Bericht innere Sicherheit. Nichterwähnung von Pro Tell
- ShortId
-
07.1074
- Id
-
20071074
- Updated
-
24.06.2025 23:16
- Language
-
de
- Title
-
Bericht innere Sicherheit. Nichterwähnung von Pro Tell
- AdditionalIndexing
-
09;Bericht;Extremismus;Vereinigung;staatliche Gewalt;öffentliche Ordnung;Waffenbesitz
- 1
-
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L03K020206, Bericht
- L04K08020204, Extremismus
- L03K040304, staatliche Gewalt
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0101030204, Vereinigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Departementsvorsteher EJPD hat sich im Namen des Bundesrates anlässlich einer ähnlich lautenden Frage des Interpellanten (Fragestunde vom 12. Juni 2006: Frage Lang 06.5100, Pro Tell und Selbstjustiz) im Parlament zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols geäussert.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, Äusserungen eines Bürgers zu beurteilen, seien diese extremistisch oder nicht. In seinem Extremismusbericht vom 24. August 2004 bezeichnet der Bundesrat Bewegungen und Parteien, Ideen sowie Einstellungs- und Verhaltensmuster im Allgemeinen als extremistisch, die den demokratischen Verfassungsstaat, die Gewaltenteilung, das Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition ablehnen. Es gehört ferner nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundes, politische Gesinnungen zu prüfen. Er hat dann zu handeln, wenn eine Gruppe die innere Sicherheit gefährdet, d. h. zur Erreichung extremistischer Ziele zusätzlich Gewalttaten verübt, befürwortet oder in Kauf nimmt.</p><p>2. Der Bericht innere Sicherheit der Schweiz 2006 des Bundesamtes für Polizei erwähnte den Diebstahl des Zürcher Wintersymbols "Böögg", weil das Deliktsgut mutmasslich für einen kriminellen, politisch motivierten Gewaltakt verwendet worden ist, so bei pyrotechnischen Anschlägen am 1. und 2. Mai 2006 auf eine Grossbank und auf die Kantonspolizei Zürich. Soll diese Art der Gefährdung mit einer extremistischen Infragestellung des Gewaltmonopols verglichen werden, so ist dabei zu berücksichtigen, ob eine extremistische Haltung auch durch Gewalttätigkeiten konkretisiert wird. Zur frühzeitigen Erkennung solcher Gefahren dient das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120).</p><p>3. "Pro Tell" wird in der kurzen Zusammenfassung über den Stand der Revision des Waffengesetzes im Kapitel "Massnahmen" des Berichtes innere Sicherheit der Schweiz 2006 nicht erwähnt, da das Bundesamt für Polizei nicht über politische Debatten berichtet und dazu auch nicht Stellung nimmt. Auch spezifische Delikte mit Ordonnanzwaffen werden im Bericht nicht ausgewiesen. Der Problematik der allgemeinen Gewaltkriminalität wird aber durchaus eine grosse Bedeutung zugemessen, wie das Hauptkapitel auf den Seiten 68 bis 70 zeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Bericht innere Sicherheit der Schweiz 2006 (Mai 2007) fehlt mit Pro Tell eine Organisation, die beispielsweise im "Sie + Er" vom 28. Mai 2006, aber auch in anderen Verlautbarungen das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt hat.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols nicht klassischer Ausdruck einer extremistischen Haltung?</p><p>2. Bedeutet die Infragestellung des staatlichen Monopols nicht eine mindestens so grosse Gefahr für die innere Sicherheit wie beispielsweise der auf Seite 24 vorgestellte Diebstahl am Zürcher "Wintersymbol Böögg"?</p><p>3. Besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der äusserst knappen Abhandlung der (Ordonnanz-)Waffenfrage, einem der grössten Sicherheitsprobleme in unserem Lande, auf Seite 15 und dem Nichterwähnen von "Pro Tell"?</p>
- Bericht innere Sicherheit. Nichterwähnung von Pro Tell
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Departementsvorsteher EJPD hat sich im Namen des Bundesrates anlässlich einer ähnlich lautenden Frage des Interpellanten (Fragestunde vom 12. Juni 2006: Frage Lang 06.5100, Pro Tell und Selbstjustiz) im Parlament zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols geäussert.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, Äusserungen eines Bürgers zu beurteilen, seien diese extremistisch oder nicht. In seinem Extremismusbericht vom 24. August 2004 bezeichnet der Bundesrat Bewegungen und Parteien, Ideen sowie Einstellungs- und Verhaltensmuster im Allgemeinen als extremistisch, die den demokratischen Verfassungsstaat, die Gewaltenteilung, das Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition ablehnen. Es gehört ferner nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundes, politische Gesinnungen zu prüfen. Er hat dann zu handeln, wenn eine Gruppe die innere Sicherheit gefährdet, d. h. zur Erreichung extremistischer Ziele zusätzlich Gewalttaten verübt, befürwortet oder in Kauf nimmt.</p><p>2. Der Bericht innere Sicherheit der Schweiz 2006 des Bundesamtes für Polizei erwähnte den Diebstahl des Zürcher Wintersymbols "Böögg", weil das Deliktsgut mutmasslich für einen kriminellen, politisch motivierten Gewaltakt verwendet worden ist, so bei pyrotechnischen Anschlägen am 1. und 2. Mai 2006 auf eine Grossbank und auf die Kantonspolizei Zürich. Soll diese Art der Gefährdung mit einer extremistischen Infragestellung des Gewaltmonopols verglichen werden, so ist dabei zu berücksichtigen, ob eine extremistische Haltung auch durch Gewalttätigkeiten konkretisiert wird. Zur frühzeitigen Erkennung solcher Gefahren dient das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120).</p><p>3. "Pro Tell" wird in der kurzen Zusammenfassung über den Stand der Revision des Waffengesetzes im Kapitel "Massnahmen" des Berichtes innere Sicherheit der Schweiz 2006 nicht erwähnt, da das Bundesamt für Polizei nicht über politische Debatten berichtet und dazu auch nicht Stellung nimmt. Auch spezifische Delikte mit Ordonnanzwaffen werden im Bericht nicht ausgewiesen. Der Problematik der allgemeinen Gewaltkriminalität wird aber durchaus eine grosse Bedeutung zugemessen, wie das Hauptkapitel auf den Seiten 68 bis 70 zeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Bericht innere Sicherheit der Schweiz 2006 (Mai 2007) fehlt mit Pro Tell eine Organisation, die beispielsweise im "Sie + Er" vom 28. Mai 2006, aber auch in anderen Verlautbarungen das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt hat.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols nicht klassischer Ausdruck einer extremistischen Haltung?</p><p>2. Bedeutet die Infragestellung des staatlichen Monopols nicht eine mindestens so grosse Gefahr für die innere Sicherheit wie beispielsweise der auf Seite 24 vorgestellte Diebstahl am Zürcher "Wintersymbol Böögg"?</p><p>3. Besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der äusserst knappen Abhandlung der (Ordonnanz-)Waffenfrage, einem der grössten Sicherheitsprobleme in unserem Lande, auf Seite 15 und dem Nichterwähnen von "Pro Tell"?</p>
- Bericht innere Sicherheit. Nichterwähnung von Pro Tell
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