Reduzierung der Todesfälle durch Ertrinken in der Schweiz
- ShortId
-
07.1088
- Id
-
20071088
- Updated
-
24.06.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Reduzierung der Todesfälle durch Ertrinken in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
28;2841;freie Schlagwörter: Schwimmbassin;Badegewässer;Produktesicherheit;Todesursache;Sicherheitsnorm;Kind;Unfall in der Freizeit
- 1
-
- L04K01010217, Unfall in der Freizeit
- L05K0603030201, Badegewässer
- L06K070601020106, Sicherheitsnorm
- L05K0107010205, Kind
- L05K0101030402, Todesursache
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Fragestellers angesichts der hohen Zahl tödlicher Badeunfälle, insbesondere von Kleinkindern unter fünf Jahren in der Schweiz. Es muss alles unternommen werden, um die Sicherheit beim Baden zu verbessern und die Zahl solcher tödlicher Unfälle zu vermindern. Damit appelliert der Bundesrat in erster Linie an die Selbstverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer, der Eltern und der Personen, welche beruflich oder privat eine Schwimmaufsicht ausüben. Vor dem Hintergrund der Unfallprävention erachtet er den sicheren Umgang mit dem Wasser bzw. Schwimmunterricht als erstrebenswertes Bildungsziel für alle Kinder (vgl. dazu seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3698). Dass immer wieder Unfälle aufgrund des fehlenden verantwortungsbewussten Umgangs mit dem und im Wasser geschehen, rührt auch daher, dass es immer noch schwierig ist, erprobte Baderegeln einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen. Vor allem die Kleinkinder, aber auch Jugendliche und sogar Erwachsene vermögen nicht immer die Gefahren beim Baden einzuschätzen. </p><p>Hinsichtlich der Verhütung von Badeunfällen sind weitere Aspekte zu berücksichtigen:</p><p>- Wie der Fragesteller darauf hinweist, wurde in Frankreich vor kurzem ein Gesetz erlassen, das die Eigentümer von Schwimmbädern dazu verpflichtet, ihre Bäder durch besondere bauliche Massnahmen zu sichern. In der Schweiz existiert kein solches Gesetz. Da der Erlass der Bauvorschriften den Kantonen und den Gemeinden obliegt, ist es nicht die Aufgabe des Bundes, gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung von Schwimmbädern zu erlassen.</p><p>- Aus der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) und der elterlichen Gewalt lässt sich eine gewisse Verantwortung bzw. Sorgfaltspflicht ableiten, die im Falle eines Unfalls bereits heute durch den Richter beurteilt bzw. berücksichtigt wird. Aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung von Haftpflichtfällen sind private Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer gut beraten, wenn sie auf privater Basis Massnahmen treffen, um den Zugang zu ihren Bassins für Kleinkinder zu erschweren oder zu verunmöglichen. Aber eine eigentliche Rechtspflicht zum Treffen solcher Massnahmen besteht nicht.</p><p>- Einzig im Bereich der Verhütung von Nichtberufsunfällen wird eine Kompetenz auf Bundesebene statuiert. Gemäss Artikel 88 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung betreiben die Suva und die anderen Versicherer gemeinsam die Beratungsstellte für Unfallverhütung (BfU), die durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren zur Verhütung von Nichtberufsunfällen beiträgt und gleichartige Bestrebungen koordiniert. Die BfU ist nach ihren eigenen Angaben zurzeit daran, ihre Präventionsanstrengungen im Themenbereich Wasser zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat ist unter diesen Umständen und angesichts der Präventionsanstrengungen der BfU sowie der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft der Auffassung, dass es keiner weiteren Massnahmen bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung ertrinken in der Schweiz jedes Jahr durchschnittlich 65 Menschen, und es werden 9000 Badeunfälle registriert. Zudem ist Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Unfällen von Kindern. Im Durchschnitt ertrinken pro Jahr zwölf Kinder, wovon drei Viertel weniger als fünf Jahre alt sind. Jene, die einen solchen Unfall überleben, leiden meist ihr ganzes Leben lang unter schweren Behinderungen. Drei Minuten ohne Sauerstoff können schon das Gehirn schädigen. Die grösste Gefahr für Kinder sind jedoch nicht Flüsse oder Seen, sondern die Schwimmbäder. Gemäss der Intensivstation der pädiatrischen Abteilung des Waadtländer Universitätsspitals CHUV in Lausanne ist das Risiko für solche Unfälle in Privatschwimmbädern am grössten.</p><p>In Frankreich verpflichtet ein kürzlich verabschiedetes Gesetz die Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, ihre Schwimmbecken mit speziellen Vorrichtungen zu sichern. Seither hat die Zahl der Todesfälle durch Ertrinken um einen Drittel abgenommen. In der Schweiz fehlt ein solches Gesetz. Deshalb kaufen nur 4 Prozent der Schweizer Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer ein solches Sicherungssystem. Es ist höchste Zeit, dass Massnahmen zum Schutz der Menschen und vor allem der Kinder ergriffen werden, damit solch dramatische Unfälle im Wasser verhindert werden können. 90 Prozent der Kinder, die ertrunken sind, waren im Zeitpunkt des Unfalls unbeaufsichtigt.</p><p>Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hilft bei der Prävention solcher Unfälle mit. Sie hat für Kindergärten die Präventionskampagne "Das Wasser und ich" lanciert. Die Eltern müssen auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden. Aber die Tatsache, dass schon wenige Minuten der Unachtsamkeit für einen tragischen Unfall genügen, zeigt, dass auch wir auf dieses Problem reagieren müssen.</p><p>Ist der Bundesrat, in Anbetracht der beunruhigenden Zahl von Todesfällen durch Ertrinken in der Schweiz, nicht der Meinung, dass zur Verhinderung solcher Todesfälle zusammen mit den Kantonen und der SLRG Massnahmen ergriffen werden sollten (bessere Sicherung der gefährlichen Stellen und Verpflichtung der Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, zur Prävention von solchen Unfällen geeignete Schutzvorrichtungen anzubringen)?</p>
- Reduzierung der Todesfälle durch Ertrinken in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Fragestellers angesichts der hohen Zahl tödlicher Badeunfälle, insbesondere von Kleinkindern unter fünf Jahren in der Schweiz. Es muss alles unternommen werden, um die Sicherheit beim Baden zu verbessern und die Zahl solcher tödlicher Unfälle zu vermindern. Damit appelliert der Bundesrat in erster Linie an die Selbstverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer, der Eltern und der Personen, welche beruflich oder privat eine Schwimmaufsicht ausüben. Vor dem Hintergrund der Unfallprävention erachtet er den sicheren Umgang mit dem Wasser bzw. Schwimmunterricht als erstrebenswertes Bildungsziel für alle Kinder (vgl. dazu seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3698). Dass immer wieder Unfälle aufgrund des fehlenden verantwortungsbewussten Umgangs mit dem und im Wasser geschehen, rührt auch daher, dass es immer noch schwierig ist, erprobte Baderegeln einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen. Vor allem die Kleinkinder, aber auch Jugendliche und sogar Erwachsene vermögen nicht immer die Gefahren beim Baden einzuschätzen. </p><p>Hinsichtlich der Verhütung von Badeunfällen sind weitere Aspekte zu berücksichtigen:</p><p>- Wie der Fragesteller darauf hinweist, wurde in Frankreich vor kurzem ein Gesetz erlassen, das die Eigentümer von Schwimmbädern dazu verpflichtet, ihre Bäder durch besondere bauliche Massnahmen zu sichern. In der Schweiz existiert kein solches Gesetz. Da der Erlass der Bauvorschriften den Kantonen und den Gemeinden obliegt, ist es nicht die Aufgabe des Bundes, gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung von Schwimmbädern zu erlassen.</p><p>- Aus der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) und der elterlichen Gewalt lässt sich eine gewisse Verantwortung bzw. Sorgfaltspflicht ableiten, die im Falle eines Unfalls bereits heute durch den Richter beurteilt bzw. berücksichtigt wird. Aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung von Haftpflichtfällen sind private Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer gut beraten, wenn sie auf privater Basis Massnahmen treffen, um den Zugang zu ihren Bassins für Kleinkinder zu erschweren oder zu verunmöglichen. Aber eine eigentliche Rechtspflicht zum Treffen solcher Massnahmen besteht nicht.</p><p>- Einzig im Bereich der Verhütung von Nichtberufsunfällen wird eine Kompetenz auf Bundesebene statuiert. Gemäss Artikel 88 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung betreiben die Suva und die anderen Versicherer gemeinsam die Beratungsstellte für Unfallverhütung (BfU), die durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren zur Verhütung von Nichtberufsunfällen beiträgt und gleichartige Bestrebungen koordiniert. Die BfU ist nach ihren eigenen Angaben zurzeit daran, ihre Präventionsanstrengungen im Themenbereich Wasser zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat ist unter diesen Umständen und angesichts der Präventionsanstrengungen der BfU sowie der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft der Auffassung, dass es keiner weiteren Massnahmen bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung ertrinken in der Schweiz jedes Jahr durchschnittlich 65 Menschen, und es werden 9000 Badeunfälle registriert. Zudem ist Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Unfällen von Kindern. Im Durchschnitt ertrinken pro Jahr zwölf Kinder, wovon drei Viertel weniger als fünf Jahre alt sind. Jene, die einen solchen Unfall überleben, leiden meist ihr ganzes Leben lang unter schweren Behinderungen. Drei Minuten ohne Sauerstoff können schon das Gehirn schädigen. Die grösste Gefahr für Kinder sind jedoch nicht Flüsse oder Seen, sondern die Schwimmbäder. Gemäss der Intensivstation der pädiatrischen Abteilung des Waadtländer Universitätsspitals CHUV in Lausanne ist das Risiko für solche Unfälle in Privatschwimmbädern am grössten.</p><p>In Frankreich verpflichtet ein kürzlich verabschiedetes Gesetz die Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, ihre Schwimmbecken mit speziellen Vorrichtungen zu sichern. Seither hat die Zahl der Todesfälle durch Ertrinken um einen Drittel abgenommen. In der Schweiz fehlt ein solches Gesetz. Deshalb kaufen nur 4 Prozent der Schweizer Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer ein solches Sicherungssystem. Es ist höchste Zeit, dass Massnahmen zum Schutz der Menschen und vor allem der Kinder ergriffen werden, damit solch dramatische Unfälle im Wasser verhindert werden können. 90 Prozent der Kinder, die ertrunken sind, waren im Zeitpunkt des Unfalls unbeaufsichtigt.</p><p>Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hilft bei der Prävention solcher Unfälle mit. Sie hat für Kindergärten die Präventionskampagne "Das Wasser und ich" lanciert. Die Eltern müssen auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden. Aber die Tatsache, dass schon wenige Minuten der Unachtsamkeit für einen tragischen Unfall genügen, zeigt, dass auch wir auf dieses Problem reagieren müssen.</p><p>Ist der Bundesrat, in Anbetracht der beunruhigenden Zahl von Todesfällen durch Ertrinken in der Schweiz, nicht der Meinung, dass zur Verhinderung solcher Todesfälle zusammen mit den Kantonen und der SLRG Massnahmen ergriffen werden sollten (bessere Sicherung der gefährlichen Stellen und Verpflichtung der Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, zur Prävention von solchen Unfällen geeignete Schutzvorrichtungen anzubringen)?</p>
- Reduzierung der Todesfälle durch Ertrinken in der Schweiz
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