Ausbau der Seetalbahn in Seon
- ShortId
-
07.1085
- Id
-
20071085
- Updated
-
24.06.2025 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau der Seetalbahn in Seon
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Aargau;Baukosten;Schienennetz
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K01020302, Baukosten
- L05K0301010101, Aargau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zurzeit werden im Raum Seon AG im Rahmen der Sanierung Seetalbahn, zweite Etappe, die heute noch ungenügend gesicherten Bahnübergänge saniert oder aufgehoben. Die Anzahl der Bahnübergänge auf dem 4 Kilometer langen Streckenabschnitt in Seon wird von ursprünglich 46 auf 12 reduziert. Dies bedingt den Ausbau des rückwärtigen Strassennetzes. Die Bahn fährt weiterhin auf dem bestehenden Trassee. Zur Trennung der Lichtraumprofile von Bahn und Strasse muss das Gleis von der Strasse weg verschoben werden.</p><p>Im Rahmen des Variantenstudiums wurden auch Lösungen mit Linienverlegungen der Bahn aufgezeichnet. Aufgrund der hohen Kosten sind diese nicht weiterverfolgt worden.</p><p>2. Die Sanierung der Bahnübergänge in Seon kostet 9,5 Millionen Franken. Für die Trennung von Schiene und Strasse ist eine weitere Million Franken notwendig. Diese Sanierungsvariante ist die kostengünstigste. Mit ihr kann das vom Grossen Rat des Kantons Aargau definierte Ziel der Aufhebung oder Sicherung der zum Teil sehr gefährlichen Bahnübergänge erreicht werden.</p><p>3. Am 23. April 1997 beschloss der Bundesrat, sich an der Sanierung Seetalbahn (Emmenbrücke-Lenzburg) im Sinne einer Minimalsanierung zur Hebung der Sicherheit nach den Vorschriften der Verkehrstrennungsverordnung mit zweckgebundenen Mitteln der Mineralölsteuer zu beteiligen. Die Beteiligung des Bundes beschränkt sich auf ein Kostendach von brutto 200 Millionen Franken. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Kantone alleine tragen. Der Bundesbeitrag beträgt rund 130 Millionen Franken. Die Beiträge umfassen auch allfällige teuerungsbedingte wie auch projektbedingte Mehrkosten. Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird über Finanzierungsvereinbarungen mit den Kantonen Aargau und Luzern geregelt. Damit wird auch die Sanierung der Seetalbahn im Raum Seon finanziert.</p><p>Den Kantonen Aargau und Luzern steht es demnach grundsätzlich frei, die aus ihrer Sicht optimale Sanierungsvariante unter Beachtung der eisenbahnrechtlichen Vorgaben zu bestimmen. Sie müssten jedoch die Kosten, welche über den bestehenden Finanzrahmen hinausgehen, selbst tragen.</p><p>Die Massnahmen des Kantons Aargau werden voraussichtlich 2010 fertig erstellt sein. Der Bund und der Kanton Aargau haben die vorzunehmenden Massnahmen für die ganze Strecke, darunter auch für den Abschnitt Seon, abgesprochen. Wie unter Punkt 2 beschrieben, handelt es sich dabei nicht um eine Maximalvariante. Der Kanton ist unter anderem aufgrund des fixen Kostendachs der Bundesbeteiligung daran interessiert, dass der bestehende Finanzrahmen eingehalten wird, denn darüber hinausgehende Kosten müsste der Kanton alleine tragen.</p><p>Demnächst wird zwischen dem Bund und den Kantonen Luzern und Aargau die dritte und letzte Vereinbarung abgeschlossen über den Restbetrag von 13 Millionen Franken. Gemäss den heute vorliegenden Kostenprognosen liegen die Gesamtkosten der Projekte des Kantons Aargau inklusive des Projekts Seon im vorgesehenen Gesamtrahmen.</p><p>4. Die gewählte Variante ist sowohl mit dem Kanton Aargau wie auch mit der Gemeinde Seon abgesprochen. Gemäss Angaben des Kantons Aargau gab es viele Stimmen, welche die teureren Varianten bevorzugt hätten.</p><p>Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wurde das Projekt in der Gemeinde Seon vom 5. Juni 2007 bis zum 4. Juli 2007 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit sind beim Bundesamt für Verkehr 37 Einsprachen eingegangen. Nur gerade eine Einsprache macht übergeordnete öffentliche Interessen geltend. Alle anderen Opponenten stellen private vermögensrechtliche Forderungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Seetalbahn im Raume Seon (AG) als Maximalvariante (Luxus) gebaut werden soll?</p><p>2. Weiss der Bundesrat, dass die Variante Mehrkosten von etwa 12 Millionen Franken verursacht?</p><p>3. Mit wie vielen Franken wird sich der Bund an dieser Maximalvariante beteiligen?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass sich viele Befürworter der Seetalbahn gegen diese Variante wehren?</p>
- Ausbau der Seetalbahn in Seon
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Zurzeit werden im Raum Seon AG im Rahmen der Sanierung Seetalbahn, zweite Etappe, die heute noch ungenügend gesicherten Bahnübergänge saniert oder aufgehoben. Die Anzahl der Bahnübergänge auf dem 4 Kilometer langen Streckenabschnitt in Seon wird von ursprünglich 46 auf 12 reduziert. Dies bedingt den Ausbau des rückwärtigen Strassennetzes. Die Bahn fährt weiterhin auf dem bestehenden Trassee. Zur Trennung der Lichtraumprofile von Bahn und Strasse muss das Gleis von der Strasse weg verschoben werden.</p><p>Im Rahmen des Variantenstudiums wurden auch Lösungen mit Linienverlegungen der Bahn aufgezeichnet. Aufgrund der hohen Kosten sind diese nicht weiterverfolgt worden.</p><p>2. Die Sanierung der Bahnübergänge in Seon kostet 9,5 Millionen Franken. Für die Trennung von Schiene und Strasse ist eine weitere Million Franken notwendig. Diese Sanierungsvariante ist die kostengünstigste. Mit ihr kann das vom Grossen Rat des Kantons Aargau definierte Ziel der Aufhebung oder Sicherung der zum Teil sehr gefährlichen Bahnübergänge erreicht werden.</p><p>3. Am 23. April 1997 beschloss der Bundesrat, sich an der Sanierung Seetalbahn (Emmenbrücke-Lenzburg) im Sinne einer Minimalsanierung zur Hebung der Sicherheit nach den Vorschriften der Verkehrstrennungsverordnung mit zweckgebundenen Mitteln der Mineralölsteuer zu beteiligen. Die Beteiligung des Bundes beschränkt sich auf ein Kostendach von brutto 200 Millionen Franken. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Kantone alleine tragen. Der Bundesbeitrag beträgt rund 130 Millionen Franken. Die Beiträge umfassen auch allfällige teuerungsbedingte wie auch projektbedingte Mehrkosten. Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird über Finanzierungsvereinbarungen mit den Kantonen Aargau und Luzern geregelt. Damit wird auch die Sanierung der Seetalbahn im Raum Seon finanziert.</p><p>Den Kantonen Aargau und Luzern steht es demnach grundsätzlich frei, die aus ihrer Sicht optimale Sanierungsvariante unter Beachtung der eisenbahnrechtlichen Vorgaben zu bestimmen. Sie müssten jedoch die Kosten, welche über den bestehenden Finanzrahmen hinausgehen, selbst tragen.</p><p>Die Massnahmen des Kantons Aargau werden voraussichtlich 2010 fertig erstellt sein. Der Bund und der Kanton Aargau haben die vorzunehmenden Massnahmen für die ganze Strecke, darunter auch für den Abschnitt Seon, abgesprochen. Wie unter Punkt 2 beschrieben, handelt es sich dabei nicht um eine Maximalvariante. Der Kanton ist unter anderem aufgrund des fixen Kostendachs der Bundesbeteiligung daran interessiert, dass der bestehende Finanzrahmen eingehalten wird, denn darüber hinausgehende Kosten müsste der Kanton alleine tragen.</p><p>Demnächst wird zwischen dem Bund und den Kantonen Luzern und Aargau die dritte und letzte Vereinbarung abgeschlossen über den Restbetrag von 13 Millionen Franken. Gemäss den heute vorliegenden Kostenprognosen liegen die Gesamtkosten der Projekte des Kantons Aargau inklusive des Projekts Seon im vorgesehenen Gesamtrahmen.</p><p>4. Die gewählte Variante ist sowohl mit dem Kanton Aargau wie auch mit der Gemeinde Seon abgesprochen. Gemäss Angaben des Kantons Aargau gab es viele Stimmen, welche die teureren Varianten bevorzugt hätten.</p><p>Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wurde das Projekt in der Gemeinde Seon vom 5. Juni 2007 bis zum 4. Juli 2007 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit sind beim Bundesamt für Verkehr 37 Einsprachen eingegangen. Nur gerade eine Einsprache macht übergeordnete öffentliche Interessen geltend. Alle anderen Opponenten stellen private vermögensrechtliche Forderungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Seetalbahn im Raume Seon (AG) als Maximalvariante (Luxus) gebaut werden soll?</p><p>2. Weiss der Bundesrat, dass die Variante Mehrkosten von etwa 12 Millionen Franken verursacht?</p><p>3. Mit wie vielen Franken wird sich der Bund an dieser Maximalvariante beteiligen?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass sich viele Befürworter der Seetalbahn gegen diese Variante wehren?</p>
- Ausbau der Seetalbahn in Seon
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