Behindertenstatistik
- ShortId
-
07.1101
- Id
-
20071101
- Updated
-
24.06.2025 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Behindertenstatistik
- AdditionalIndexing
-
28;Behinderte/r;Vollzug von Beschlüssen;Gleichbehandlung;Haushaltsausgabe;Statistik
- 1
-
- L04K01040201, Behinderte/r
- L03K020218, Statistik
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Seit 2004 sind Vorarbeiten für die Einführung eines statistischen Angebotes im Bereich der Menschen mit Behinderungen geleistet worden. In diesem Rahmen konnte das Projekt "Statistik der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen" ausgearbeitet werden, das in das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 2007-2011 aufgenommen wurde. Dazu wurde ein 50-prozentiges Arbeitspensum für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter eingesetzt. Die interessierten Kreise (Bundesämter und Dachorganisationen der Behindertenhilfe und der Behindertenselbsthilfe) wurden in einer im August 2007 verschickten Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte des Projektes informiert. Die rechtlichen Grundlagen dieses Projektes bilden neben Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesstatistikgesetzes implizit auch die Artikel 18 und 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes.</p><p>Gewisse statistische Informationen über die Menschen mit Behinderungen stehen bereits zur Verfügung. Anhand der Statistiken über den Gesundheitszustand der Bevölkerung und über die sozialmedizinischen Institutionen lässt sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz in etwa abschätzen. Darüber hinaus existieren detaillierte Informationen über die Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Invalidenversicherung, von Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung sowie von Leistungen der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Die entsprechenden Informationen werden regelmässig und getrennt nach Versicherungszweig publiziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe "Menschen mit Behinderungen" sowie "Bezügerinnen und Bezüger von Invaliditätsleistungen" in ihrer Definition nicht völlig deckungsgleich sind.</p><p>Für die Realisierung einer globalen Statistik über die Menschen mit Behinderungen können die Informationen aus dieser Vielzahl von Quellen (Erhebungen und Register) jedoch nicht eins zu eins übernommen werden. Insbesondere gilt es zu bedenken, dass sie ursprünglich für die Beantwortung anderer Fragestellungen erhoben wurden als für die Beschreibung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen, und dass sie auf unterschiedlichen Definitionen des Begriffes der Behinderung beruhen. Es gilt demnach, die verfügbaren Informationen zusammenzutragen und zu analysieren sowie sie in möglichst kohärenter und harmonisierter Art und Weise zu gliedern. Auf dem Statistikportal des BFS können bereits erste Ergebnisse dieser Arbeit eingesehen werden (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/06.html).</p><p>2./3. Ein erster Bericht ist für Ende 2008 vorgesehen. In der Zwischenzeit werden der Öffentlichkeit auf dem Statistikportal - abhängig vom Stand der Analysen - Informationen zur Verfügung gestellt. Angesichts der beschränkten Mittel, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, bewegt es sich in bescheidenem Rahmen. Trotzdem soll es schrittweise weiterentwickelt werden, damit mittelfristig kohärente und regelmässige statistische Informationen vorgelegt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesstatistikgesetz verpflichtet in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d dazu, Daten zu sammeln, damit u. a. die Beurteilung des Gleichstellungsauftrages von Menschen mit und ohne Behinderung vorgenommen werden kann.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um folgende Auskünfte:</p><p>1. Welches ist der Stand des Projekts "Behindertenstatistik"?</p><p>2. Welches weitere Vorgehen ist geplant?</p><p>3. Wie will er den im Bundesstatistikgesetz verankerten Auftrag wahrnehmen, ohne die dafür benötigten Mittel zu sprechen?</p>
- Behindertenstatistik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Seit 2004 sind Vorarbeiten für die Einführung eines statistischen Angebotes im Bereich der Menschen mit Behinderungen geleistet worden. In diesem Rahmen konnte das Projekt "Statistik der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen" ausgearbeitet werden, das in das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 2007-2011 aufgenommen wurde. Dazu wurde ein 50-prozentiges Arbeitspensum für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter eingesetzt. Die interessierten Kreise (Bundesämter und Dachorganisationen der Behindertenhilfe und der Behindertenselbsthilfe) wurden in einer im August 2007 verschickten Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte des Projektes informiert. Die rechtlichen Grundlagen dieses Projektes bilden neben Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesstatistikgesetzes implizit auch die Artikel 18 und 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes.</p><p>Gewisse statistische Informationen über die Menschen mit Behinderungen stehen bereits zur Verfügung. Anhand der Statistiken über den Gesundheitszustand der Bevölkerung und über die sozialmedizinischen Institutionen lässt sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz in etwa abschätzen. Darüber hinaus existieren detaillierte Informationen über die Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Invalidenversicherung, von Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung sowie von Leistungen der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Die entsprechenden Informationen werden regelmässig und getrennt nach Versicherungszweig publiziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe "Menschen mit Behinderungen" sowie "Bezügerinnen und Bezüger von Invaliditätsleistungen" in ihrer Definition nicht völlig deckungsgleich sind.</p><p>Für die Realisierung einer globalen Statistik über die Menschen mit Behinderungen können die Informationen aus dieser Vielzahl von Quellen (Erhebungen und Register) jedoch nicht eins zu eins übernommen werden. Insbesondere gilt es zu bedenken, dass sie ursprünglich für die Beantwortung anderer Fragestellungen erhoben wurden als für die Beschreibung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen, und dass sie auf unterschiedlichen Definitionen des Begriffes der Behinderung beruhen. Es gilt demnach, die verfügbaren Informationen zusammenzutragen und zu analysieren sowie sie in möglichst kohärenter und harmonisierter Art und Weise zu gliedern. Auf dem Statistikportal des BFS können bereits erste Ergebnisse dieser Arbeit eingesehen werden (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/06.html).</p><p>2./3. Ein erster Bericht ist für Ende 2008 vorgesehen. In der Zwischenzeit werden der Öffentlichkeit auf dem Statistikportal - abhängig vom Stand der Analysen - Informationen zur Verfügung gestellt. Angesichts der beschränkten Mittel, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, bewegt es sich in bescheidenem Rahmen. Trotzdem soll es schrittweise weiterentwickelt werden, damit mittelfristig kohärente und regelmässige statistische Informationen vorgelegt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesstatistikgesetz verpflichtet in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d dazu, Daten zu sammeln, damit u. a. die Beurteilung des Gleichstellungsauftrages von Menschen mit und ohne Behinderung vorgenommen werden kann.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um folgende Auskünfte:</p><p>1. Welches ist der Stand des Projekts "Behindertenstatistik"?</p><p>2. Welches weitere Vorgehen ist geplant?</p><p>3. Wie will er den im Bundesstatistikgesetz verankerten Auftrag wahrnehmen, ohne die dafür benötigten Mittel zu sprechen?</p>
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