Geheimhaltung von Florako-Stellungen
- ShortId
-
07.1093
- Id
-
20071093
- Updated
-
24.06.2025 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Geheimhaltung von Florako-Stellungen
- AdditionalIndexing
-
09;Stellenangebot;militärische Anlage;Waffenlagerung;Informationsverbreitung;militärische Geheimhaltung
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L04K04020312, militärische Geheimhaltung
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K04020206, Waffenlagerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verordnung vom 4. Juli 2007 über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung) regelt den Schutz von Informationen des Bundes und der Armee, soweit er im Interesse des Landes geboten ist. Die Verordnung legt insbesondere die Klassifizierung und Bearbeitung von Informationen fest.</p><p>Die vorgenannte Vorschrift ist auch für die öffentlichen Stellenausschreibungen des Bundes und der Armee anwendbar.</p><p>Bei einer Stellenausschreibung geht es einerseits darum, das benötigte Anforderungs- sowie das gebotene Stellenprofil zu definieren, wozu die Angabe bestimmter Informationen und Hinweise unabdingbar ist. Andererseits muss dabei die Bekanntgabe von schutzwürdigen Informationen auf das absolut erforderliche Minimum beschränkt werden.</p><p>Die betreffende Stellenausschreibung vom 3. September 2007 stellt aufgrund der veröffentlichten Angaben eine Verletzung der genannten Vorschriften dar. Es befinden sich teilweise Informationen im Text, welche in Kombination einen klassifizierten Inhalt ergeben und für eine zweckmässige Stellenbeschreibung nicht erforderlich sind. Gegen die fehlbaren Verantwortlichen ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, und damit in Zukunft im Stellenausschreibungsprozess die Informationsschutzverordnung korrekt umgesetzt wird, sind die zuständigen Fachstellen im Personalbereich diesbezüglich erneut sensibilisiert und ausgebildet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn das Parlament Baukredite zu Florako-Stellungen zu bewilligen hat, dann werden die Örtlichkeiten solcher Stellungen aus Geheimhaltungsgründen nie genannt.</p><p>Warum wird im Gegensatz zu dieser Praxis der Geheimhaltung dem Parlament gegenüber dann, wenn eine Stellenausschreibung im Zusammenhang mit solchen Stellungen erfolgt, der genaue Arbeitsort im Stelleninserat aufgeführt (vgl. Stellenausschreibung vom 3. September 2007)?</p>
- Geheimhaltung von Florako-Stellungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verordnung vom 4. Juli 2007 über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung) regelt den Schutz von Informationen des Bundes und der Armee, soweit er im Interesse des Landes geboten ist. Die Verordnung legt insbesondere die Klassifizierung und Bearbeitung von Informationen fest.</p><p>Die vorgenannte Vorschrift ist auch für die öffentlichen Stellenausschreibungen des Bundes und der Armee anwendbar.</p><p>Bei einer Stellenausschreibung geht es einerseits darum, das benötigte Anforderungs- sowie das gebotene Stellenprofil zu definieren, wozu die Angabe bestimmter Informationen und Hinweise unabdingbar ist. Andererseits muss dabei die Bekanntgabe von schutzwürdigen Informationen auf das absolut erforderliche Minimum beschränkt werden.</p><p>Die betreffende Stellenausschreibung vom 3. September 2007 stellt aufgrund der veröffentlichten Angaben eine Verletzung der genannten Vorschriften dar. Es befinden sich teilweise Informationen im Text, welche in Kombination einen klassifizierten Inhalt ergeben und für eine zweckmässige Stellenbeschreibung nicht erforderlich sind. Gegen die fehlbaren Verantwortlichen ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, und damit in Zukunft im Stellenausschreibungsprozess die Informationsschutzverordnung korrekt umgesetzt wird, sind die zuständigen Fachstellen im Personalbereich diesbezüglich erneut sensibilisiert und ausgebildet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn das Parlament Baukredite zu Florako-Stellungen zu bewilligen hat, dann werden die Örtlichkeiten solcher Stellungen aus Geheimhaltungsgründen nie genannt.</p><p>Warum wird im Gegensatz zu dieser Praxis der Geheimhaltung dem Parlament gegenüber dann, wenn eine Stellenausschreibung im Zusammenhang mit solchen Stellungen erfolgt, der genaue Arbeitsort im Stelleninserat aufgeführt (vgl. Stellenausschreibung vom 3. September 2007)?</p>
- Geheimhaltung von Florako-Stellungen
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