Ausrichtung der Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf die Millenniumsentwicklungsziele

ShortId
07.1066
Id
20071066
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Ausrichtung der Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf die Millenniumsentwicklungsziele
AdditionalIndexing
08;Armut;Handel;UNO (speziell);Evaluation;bilaterales Abkommen;Wirtschaftsethik;Regierungsprogramm;Entwicklungszusammenarbeit;Freihandelsabkommen;nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K01010203, Armut
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L03K070102, Handel
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) stellt eine Leitlinie der Schweizer Entwicklungspolitik dar. Der Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft, wie sie MDG-Ziel Nr. 8 vorsieht, ist in der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates enthalten. Der Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung und zur weltwirtschaftlichen Integration armer Länder ist eine der drei Dimensionen der erwähnten Strategie (vgl. Einführungskapitel des bundesrätlichen Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2004). MDG-Ziel Nr. 8 bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Das Engagement der Schweiz zur Verstärkung des Regelwerks, das den internationalen Handel bestimmt, und für die auf Gegenseitigkeit beruhenden Marktöffnungen trägt zugleich zu einer wirksamen und effizienten Umsetzung dieses MDG-Ziels bei.</p><p>1. Die Schweiz setzt sich auf mehreren Ebenen dafür ein, dass die Stärkung des Welthandelssystems den Entwicklungsländern vermehrt zugutekommt. Was die Handelsdimension von MDG-Ziel Nr. 8 betrifft, handelt die Schweiz in erster Linie auf multilateraler Ebene im Rahmen der Doha-Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation/WTO ("Doha-Runde"). Parallel dazu gewährt die Schweiz im Allgemeinen Präferenzsystem den Entwicklungsländern einseitig Zollpräferenzen. Darüber hinaus stellen die von der Schweiz innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) ein ergänzendes Instrument dar, um den Handel und die internationale Wirtschaftszusammenarbeit zu fördern.</p><p>Die Verpflichtungsniveaus in den FHA sind asymmetrisch zugunsten der wirtschaftlich weniger entwickelten Partner ausgestaltet. Die FHA ermöglichen es, die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstrategien unserer Partner zu unterstützen. Darüber hinaus stärken Bestimmungen im Bereich der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit die Fähigkeit dieser Länder, die durch die FHA eröffneten neuen Chancen optimal zu nutzen. Die Zusammenarbeit betrifft Bereiche wie Exportförderung, technische Normen und Konformitätsnachweise sowie die Förderung von umweltfreundlichen Produktionsarten. Auch wenn sich die Präambeln der FHA nicht ausdrücklich auf die - befristeten - MDG beziehen, so tragen die FHA doch substanziell zu deren Verwirklichung bei. Die Schweiz wird übrigens weiterhin den Einschluss allgemeiner Verweise in der Präambel der FHA auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sowie auf die besonderen Interessen der Entwicklungsländer unterstützen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf multilateraler Ebene im Rahmen der WTO und in der Tätigkeit der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit (auch im FHA-Rahmen) geführten Verhandlungen das geeignete Umfeld für die Behandlung der Handelsdimension von MDG-Ziel Nr. 8 darstellen. Der Bundesrat trägt dafür Sorge, dass die Kohärenz der Aussenwirtschaftspolitik auf den unterschiedlichen Tätigkeitsstufen gewährleistet ist.</p><p>2. Die Schweiz und die anderen Efta-Staaten haben ein weniger grosses Wirtschafts- und Handelsgewicht als die EU (BIP 2005 in Milliarden Euro: Efta: 548; EU/25: 10 794; gesamtes Aussenhandelsvolumen im Jahr 2005 in Milliarden US-Dollar: Efta: 425, EU/25: 2791). Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Wirtschaftsauswirkungen eines Efta-FHA deutlich begrenzter sind als jene eines von der EU abgeschlossenen Abkommens. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine systematische Evaluation der FHA-Auswirkungen ex ante keine entscheidenden zusätzlichen Analyseelemente hervorbringen würde, die in den Verhandlungen berücksichtigt werden müssten. Die Schweiz diskutiert mit ihren Partnern sämtliche Fragen zur FHA-Wirkung sowohl im Rahmen der Sondierungsarbeiten als auch während den Verhandlungen sowie später im Rahmen des jeweiligen Gemischten Ausschusses, der zur Umsetzung und Weiterentwicklung des FHA eingesetzt wird. Die an diesen Arbeiten teilnehmenden Schweizer Delegationen verfügen über die notwendigen Kenntnisse im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, um im Interesse beider Parteien die besten Resultate anzustreben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2006 unterzeichneten die Efta-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) und die Südafrikanische Zollunion (Sacu) ein Freihandelsabkommen, dem bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Efta-Staaten und der Sacu folgten. Die Schweiz schloss ebenfalls bilaterale Abkommen mit den Ländern der Sacu (Südafrika, Lesotho, Swaziland, Namibia und Botswana) ab.</p><p>In der Präambel des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und der Sacu wird zurecht allgemein auf die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, auf die Universelle Menschenrechtserklärung sowie auf die nachhaltige Entwicklung hingewiesen. Ein zusätzlicher Hinweis auf die Millenniumsentwicklungsziele (MDG), welche die Schweiz an der Uno-Generalversammlung im Jahr 2000 gutgeheissen hat, wäre ebenfalls angebracht. Die MDG werden von allen Mitgliedstaaten der Uno als eine vitale Notwendigkeit für die Zukunft der Menschheit betrachtet, vor allem um die extreme Armut, Migration, Korruption und Terrorismus zu bekämpfen. Sie sind, gemäss dem im Mai 2005 veröffentlichten Zwischenbericht des Bundesrates, Teil der schweizerischen Wirtschaftsaussenpolitik. Diese Ziele sehen u. a. die Bildung einer globalen Partnerschaft für die Entwicklung vor, d. h. die Einrichtung eines multilateralen, offenen, gerechteren Handels- und Finanzsystems, das auf soliden Regeln beruht, von allen Nationen akzeptiert wird und nicht diskriminierend ist (Ziel Nr. 8). Die Freihandelsabkommen (FHA) bieten eine Gelegenheit, Synergien zwischen Handel und nachhaltiger Entwicklung, insbesondere im Umweltbereich, zu schaffen.</p><p>Ist der Bundesrat zukünftig bereit:</p><p>1. in Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern einen Hinweis auf die Millenniumsziele, insbesondere auf das Partnerschaftsziel Nr. 8, aufzunehmen?</p><p>2. im Rahmen von FHA-Verhandlungen mit Entwicklungsländern jeweils ex ante eine systematische Evaluation, welche die Auswirkungen des Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung prüft - analog zur Praxis der Europäischen Kommission -, durchzuführen?</p>
  • Ausrichtung der Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf die Millenniumsentwicklungsziele
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) stellt eine Leitlinie der Schweizer Entwicklungspolitik dar. Der Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft, wie sie MDG-Ziel Nr. 8 vorsieht, ist in der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates enthalten. Der Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung und zur weltwirtschaftlichen Integration armer Länder ist eine der drei Dimensionen der erwähnten Strategie (vgl. Einführungskapitel des bundesrätlichen Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2004). MDG-Ziel Nr. 8 bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Das Engagement der Schweiz zur Verstärkung des Regelwerks, das den internationalen Handel bestimmt, und für die auf Gegenseitigkeit beruhenden Marktöffnungen trägt zugleich zu einer wirksamen und effizienten Umsetzung dieses MDG-Ziels bei.</p><p>1. Die Schweiz setzt sich auf mehreren Ebenen dafür ein, dass die Stärkung des Welthandelssystems den Entwicklungsländern vermehrt zugutekommt. Was die Handelsdimension von MDG-Ziel Nr. 8 betrifft, handelt die Schweiz in erster Linie auf multilateraler Ebene im Rahmen der Doha-Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation/WTO ("Doha-Runde"). Parallel dazu gewährt die Schweiz im Allgemeinen Präferenzsystem den Entwicklungsländern einseitig Zollpräferenzen. Darüber hinaus stellen die von der Schweiz innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) ein ergänzendes Instrument dar, um den Handel und die internationale Wirtschaftszusammenarbeit zu fördern.</p><p>Die Verpflichtungsniveaus in den FHA sind asymmetrisch zugunsten der wirtschaftlich weniger entwickelten Partner ausgestaltet. Die FHA ermöglichen es, die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstrategien unserer Partner zu unterstützen. Darüber hinaus stärken Bestimmungen im Bereich der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit die Fähigkeit dieser Länder, die durch die FHA eröffneten neuen Chancen optimal zu nutzen. Die Zusammenarbeit betrifft Bereiche wie Exportförderung, technische Normen und Konformitätsnachweise sowie die Förderung von umweltfreundlichen Produktionsarten. Auch wenn sich die Präambeln der FHA nicht ausdrücklich auf die - befristeten - MDG beziehen, so tragen die FHA doch substanziell zu deren Verwirklichung bei. Die Schweiz wird übrigens weiterhin den Einschluss allgemeiner Verweise in der Präambel der FHA auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sowie auf die besonderen Interessen der Entwicklungsländer unterstützen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf multilateraler Ebene im Rahmen der WTO und in der Tätigkeit der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit (auch im FHA-Rahmen) geführten Verhandlungen das geeignete Umfeld für die Behandlung der Handelsdimension von MDG-Ziel Nr. 8 darstellen. Der Bundesrat trägt dafür Sorge, dass die Kohärenz der Aussenwirtschaftspolitik auf den unterschiedlichen Tätigkeitsstufen gewährleistet ist.</p><p>2. Die Schweiz und die anderen Efta-Staaten haben ein weniger grosses Wirtschafts- und Handelsgewicht als die EU (BIP 2005 in Milliarden Euro: Efta: 548; EU/25: 10 794; gesamtes Aussenhandelsvolumen im Jahr 2005 in Milliarden US-Dollar: Efta: 425, EU/25: 2791). Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Wirtschaftsauswirkungen eines Efta-FHA deutlich begrenzter sind als jene eines von der EU abgeschlossenen Abkommens. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine systematische Evaluation der FHA-Auswirkungen ex ante keine entscheidenden zusätzlichen Analyseelemente hervorbringen würde, die in den Verhandlungen berücksichtigt werden müssten. Die Schweiz diskutiert mit ihren Partnern sämtliche Fragen zur FHA-Wirkung sowohl im Rahmen der Sondierungsarbeiten als auch während den Verhandlungen sowie später im Rahmen des jeweiligen Gemischten Ausschusses, der zur Umsetzung und Weiterentwicklung des FHA eingesetzt wird. Die an diesen Arbeiten teilnehmenden Schweizer Delegationen verfügen über die notwendigen Kenntnisse im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, um im Interesse beider Parteien die besten Resultate anzustreben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2006 unterzeichneten die Efta-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) und die Südafrikanische Zollunion (Sacu) ein Freihandelsabkommen, dem bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Efta-Staaten und der Sacu folgten. Die Schweiz schloss ebenfalls bilaterale Abkommen mit den Ländern der Sacu (Südafrika, Lesotho, Swaziland, Namibia und Botswana) ab.</p><p>In der Präambel des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und der Sacu wird zurecht allgemein auf die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, auf die Universelle Menschenrechtserklärung sowie auf die nachhaltige Entwicklung hingewiesen. Ein zusätzlicher Hinweis auf die Millenniumsentwicklungsziele (MDG), welche die Schweiz an der Uno-Generalversammlung im Jahr 2000 gutgeheissen hat, wäre ebenfalls angebracht. Die MDG werden von allen Mitgliedstaaten der Uno als eine vitale Notwendigkeit für die Zukunft der Menschheit betrachtet, vor allem um die extreme Armut, Migration, Korruption und Terrorismus zu bekämpfen. Sie sind, gemäss dem im Mai 2005 veröffentlichten Zwischenbericht des Bundesrates, Teil der schweizerischen Wirtschaftsaussenpolitik. Diese Ziele sehen u. a. die Bildung einer globalen Partnerschaft für die Entwicklung vor, d. h. die Einrichtung eines multilateralen, offenen, gerechteren Handels- und Finanzsystems, das auf soliden Regeln beruht, von allen Nationen akzeptiert wird und nicht diskriminierend ist (Ziel Nr. 8). Die Freihandelsabkommen (FHA) bieten eine Gelegenheit, Synergien zwischen Handel und nachhaltiger Entwicklung, insbesondere im Umweltbereich, zu schaffen.</p><p>Ist der Bundesrat zukünftig bereit:</p><p>1. in Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern einen Hinweis auf die Millenniumsziele, insbesondere auf das Partnerschaftsziel Nr. 8, aufzunehmen?</p><p>2. im Rahmen von FHA-Verhandlungen mit Entwicklungsländern jeweils ex ante eine systematische Evaluation, welche die Auswirkungen des Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung prüft - analog zur Praxis der Europäischen Kommission -, durchzuführen?</p>
    • Ausrichtung der Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf die Millenniumsentwicklungsziele

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