HPV-Impfung in der obligatorischen Grundversicherung

ShortId
07.1075
Id
20071075
Updated
24.06.2025 23:10
Language
de
Title
HPV-Impfung in der obligatorischen Grundversicherung
AdditionalIndexing
2841;junger Mensch;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Arzneikosten;Impfstoff;Krebs;Kosten des Gesundheitswesens;Infektionskrankheit;Impfung
1
  • L04K01050110, Krebs
  • L06K010505070101, Impfung
  • L05K0105030104, Impfstoff
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K0105050101, Arzneikosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) stellt in der Tat einen echten Fortschritt in der Krebsprävention dar. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), die beratende Kommission des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) in Impffragen, und das Bundesamt für Gesundheit empfehlen deshalb die Impfung der Mädchen im Adoleszentenalter sowie während 5 Jahren die Nachholimpfung für junge Frauen bis zum Alter von 19 Jahren.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt generell nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Dies gilt auch für die zur Diskussion stehende HPV-Impfung. Während das Kriterium der Wirksamkeit aufgrund der Beurteilung der EKIF schon seit einiger Zeit als erfüllt betrachtet werden konnte, blieb noch die Frage zu beantworten, wie eine Kostenübernahme unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu beurteilen sei. Für diese Frage liess sich das EDI von der Eidgenössischen Leistungskommission und der Eidgenössischen Arzneimittelkommission beraten.</p><p>Beide Kommissionen empfahlen dem EDI einhellig eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ausschliesslich im Rahmen von kantonal organisierten Impfprogrammen. Hauptmerkmale dieser Programme sind verbindliche Qualitätsstandards einerseits und der zentrale Einkauf des Impfstoffes durch die Kantone andererseits. Es wird erwartet, dass die Kantone als Abnehmer von grossen Impfstoffmengen bedeutsame Preisrabatte erzielen werden. Die Programme stellen die Information der Zielgruppen sicher und sorgen für die vollständige Impfung mit drei Dosen und mit allfälligen Auffrischimpfungen. Von einer Impfung in Programmen verspricht man sich verglichen mit der Impfung in der privatärztlichen Praxis eine höhere Impfbeteiligung. Durch die Befreiung der Impfung von der Franchise soll die Impfbeteiligung zusätzlich gefördert werden.</p><p>Das EDI hat am 21. November 2007 mittels einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung die Kostenübernahme ab 1. Januar 2008 gemäss der Empfehlung der beratenden Kommissionen beschlossen. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit dem Entscheid des EDI das Anliegen des Fragestellers erfüllt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 18. Juni 2007 gab die vom Bundesrat eingesetzte Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die "Empfehlung zur Basisimpfung von Jugendlichen gegen das Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) und andere durch humane Papillomaviren verursachte Krankheiten" bekannt. Sie begründete ihren Entscheid im Wesentlichen damit, dass der neue empfohlene Impfstoff gemäss von der EKIF veranlassten Analysen eine hohe Kosten-Nutzen-Effizienz zeigt, vergleichbar mit anderen in der Schweiz empfohlenen Impfungen.</p><p>Die Impfung erlaube es, so führt die EKIF weiter aus, jährlich Tausende von Krebsvorstufen und deren Behandlungskosten zu verhindern, welche die obligatorische Grundversicherung erheblich belasten. Diese werden auf jährlich rund 24 Millionen Franken geschätzt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, welches der Grund für die Verzögerung der Zulassung in der obligatorischen Grundversicherung ist, die ihm von der EKIF bereits im April dieses Jahres nachdrücklich empfohlen worden ist. Ich frage ihn weiter an, welche Sofortmassnahmen er zu ergreifen bereit ist, damit diese wichtige Impfung in der Schweiz mit einer erwiesenen Kosten-Nutzen-Effizienz nicht nur begüterten Familien zugänglich ist.</p>
  • HPV-Impfung in der obligatorischen Grundversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) stellt in der Tat einen echten Fortschritt in der Krebsprävention dar. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), die beratende Kommission des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) in Impffragen, und das Bundesamt für Gesundheit empfehlen deshalb die Impfung der Mädchen im Adoleszentenalter sowie während 5 Jahren die Nachholimpfung für junge Frauen bis zum Alter von 19 Jahren.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt generell nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Dies gilt auch für die zur Diskussion stehende HPV-Impfung. Während das Kriterium der Wirksamkeit aufgrund der Beurteilung der EKIF schon seit einiger Zeit als erfüllt betrachtet werden konnte, blieb noch die Frage zu beantworten, wie eine Kostenübernahme unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu beurteilen sei. Für diese Frage liess sich das EDI von der Eidgenössischen Leistungskommission und der Eidgenössischen Arzneimittelkommission beraten.</p><p>Beide Kommissionen empfahlen dem EDI einhellig eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ausschliesslich im Rahmen von kantonal organisierten Impfprogrammen. Hauptmerkmale dieser Programme sind verbindliche Qualitätsstandards einerseits und der zentrale Einkauf des Impfstoffes durch die Kantone andererseits. Es wird erwartet, dass die Kantone als Abnehmer von grossen Impfstoffmengen bedeutsame Preisrabatte erzielen werden. Die Programme stellen die Information der Zielgruppen sicher und sorgen für die vollständige Impfung mit drei Dosen und mit allfälligen Auffrischimpfungen. Von einer Impfung in Programmen verspricht man sich verglichen mit der Impfung in der privatärztlichen Praxis eine höhere Impfbeteiligung. Durch die Befreiung der Impfung von der Franchise soll die Impfbeteiligung zusätzlich gefördert werden.</p><p>Das EDI hat am 21. November 2007 mittels einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung die Kostenübernahme ab 1. Januar 2008 gemäss der Empfehlung der beratenden Kommissionen beschlossen. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit dem Entscheid des EDI das Anliegen des Fragestellers erfüllt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 18. Juni 2007 gab die vom Bundesrat eingesetzte Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die "Empfehlung zur Basisimpfung von Jugendlichen gegen das Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) und andere durch humane Papillomaviren verursachte Krankheiten" bekannt. Sie begründete ihren Entscheid im Wesentlichen damit, dass der neue empfohlene Impfstoff gemäss von der EKIF veranlassten Analysen eine hohe Kosten-Nutzen-Effizienz zeigt, vergleichbar mit anderen in der Schweiz empfohlenen Impfungen.</p><p>Die Impfung erlaube es, so führt die EKIF weiter aus, jährlich Tausende von Krebsvorstufen und deren Behandlungskosten zu verhindern, welche die obligatorische Grundversicherung erheblich belasten. Diese werden auf jährlich rund 24 Millionen Franken geschätzt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, welches der Grund für die Verzögerung der Zulassung in der obligatorischen Grundversicherung ist, die ihm von der EKIF bereits im April dieses Jahres nachdrücklich empfohlen worden ist. Ich frage ihn weiter an, welche Sofortmassnahmen er zu ergreifen bereit ist, damit diese wichtige Impfung in der Schweiz mit einer erwiesenen Kosten-Nutzen-Effizienz nicht nur begüterten Familien zugänglich ist.</p>
    • HPV-Impfung in der obligatorischen Grundversicherung

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