Einsprachige Spitzenfunktionäre

ShortId
07.1061
Id
20071061
Updated
24.06.2025 23:24
Language
de
Title
Einsprachige Spitzenfunktionäre
AdditionalIndexing
04;2831;leitende/r Bundesangestellte/r;Mehrsprachigkeit;Sprache;höhere Führungskraft;nationale Identität;Einstellung
1
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K01060103, Sprache
  • L06K070202020401, höhere Führungskraft
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L04K08020219, nationale Identität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ernennung eines italienischsprachigen Chefbeamten für den Posten des Staatssekretärs für Bildung und Forschung stärkt die Präsenz der Italienischsprachigen in den Schlüsselpositionen der Bundesverwaltung. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten über die angeblich lückenhaften Sprachkenntnisse der beiden anderen in der Anfrage erwähnten Personen nicht. Er vertritt die Auffassung, dass ihre Ernennung den sprachlichen Anforderungen (Ziff. 72) gemäss Weisungen des Bundesrates über die Förderung der Mehrsprachigkeit genügt.</p><p>Herr Brigadier Nef, neuer Chef der Armee, kann sich gut in der französischen Sprache verständigen. Das Beherrschen von zwei Landessprachen und des Englischen wird im Anforderungsprofil der Funktion "Chef der Armee" vorausgesetzt. Im VBS und in der Armee werden insbesondere bei den Berufsoffizieren und -unteroffizieren gute Kenntnisse in einer zweiten Landessprache vorausgesetzt. In ihrer beruflichen Tätigkeit als Ausbildner in der Armee müssen sie in der Lage sein, auch in einer anderen Landessprache zu unterrichten. Im VBS und in der Armee wird sehr viel Wert auf den nationalen Zusammenhang gelegt.</p><p>Der neue Bundesanwalt, Herr Dr. Erwin Beyeler, verfügt über gute Kenntnisse der französischen, italienischen und englischen Sprache. Er ist in der Lage, Konversationen in allen drei Amtssprachen sowie in englisch zu führen, auch zu Fachbelangen. Als ehemaliger Chef der Bundeskriminalpolizei ist er sich gewohnt, innerhalb der Bundesverwaltung in allen Amtssprachen zu kommunizieren. Übrigens konnte man sich von den Sprachkenntnissen des neuen Bundesanwalts anlässlich der Pressekonferenz nach seiner Wahl überzeugen, hat er doch dabei Fragen auch auf Französisch beantwortet. Im Stelleninserat wurden diese Anforderungen ebenfalls aufgeführt und bei der Selektion der Bewerber berücksichtigt. Herr Dr. Beyeler übertrifft diese Anforderungen bei Weitem.</p><p>Zu der am 6. Dezember 2005 eingereichten Motion Ruey 05.3750 hat der Bundesrat am 10. März 2006 Stellung genommen; er beantragte damals ihre Ablehnung. Der Nationalrat hat sich noch nicht mit dieser Motion befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat neulich drei Chefbeamte ernannt, den Generalstabschef, den Bundesanwalt und den Staatssekretär für Bildung und Forschung. Bei Letzterem kann - als Tessiner - die gute Kenntnis einer zweiten Landessprache (in Wort und Schrift) als gegeben erachtet werden. Aber bei den ersten beiden? Dem Vernehmen nach sollen sie nur der deutschen Landessprache mächtig sein. Falls letztere Annahme zutrifft, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist es nicht beschämend, wenn ein hoher Funktionär nicht einmal eine zweite Landessprache beherrscht?</p><p>2. Wird die Kenntnis einer zweiten Landessprache für die Anstellung hoher Funktionäre nicht vorausgesetzt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Wie verständigen sich die nur einer Landessprache mächtigen Spitzenfunktionäre mit anderssprachigen Gesprächspartnern (Mitarbeitende, andere Amtsstellen, Mitbürgerinnen und Mitbürger usw.)? Fallen spezielle Übersetzungskosten an? Wie werden die sonstigen Reibungsverluste eingeschätzt?</p><p>4. Welche Wirkung haben einsprachige Spitzenfunktionäre auf anderssprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger?</p><p>5. Wie verträgt sich die eindimensionale Personalpolitik mit den Bestrebungen, den nationalen Zusammenhang zu fördern, namentlich im Bildungsbereich und in der Kulturpolitik?</p><p>6. Ist die von 116 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 05.3750 vom 6. Dezember 2005 bis heute noch nicht bis zum Bundesrat vorgedrungen?</p>
  • Einsprachige Spitzenfunktionäre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ernennung eines italienischsprachigen Chefbeamten für den Posten des Staatssekretärs für Bildung und Forschung stärkt die Präsenz der Italienischsprachigen in den Schlüsselpositionen der Bundesverwaltung. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten über die angeblich lückenhaften Sprachkenntnisse der beiden anderen in der Anfrage erwähnten Personen nicht. Er vertritt die Auffassung, dass ihre Ernennung den sprachlichen Anforderungen (Ziff. 72) gemäss Weisungen des Bundesrates über die Förderung der Mehrsprachigkeit genügt.</p><p>Herr Brigadier Nef, neuer Chef der Armee, kann sich gut in der französischen Sprache verständigen. Das Beherrschen von zwei Landessprachen und des Englischen wird im Anforderungsprofil der Funktion "Chef der Armee" vorausgesetzt. Im VBS und in der Armee werden insbesondere bei den Berufsoffizieren und -unteroffizieren gute Kenntnisse in einer zweiten Landessprache vorausgesetzt. In ihrer beruflichen Tätigkeit als Ausbildner in der Armee müssen sie in der Lage sein, auch in einer anderen Landessprache zu unterrichten. Im VBS und in der Armee wird sehr viel Wert auf den nationalen Zusammenhang gelegt.</p><p>Der neue Bundesanwalt, Herr Dr. Erwin Beyeler, verfügt über gute Kenntnisse der französischen, italienischen und englischen Sprache. Er ist in der Lage, Konversationen in allen drei Amtssprachen sowie in englisch zu führen, auch zu Fachbelangen. Als ehemaliger Chef der Bundeskriminalpolizei ist er sich gewohnt, innerhalb der Bundesverwaltung in allen Amtssprachen zu kommunizieren. Übrigens konnte man sich von den Sprachkenntnissen des neuen Bundesanwalts anlässlich der Pressekonferenz nach seiner Wahl überzeugen, hat er doch dabei Fragen auch auf Französisch beantwortet. Im Stelleninserat wurden diese Anforderungen ebenfalls aufgeführt und bei der Selektion der Bewerber berücksichtigt. Herr Dr. Beyeler übertrifft diese Anforderungen bei Weitem.</p><p>Zu der am 6. Dezember 2005 eingereichten Motion Ruey 05.3750 hat der Bundesrat am 10. März 2006 Stellung genommen; er beantragte damals ihre Ablehnung. Der Nationalrat hat sich noch nicht mit dieser Motion befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat neulich drei Chefbeamte ernannt, den Generalstabschef, den Bundesanwalt und den Staatssekretär für Bildung und Forschung. Bei Letzterem kann - als Tessiner - die gute Kenntnis einer zweiten Landessprache (in Wort und Schrift) als gegeben erachtet werden. Aber bei den ersten beiden? Dem Vernehmen nach sollen sie nur der deutschen Landessprache mächtig sein. Falls letztere Annahme zutrifft, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist es nicht beschämend, wenn ein hoher Funktionär nicht einmal eine zweite Landessprache beherrscht?</p><p>2. Wird die Kenntnis einer zweiten Landessprache für die Anstellung hoher Funktionäre nicht vorausgesetzt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Wie verständigen sich die nur einer Landessprache mächtigen Spitzenfunktionäre mit anderssprachigen Gesprächspartnern (Mitarbeitende, andere Amtsstellen, Mitbürgerinnen und Mitbürger usw.)? Fallen spezielle Übersetzungskosten an? Wie werden die sonstigen Reibungsverluste eingeschätzt?</p><p>4. Welche Wirkung haben einsprachige Spitzenfunktionäre auf anderssprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger?</p><p>5. Wie verträgt sich die eindimensionale Personalpolitik mit den Bestrebungen, den nationalen Zusammenhang zu fördern, namentlich im Bildungsbereich und in der Kulturpolitik?</p><p>6. Ist die von 116 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 05.3750 vom 6. Dezember 2005 bis heute noch nicht bis zum Bundesrat vorgedrungen?</p>
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