Förderung der Rüstungsexporte durch Steuergelder?
- ShortId
-
07.1050
- Id
-
20071050
- Updated
-
24.06.2025 22:02
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Rüstungsexporte durch Steuergelder?
- AdditionalIndexing
-
09;Interessenvertretung;Rüstungsindustrie;öffentliche Finanzierung;Förderung des Handels;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0701030305, Förderung des Handels
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L04K04020203, Rüstungsindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Firma American Defense International (ADI) mit Sitz in Washington, D.C. ist ein Beratungsunternehmen, welches Dienstleistungen in den Bereichen "Lobbying & Consulting", "Business Development" sowie "Program Management" anbietet. Die Ruag hat Beratungsdienstleistungen der ADI in Anspruch genommen. Konkret ging es um eine Ausschreibung der amerikanischen Regierung für die Beschaffung von schwerer Munition. Die Beratung bezog sich auf die Eigenheiten der amerikanischen Beschaffungspolitik sowie auf die Vermittlung von Kontakten zu den zuständigen Beschaffungsstellen. Mit dem Verkauf des Geschäftsbereiches schwere Munition an die Saab Bofors Dynamics Schweiz AG wurde dieses Mandat inzwischen aufgelöst.</p><p>Es ist üblich, dass ein international tätiges Unternehmen sich bei Aufträgen ausländischer Regierungskunden durch Unternehmen vor Ort unterstützen lässt. Dies ist namentlich in Staaten von Bedeutung, in denen das betreffende Unternehmen durch eigene Niederlassungen nicht präsent oder wo aufgrund der geografischen Distanz eine direkte Betreuung erschwert ist.</p><p>Bei Geschäften im Wehrtechnikbereich mit den Vereinigten Staaten ist speziell zu berücksichtigen, dass ausländische Anbieter aufgrund der dortigen Gesetzgebung (Buy American Act) stark benachteiligt und deshalb auf eine enge Begleitung ihrer geschäftlichen Anliegen vor Ort angewiesen sind.</p><p>Der Bundesrat erwartet von der Ruag, dass sie ihre Geschäftstätigkeit zur breiteren Abstützung des Kerngeschäftes zugunsten des VBS mit Drittkunden ausbaut. Diese Aktivitäten haben im Rahmen der in seiner Eignerstrategie formulierten Ziele zu erfolgen.</p><p>Der Bundesrat mischt sich grundsätzlich nicht in die operative Geschäftstätigkeit ein und nimmt darauf auch keinen direkten Einfluss.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Da das Beratungsmandat zur operativen Geschäftstätigkeit zählt, hatte der Bundesrat bis zum Zeitpunkt der Anfrage Lang auch keine Kenntnis von den Zahlungen.</p><p>2. Nein. Der Bundesrat hat den Rahmen für die Geschäftstätigkeit der Ruag in der Eignerstrategie festgehalten. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben, welche Beratungsmandate die Ruag vergeben oder welchen Standesorganisationen sie beitreten darf.</p><p>3. Die Ruag ist der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. In Zweifelsfällen verzichtet sie auf entsprechende Geschäfte. Sie nimmt bereits in einem frühen Stadium Kontakt mit den zuständigen Bundesstellen auf. Beratungsmandate der beschriebenen Art entfalten keine Eigendynamik und schaffen keine Sachzwänge.</p><p>4. Wie im vorliegenden Fall dargelegt, beziehen sich solche Mandate typischerweise auf Beratung und Unterstützung der Verkaufsanstrengungen durch Vertreter vor Ort, welche mit den Gepflogenheiten und Prozessen des jeweiligen Landes vertraut sind.</p><p>5. Die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Verkaufsanstrengungen organisiert und umsetzt, gehört zu den geschäftsvertraulichen Informationen. Sie ist namentlich für Unternehmen aufschlussreich, mit denen die Ruag in Konkurrenz steht. Mit Rücksicht auf die Konkurrenzfähigkeit der Ruag kann die Ruag deshalb nicht angehalten werden, diese Informationen offenzulegen.</p><p>6. Nein. Solche Mandate werden erteilt, um dadurch Umsatz, EBIT (Einkommen vor Zinsen und Steuern) und Reingewinn sowie die Zahl der Arbeitsplätze günstig zu beeinflussen. Mit anderen Worten ist der Steuerzahler dank des höheren Unternehmenswertes vielmehr Nutzniesser dieser Politik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Lobby-Organisationen gestützt auf den Lobbying Disclosure Act aus dem Jahr 1995 ihre Mandate offenlegen. Aus dem Lobbying Report der Firma "American Defense International" geht hervor, dass die "Ruag-Munition" im Jahr 2006 dieser Lobby-Organisation Zahlungen im Umfang von 60 000 US-Dollar leistete. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er von diesen Zahlungen?</p><p>2. Nimmt er auf die Lobbying-Tätigkeiten des eidgenössischen Rüstungsbetriebes Einfluss?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass aus solchen Lobbying-Mandaten nicht Exportbegehren entstehen, die der Bundesrat aus aussen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Gründen nicht gutheissen kann?</p><p>4. Welche Leistungen durch die Lobby-Organisation beinhalten solche Mandate konkret, und wie wirksam sind solche Lobbying-Mandate?</p><p>5. Wie viele solche Lobbying-Mandate vergibt die Ruag jährlich, über welche Gesamtsumme belaufen sich diese, und in welchen Ländern bestehen derzeit Lobbying-Mandate?</p><p>6. Ist er nicht der Meinung, dass die Ruag auf Lobbying-Mandate, welche indirekt der Steuerzahler finanziert, verzichten sollte?</p>
- Förderung der Rüstungsexporte durch Steuergelder?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Firma American Defense International (ADI) mit Sitz in Washington, D.C. ist ein Beratungsunternehmen, welches Dienstleistungen in den Bereichen "Lobbying & Consulting", "Business Development" sowie "Program Management" anbietet. Die Ruag hat Beratungsdienstleistungen der ADI in Anspruch genommen. Konkret ging es um eine Ausschreibung der amerikanischen Regierung für die Beschaffung von schwerer Munition. Die Beratung bezog sich auf die Eigenheiten der amerikanischen Beschaffungspolitik sowie auf die Vermittlung von Kontakten zu den zuständigen Beschaffungsstellen. Mit dem Verkauf des Geschäftsbereiches schwere Munition an die Saab Bofors Dynamics Schweiz AG wurde dieses Mandat inzwischen aufgelöst.</p><p>Es ist üblich, dass ein international tätiges Unternehmen sich bei Aufträgen ausländischer Regierungskunden durch Unternehmen vor Ort unterstützen lässt. Dies ist namentlich in Staaten von Bedeutung, in denen das betreffende Unternehmen durch eigene Niederlassungen nicht präsent oder wo aufgrund der geografischen Distanz eine direkte Betreuung erschwert ist.</p><p>Bei Geschäften im Wehrtechnikbereich mit den Vereinigten Staaten ist speziell zu berücksichtigen, dass ausländische Anbieter aufgrund der dortigen Gesetzgebung (Buy American Act) stark benachteiligt und deshalb auf eine enge Begleitung ihrer geschäftlichen Anliegen vor Ort angewiesen sind.</p><p>Der Bundesrat erwartet von der Ruag, dass sie ihre Geschäftstätigkeit zur breiteren Abstützung des Kerngeschäftes zugunsten des VBS mit Drittkunden ausbaut. Diese Aktivitäten haben im Rahmen der in seiner Eignerstrategie formulierten Ziele zu erfolgen.</p><p>Der Bundesrat mischt sich grundsätzlich nicht in die operative Geschäftstätigkeit ein und nimmt darauf auch keinen direkten Einfluss.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Da das Beratungsmandat zur operativen Geschäftstätigkeit zählt, hatte der Bundesrat bis zum Zeitpunkt der Anfrage Lang auch keine Kenntnis von den Zahlungen.</p><p>2. Nein. Der Bundesrat hat den Rahmen für die Geschäftstätigkeit der Ruag in der Eignerstrategie festgehalten. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben, welche Beratungsmandate die Ruag vergeben oder welchen Standesorganisationen sie beitreten darf.</p><p>3. Die Ruag ist der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. In Zweifelsfällen verzichtet sie auf entsprechende Geschäfte. Sie nimmt bereits in einem frühen Stadium Kontakt mit den zuständigen Bundesstellen auf. Beratungsmandate der beschriebenen Art entfalten keine Eigendynamik und schaffen keine Sachzwänge.</p><p>4. Wie im vorliegenden Fall dargelegt, beziehen sich solche Mandate typischerweise auf Beratung und Unterstützung der Verkaufsanstrengungen durch Vertreter vor Ort, welche mit den Gepflogenheiten und Prozessen des jeweiligen Landes vertraut sind.</p><p>5. Die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Verkaufsanstrengungen organisiert und umsetzt, gehört zu den geschäftsvertraulichen Informationen. Sie ist namentlich für Unternehmen aufschlussreich, mit denen die Ruag in Konkurrenz steht. Mit Rücksicht auf die Konkurrenzfähigkeit der Ruag kann die Ruag deshalb nicht angehalten werden, diese Informationen offenzulegen.</p><p>6. Nein. Solche Mandate werden erteilt, um dadurch Umsatz, EBIT (Einkommen vor Zinsen und Steuern) und Reingewinn sowie die Zahl der Arbeitsplätze günstig zu beeinflussen. Mit anderen Worten ist der Steuerzahler dank des höheren Unternehmenswertes vielmehr Nutzniesser dieser Politik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Lobby-Organisationen gestützt auf den Lobbying Disclosure Act aus dem Jahr 1995 ihre Mandate offenlegen. Aus dem Lobbying Report der Firma "American Defense International" geht hervor, dass die "Ruag-Munition" im Jahr 2006 dieser Lobby-Organisation Zahlungen im Umfang von 60 000 US-Dollar leistete. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er von diesen Zahlungen?</p><p>2. Nimmt er auf die Lobbying-Tätigkeiten des eidgenössischen Rüstungsbetriebes Einfluss?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass aus solchen Lobbying-Mandaten nicht Exportbegehren entstehen, die der Bundesrat aus aussen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Gründen nicht gutheissen kann?</p><p>4. Welche Leistungen durch die Lobby-Organisation beinhalten solche Mandate konkret, und wie wirksam sind solche Lobbying-Mandate?</p><p>5. Wie viele solche Lobbying-Mandate vergibt die Ruag jährlich, über welche Gesamtsumme belaufen sich diese, und in welchen Ländern bestehen derzeit Lobbying-Mandate?</p><p>6. Ist er nicht der Meinung, dass die Ruag auf Lobbying-Mandate, welche indirekt der Steuerzahler finanziert, verzichten sollte?</p>
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