Christenverfolgung in Irak
- ShortId
-
07.1076
- Id
-
20071076
- Updated
-
24.06.2025 21:33
- Language
-
de
- Title
-
Christenverfolgung in Irak
- AdditionalIndexing
-
08;2811;Asylrecht;Christentum;Irak;religiöse Diskriminierung;politische Verfolgung;religiöse Gruppe
- 1
-
- L04K05020407, religiöse Diskriminierung
- L04K01090203, religiöse Gruppe
- L04K01060201, Christentum
- L05K0303010602, Irak
- L04K04030105, politische Verfolgung
- L04K01080102, Asylrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat erachtet Diskriminierungen religiöser Minderheiten oder Verletzungen ihrer Rechte als nicht tolerierbar. Entsprechend unterstützt die Schweiz die Arbeit der zuständigen internationalen Gremien zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit sowie zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz. Dieselben Anliegen vertritt die Schweiz auch in bilateralen Kontakten mit anderen Staaten regelmässig.</p><p>Was die gegenwärtige Lage in Irak betrifft, so ist der Bundesrat äusserst besorgt darüber, dass Übergriffe gegen religiöse und ethnische Gruppen unvermindert weitergehen und Angehörige dieser Gemeinschaften dazu veranlassen, im Ausland Schutz zu suchen. Die andauernde Gewalt in Irak und die daraus resultierenden Schwierigkeiten, Recht und Ordnung wiederherzustellen, sowie das vorherrschende Klima der Straflosigkeit machen religiöse Minderheiten für Gewaltakte jeglicher Art besonders verwundbar. In dieser Hinsicht sei auch auf die Berichte der Uno-Hilfsmission für Irak verwiesen. Die zuständigen schweizerischen Stellen verfolgen die Entwicklungen in Bezug auf die Lage der betroffenen religiösen und ethnischen Gruppen aufmerksam und prüfen laufend Möglichkeiten, sich im Rahmen des Engagements für die Menschenrechte zugunsten ihrer Angehörigen einzusetzen.</p><p>2. Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, gefährdet sind, haben die Möglichkeit, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Im Asylverfahren wird in jedem Einzelfall - so auch bei Angehörigen einer religiösen Minderheit - geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind. Wird die Flüchtlingseigenschaft verneint, wird geprüft, ob der Wegweisungsvollzug zulässig, zumutbar und möglich ist. Gegen negative Verfügungen des zuständigen Bundesamtes für Migration können die betroffenen Personen zudem innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass keine Person in ein Land zurückgeschickt wird, wo sie gefährdet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einer kürzlichen Welle von Attentaten und Entführungen lebt die kleine christliche Minderheit in Irak in grosser Panik. Mit der Ermordung von Raghid Ganni (35-jährig), chaldäisch-katholischer Priester, und von drei kirchlichen Mitarbeitern am 3. Juni 2007 bei einer Kirche in Mossul im Norden des Landes wurde die Hoffnungslosigkeit drastisch verdeutlicht. Seit der amerikanischen Invasion versucht eine Vielzahl von Christen auszuwandern. Eine Christenheit, welche seit rund 2000 Jahren in Mesopotamien, zwischen Euphrat und Tigris, lebt, droht innerhalb von kurzer Zeit zu verschwinden. "Doch muss man seit zwei Jahren in Irak systematische Angriffe gegen die Christen und ihre Einrichtungen feststellen, denn sie sind eine nichtgewalttätige Minderheit ohne jegliche Milizen. In Irak haben die Christen keine Tradition der Gewalt, und da niemand sie beschützt, fühlen sie sich sehr verletzlich. Leider merken wir, dass die Europäer abwesend sind vom Schauplatz, und das bedauern wir bitterlich", sagte Erzbischof Casmoussa von den Syrisch-Katholiken gegenüber der Katholischen Internationalen Presseagentur. "2005 gab es in Irak noch etwa 650 000 Christen - 1980 waren es noch eine Million", führte der Erzbischof weiter aus.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Christenverfolgung in Irak, und wie gedenkt er sich zu engagieren?</p><p>2. Ist er bereit, bei Asylgesuchen irakischer Christen grosszügig zu handeln?</p>
- Christenverfolgung in Irak
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat erachtet Diskriminierungen religiöser Minderheiten oder Verletzungen ihrer Rechte als nicht tolerierbar. Entsprechend unterstützt die Schweiz die Arbeit der zuständigen internationalen Gremien zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit sowie zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz. Dieselben Anliegen vertritt die Schweiz auch in bilateralen Kontakten mit anderen Staaten regelmässig.</p><p>Was die gegenwärtige Lage in Irak betrifft, so ist der Bundesrat äusserst besorgt darüber, dass Übergriffe gegen religiöse und ethnische Gruppen unvermindert weitergehen und Angehörige dieser Gemeinschaften dazu veranlassen, im Ausland Schutz zu suchen. Die andauernde Gewalt in Irak und die daraus resultierenden Schwierigkeiten, Recht und Ordnung wiederherzustellen, sowie das vorherrschende Klima der Straflosigkeit machen religiöse Minderheiten für Gewaltakte jeglicher Art besonders verwundbar. In dieser Hinsicht sei auch auf die Berichte der Uno-Hilfsmission für Irak verwiesen. Die zuständigen schweizerischen Stellen verfolgen die Entwicklungen in Bezug auf die Lage der betroffenen religiösen und ethnischen Gruppen aufmerksam und prüfen laufend Möglichkeiten, sich im Rahmen des Engagements für die Menschenrechte zugunsten ihrer Angehörigen einzusetzen.</p><p>2. Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, gefährdet sind, haben die Möglichkeit, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Im Asylverfahren wird in jedem Einzelfall - so auch bei Angehörigen einer religiösen Minderheit - geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind. Wird die Flüchtlingseigenschaft verneint, wird geprüft, ob der Wegweisungsvollzug zulässig, zumutbar und möglich ist. Gegen negative Verfügungen des zuständigen Bundesamtes für Migration können die betroffenen Personen zudem innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass keine Person in ein Land zurückgeschickt wird, wo sie gefährdet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einer kürzlichen Welle von Attentaten und Entführungen lebt die kleine christliche Minderheit in Irak in grosser Panik. Mit der Ermordung von Raghid Ganni (35-jährig), chaldäisch-katholischer Priester, und von drei kirchlichen Mitarbeitern am 3. Juni 2007 bei einer Kirche in Mossul im Norden des Landes wurde die Hoffnungslosigkeit drastisch verdeutlicht. Seit der amerikanischen Invasion versucht eine Vielzahl von Christen auszuwandern. Eine Christenheit, welche seit rund 2000 Jahren in Mesopotamien, zwischen Euphrat und Tigris, lebt, droht innerhalb von kurzer Zeit zu verschwinden. "Doch muss man seit zwei Jahren in Irak systematische Angriffe gegen die Christen und ihre Einrichtungen feststellen, denn sie sind eine nichtgewalttätige Minderheit ohne jegliche Milizen. In Irak haben die Christen keine Tradition der Gewalt, und da niemand sie beschützt, fühlen sie sich sehr verletzlich. Leider merken wir, dass die Europäer abwesend sind vom Schauplatz, und das bedauern wir bitterlich", sagte Erzbischof Casmoussa von den Syrisch-Katholiken gegenüber der Katholischen Internationalen Presseagentur. "2005 gab es in Irak noch etwa 650 000 Christen - 1980 waren es noch eine Million", führte der Erzbischof weiter aus.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Christenverfolgung in Irak, und wie gedenkt er sich zu engagieren?</p><p>2. Ist er bereit, bei Asylgesuchen irakischer Christen grosszügig zu handeln?</p>
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