf seine Bemühungen zur Reform der Justiz und Verbesserungen in seinem Justizsystem verwiesen.</p><p>Gleichzeitig gibt es in China keine unabhängigen Anwaltsverbände, und besonders Anwälte für Strafsachen haben weiterhin einen schweren Stand. So können Anwälte, welche beispielsweise ihren Klienten anraten, ein erzwungenes Geständnis zu widerrufen, gemäss Artikel 306 des chinesischen Strafgesetzbuches mehrjährige Gefängnisstrafen riskieren. Ausserdem empfiehlt die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Haft den chinesischen Behörden, ungenaue oder verallgemeinernde Definitionselemente wie die "Störung der sozialen Ordnung", die "Gefährdung der nationalen Sicherheit", die "Verletzung der Einheit und Unversehrtheit des Staates" oder die "Zerrüttung der öffentlichen Ordnung" nicht anzuwenden, um die friedliche Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu bestrafen.</p><p>Was den Fall des Anwaltes Gao Zhisheng betrifft, so ist dieser gemäss den vorliegenden Berichten im Dezember 2006 wegen "Aufrufs zur Staatsgefährdung" zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Schweiz setzte sich bereits kurz nach der Festnahme von Gao Zhisheng im August 2006 bei den chinesischen Behörden für seine menschenrechtskonforme Behandlung ein, und der Bundesrat hat Berichte von Misshandlungen während seiner Inhaftierung mit entsprechender Besorgnis aufgenommen. Diese Berichte, ebenso wie die Frage von fortgesetzten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kommunikationsmöglichkeiten von Gao Zhisheng, wurden in der Folge mit den chinesischen Behörden thematisiert. Die zuständigen schweizerischen Stellen werden die Lage dieses chinesischen Anwaltes weiterhin aufmerksam beobachten und bei Bedarf auch inskünftig das Gespräch mit den chinesischen Behörden suchen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie Amnesty International mitgeteilt hatte, wurde der chinesische Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng am 22. Dezember 2006 vom Pekinger Stadtgericht Nr. 1 zu einer bedingten dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wie gedenkt der Bundesrat auf die Verurteilung des chinesischen Aktivisten zu reagieren?</p>
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