Internationale Justiz. Zeugenschutz

ShortId
07.1097
Id
20071097
Updated
24.06.2025 22:47
Language
de
Title
Internationale Justiz. Zeugenschutz
AdditionalIndexing
12;08;Sicherheit;internationales Strafrecht;Zeugenaussage;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Schutz der Grundrechte;Statistik
1
  • L04K05010202, internationales Strafrecht
  • L05K0504010502, Zeugenaussage
  • L04K05020204, Schutz der Grundrechte
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat seit 2000 vier formelle Anfragen von internationalen Strafgerichten bezüglich einer Relokation erhalten. Die erste Anfrage wurde vom zuständigen Gerichtshof wieder zurückgezogen, da der Zeuge selbst zum Angeklagten wurde. Die zweite Anfrage wurde von der Schweiz akzeptiert. In diesem Falle wurde nebst dem Zeugen auch dessen Partnerin aufgenommen. Die beiden weiteren Anfragen wurden abgelehnt, zumal die Schweiz für einen sicheren Aufenthalt der Zeugen und deren Familienangehörigen nicht hätte garantieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 07.3329, "Internationale Strafjustiz. Schutz für Zeugen und Angehörige geständiger Täter", schrieb der Bundesrat, dass Gespräche mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stattfänden und dass er unter Einbindung der Kantone ein Regelungsmodell prüfe.</p><p>Wie viele Zeugen konnten seit 2000 tatsächlich den Schutz der Schweiz in Anspruch nehmen, sei es auf Anfrage des IStGH, des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda, des Internationalen Strafgerichtshofes für Ex-Jugoslawien oder des Sondergerichtshofes für Sierra Leone?</p>
  • Internationale Justiz. Zeugenschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat seit 2000 vier formelle Anfragen von internationalen Strafgerichten bezüglich einer Relokation erhalten. Die erste Anfrage wurde vom zuständigen Gerichtshof wieder zurückgezogen, da der Zeuge selbst zum Angeklagten wurde. Die zweite Anfrage wurde von der Schweiz akzeptiert. In diesem Falle wurde nebst dem Zeugen auch dessen Partnerin aufgenommen. Die beiden weiteren Anfragen wurden abgelehnt, zumal die Schweiz für einen sicheren Aufenthalt der Zeugen und deren Familienangehörigen nicht hätte garantieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 07.3329, "Internationale Strafjustiz. Schutz für Zeugen und Angehörige geständiger Täter", schrieb der Bundesrat, dass Gespräche mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stattfänden und dass er unter Einbindung der Kantone ein Regelungsmodell prüfe.</p><p>Wie viele Zeugen konnten seit 2000 tatsächlich den Schutz der Schweiz in Anspruch nehmen, sei es auf Anfrage des IStGH, des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda, des Internationalen Strafgerichtshofes für Ex-Jugoslawien oder des Sondergerichtshofes für Sierra Leone?</p>
    • Internationale Justiz. Zeugenschutz

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