Systemübergreifende Koordination bei der Existenzsicherung

ShortId
07.1096
Id
20071096
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
Systemübergreifende Koordination bei der Existenzsicherung
AdditionalIndexing
28;Armut;Kanton;Koordination;sozialer Schutz;Lebenshaltungskosten;Einkommensverteilung;Existenzminimum
1
  • L04K01040204, Existenzminimum
  • L04K01010203, Armut
  • L05K0704050205, Einkommensverteilung
  • L04K08020314, Koordination
  • L02K0104, sozialer Schutz
  • L05K0704020204, Lebenshaltungskosten
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat sind die Ergebnisse der Aktualisierung und Erweiterung der SKOS-Studie "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz" bekannt. Die Studie zeigt tatsächlich auf, dass die Differenz beim frei verfügbaren Einkommen aufgrund der interkantonalen Unterschiede bei den Steuern, den Krankenversicherungsprämien, den Mieten, den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung und den einzelnen Sozialtransfers wie Alimentenbevorschussung, Prämienverbilligung, Unterhaltszuschüssen für Familien oder Alleinerziehende sowie Mietzinsbeiträge für die verschiedenen Haushaltstypen recht gross sein kann.</p><p>Die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Leistungen der sozialen Sicherheit wie AHV, IV, KV, UV sowie der beruflichen Vorsorge sind gesamtschweizerisch geregelt, und die Höhe der Leistungen ist somit unabhängig vom Wohnort. Bei der Deckung des Existenzbedarfes durch die EL besteht ein gewisser Spielraum der Kantone, der sich aber durch die Neuregelung im Rahmen der NFA noch verringert. Hingegen sind es vor allem die föderalistisch gewachsenen, unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Regelungen, die zu den erwähnten Differenzen führen. Aufgrund der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung stehen dem Bund jedoch keine Kompetenzen für eine Koordinierung der kantonalen und kommunalen Abgabe- und Transfersysteme zu. Für eine umfassende systemübergreifende Koordination auf Bundesstufe besteht somit kein Spielraum.</p><p>Im Rahmen der zu erstellenden gesamtschweizerischen Strategie zur Bekämpfung der Armut (Motion SGK-N 06.3001) soll jedoch ein Aspekt der aufgeworfenen Thematik speziell untersucht werden. Da die Ausgestaltung des Transfer- und Steuersystems häufig unkoordiniert erfolgt, kann es insbesondere bei der Ablösung der Bedarfsleistungen der Sozialhilfe durch Erwerbseinkommen zu unerwünschten, negativen Anreizen kommen. So kann es vorkommen, dass ein Haushalt nach dem Austritt aus der Sozialhilfe weniger Geld zur Verfügung hat als zuvor. Hierzu sollen Wege aufgezeigt werden, wie u. a. bedarfsabhängige Leistungen und Steuern aufeinander abgestimmt sein müssten und wie der Übergang bei der Ablösung von der Sozialhilfe gestaltet werden könnte, um solche negativen Anreize zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unsere Systeme der sozialen Sicherheit und Leistungen ausserhalb der sozialen Sicherheit, die der Existenzsicherung dienen, sind gemäss unseren föderalistischen Strukturen entwickelt worden und werden es noch immer. Mangelnde systemübergreifende Koordination führt dazu, dass der Einfluss des Wohnortes auf das verfügbare Einkommen sehr gross ist. Das bestätigt auch die im Mai 2007 publizierte aktualisierte und erweiterte SKOS-Studie "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz".</p><p>Eine in Schwyz wohnhafte, alleinerziehende Frau mit einem Kind und einem Bruttolohn von 45 563 Franken besitzt ein verfügbares Einkommen von 19 857 Franken, und wenn sie in Sitten wohnhaft ist, ein solches von 37 942 Franken. Das entspricht einer Differenz von 18 000 Franken. Das kleinste frei verfügbare Einkommen aller Kantonshauptorte steht für die Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttolohn von 52 911 Franken in Zürich zur Verfügung: Es beläuft sich auf 25 144 Franken. Gründe dafür sind überdurchschnittliche Mietzinsbelastung, hohe Krankenkassenprämien, kombiniert mit unterdurchschnittlicher Prämienverbilligung. Am meisten Geld zur Verfügung hat die Familie mit zwei Kindern in Bellinzona (39 056 Franken), wobei die Ergänzungsleistungen für Familien mit jährlich 4011 Franken eine massgebende Rolle spielen. Ein alleinstehender Mann mit Alimentenverpflichtungen und einem jährlichen Bruttolohn von 51 442 Franken hat mit Wohnsitz Delsberg das höchste frei verfügbare Einkommen von 32 312 Franken und mit Wohnsitz Zürich mit 28 146 Franken das tiefste (Differenz: 4166 Franken).</p><p>Diese Beispiele zeigen deutlich: Armut hängt vom Wohnort ab. Diese Tatsache steht quer zu der heute erwarteten und geforderten beruflichen Mobilität. Die Beispiele zeigen aber auch, dass im System der Existenzsicherung systembedingte Ungerechtigkeiten vorhanden sind, die mit einer besseren Koordination vermindert werden könnten.</p><p>Wo sieht der Bundesrat, gestützt auf die geltende Bundesverfassungsordnung, Spielraum für eine systemübergreifende Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit (Sozialversicherungen, Bedarfsleistungen und Sozialhilfe) und Leistungen ausserhalb der sozialen Sicherheit, die der Existenzsicherung dienen (z. B. Alimentenbevorschussung, Prämienverbilligung, familienpolitische Zulagen, Mietzinszuschüsse usw.)?</p>
  • Systemübergreifende Koordination bei der Existenzsicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat sind die Ergebnisse der Aktualisierung und Erweiterung der SKOS-Studie "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz" bekannt. Die Studie zeigt tatsächlich auf, dass die Differenz beim frei verfügbaren Einkommen aufgrund der interkantonalen Unterschiede bei den Steuern, den Krankenversicherungsprämien, den Mieten, den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung und den einzelnen Sozialtransfers wie Alimentenbevorschussung, Prämienverbilligung, Unterhaltszuschüssen für Familien oder Alleinerziehende sowie Mietzinsbeiträge für die verschiedenen Haushaltstypen recht gross sein kann.</p><p>Die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Leistungen der sozialen Sicherheit wie AHV, IV, KV, UV sowie der beruflichen Vorsorge sind gesamtschweizerisch geregelt, und die Höhe der Leistungen ist somit unabhängig vom Wohnort. Bei der Deckung des Existenzbedarfes durch die EL besteht ein gewisser Spielraum der Kantone, der sich aber durch die Neuregelung im Rahmen der NFA noch verringert. Hingegen sind es vor allem die föderalistisch gewachsenen, unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Regelungen, die zu den erwähnten Differenzen führen. Aufgrund der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung stehen dem Bund jedoch keine Kompetenzen für eine Koordinierung der kantonalen und kommunalen Abgabe- und Transfersysteme zu. Für eine umfassende systemübergreifende Koordination auf Bundesstufe besteht somit kein Spielraum.</p><p>Im Rahmen der zu erstellenden gesamtschweizerischen Strategie zur Bekämpfung der Armut (Motion SGK-N 06.3001) soll jedoch ein Aspekt der aufgeworfenen Thematik speziell untersucht werden. Da die Ausgestaltung des Transfer- und Steuersystems häufig unkoordiniert erfolgt, kann es insbesondere bei der Ablösung der Bedarfsleistungen der Sozialhilfe durch Erwerbseinkommen zu unerwünschten, negativen Anreizen kommen. So kann es vorkommen, dass ein Haushalt nach dem Austritt aus der Sozialhilfe weniger Geld zur Verfügung hat als zuvor. Hierzu sollen Wege aufgezeigt werden, wie u. a. bedarfsabhängige Leistungen und Steuern aufeinander abgestimmt sein müssten und wie der Übergang bei der Ablösung von der Sozialhilfe gestaltet werden könnte, um solche negativen Anreize zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unsere Systeme der sozialen Sicherheit und Leistungen ausserhalb der sozialen Sicherheit, die der Existenzsicherung dienen, sind gemäss unseren föderalistischen Strukturen entwickelt worden und werden es noch immer. Mangelnde systemübergreifende Koordination führt dazu, dass der Einfluss des Wohnortes auf das verfügbare Einkommen sehr gross ist. Das bestätigt auch die im Mai 2007 publizierte aktualisierte und erweiterte SKOS-Studie "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz".</p><p>Eine in Schwyz wohnhafte, alleinerziehende Frau mit einem Kind und einem Bruttolohn von 45 563 Franken besitzt ein verfügbares Einkommen von 19 857 Franken, und wenn sie in Sitten wohnhaft ist, ein solches von 37 942 Franken. Das entspricht einer Differenz von 18 000 Franken. Das kleinste frei verfügbare Einkommen aller Kantonshauptorte steht für die Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttolohn von 52 911 Franken in Zürich zur Verfügung: Es beläuft sich auf 25 144 Franken. Gründe dafür sind überdurchschnittliche Mietzinsbelastung, hohe Krankenkassenprämien, kombiniert mit unterdurchschnittlicher Prämienverbilligung. Am meisten Geld zur Verfügung hat die Familie mit zwei Kindern in Bellinzona (39 056 Franken), wobei die Ergänzungsleistungen für Familien mit jährlich 4011 Franken eine massgebende Rolle spielen. Ein alleinstehender Mann mit Alimentenverpflichtungen und einem jährlichen Bruttolohn von 51 442 Franken hat mit Wohnsitz Delsberg das höchste frei verfügbare Einkommen von 32 312 Franken und mit Wohnsitz Zürich mit 28 146 Franken das tiefste (Differenz: 4166 Franken).</p><p>Diese Beispiele zeigen deutlich: Armut hängt vom Wohnort ab. Diese Tatsache steht quer zu der heute erwarteten und geforderten beruflichen Mobilität. Die Beispiele zeigen aber auch, dass im System der Existenzsicherung systembedingte Ungerechtigkeiten vorhanden sind, die mit einer besseren Koordination vermindert werden könnten.</p><p>Wo sieht der Bundesrat, gestützt auf die geltende Bundesverfassungsordnung, Spielraum für eine systemübergreifende Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit (Sozialversicherungen, Bedarfsleistungen und Sozialhilfe) und Leistungen ausserhalb der sozialen Sicherheit, die der Existenzsicherung dienen (z. B. Alimentenbevorschussung, Prämienverbilligung, familienpolitische Zulagen, Mietzinszuschüsse usw.)?</p>
    • Systemübergreifende Koordination bei der Existenzsicherung

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