Bundesgesetz über die Landessprachen. Inkraftsetzung

ShortId
07.1112
Id
20071112
Updated
24.06.2025 23:13
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Landessprachen. Inkraftsetzung
AdditionalIndexing
2831;Verordnung;Sprache;Vollzug von Beschlüssen;Gesetz
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0503010103, Verordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, das Bundesgesetz über die Landessprachen (Sprachengesetz) auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Bis dahin können in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet werden. Notwendig sind insbesondere eingehende Abklärungen zum Finanzbedarf und die Vorbereitung der dafür erforderlichen finanzpolitischen Entscheide beim Bund.</p><p>2. Es ist vorgesehen, Gesetz und Verordnung gleichzeitig in Kraft zu setzen. Das EDI hat das BAK mit der Vorbereitung der Verordnung zum Sprachengesetz beauftragt. Dies erfolgt für den Bereich der Amtssprachenregelung verwaltungsintern, für die Bereiche der Sprachförderung jedoch in Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Kantonen, Institutionen und Organisationen. </p><p>3. Zu den betroffenen Kreisen gehören insbesondere die mehrsprachigen Kantone BE, FR, VS und GR sowie die EDK und die mit der Umsetzung des schulischen Austauschs beauftragte ch-Stiftung (ch-Jugendaustausch). Dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechend ist es in erster Linie die Aufgabe dieser Kreise, die Planung und Entwicklung der Projekte, die der Bund unterstützen soll, voranzutreiben und zu konkretisieren, namentlich den Ausbau des schulischen Austauschs, die neuen Massnahmen zur Sprachförderung im Unterricht sowie die Schaffung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Förderung der Mehrsprachigkeit. Das BAK wird aufgrund dieser Vorarbeiten in Kooperation mit diesen Kreisen die Verordnung ausarbeiten; sie wird die Bedingungen und die Auflagen für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Nationalrat zu erläutern:</p><p>1. Auf welchen Zeitpunkt er das von der Bundesversammlung am 5. Oktober 2007 angenommene Bundesgesetz über die Landessprachen in Kraft zu setzen gedenkt.</p><p>2. Wann er die entsprechende Verordnung zu erarbeiten gedenkt.</p><p>3. Wie er die betroffenen Kreise (Kantone, Institutionen) in den Prozess zur Erarbeitung der Verordnung einzubeziehen vorsieht.</p>
  • Bundesgesetz über die Landessprachen. Inkraftsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, das Bundesgesetz über die Landessprachen (Sprachengesetz) auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Bis dahin können in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet werden. Notwendig sind insbesondere eingehende Abklärungen zum Finanzbedarf und die Vorbereitung der dafür erforderlichen finanzpolitischen Entscheide beim Bund.</p><p>2. Es ist vorgesehen, Gesetz und Verordnung gleichzeitig in Kraft zu setzen. Das EDI hat das BAK mit der Vorbereitung der Verordnung zum Sprachengesetz beauftragt. Dies erfolgt für den Bereich der Amtssprachenregelung verwaltungsintern, für die Bereiche der Sprachförderung jedoch in Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Kantonen, Institutionen und Organisationen. </p><p>3. Zu den betroffenen Kreisen gehören insbesondere die mehrsprachigen Kantone BE, FR, VS und GR sowie die EDK und die mit der Umsetzung des schulischen Austauschs beauftragte ch-Stiftung (ch-Jugendaustausch). Dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechend ist es in erster Linie die Aufgabe dieser Kreise, die Planung und Entwicklung der Projekte, die der Bund unterstützen soll, voranzutreiben und zu konkretisieren, namentlich den Ausbau des schulischen Austauschs, die neuen Massnahmen zur Sprachförderung im Unterricht sowie die Schaffung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Förderung der Mehrsprachigkeit. Das BAK wird aufgrund dieser Vorarbeiten in Kooperation mit diesen Kreisen die Verordnung ausarbeiten; sie wird die Bedingungen und die Auflagen für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Nationalrat zu erläutern:</p><p>1. Auf welchen Zeitpunkt er das von der Bundesversammlung am 5. Oktober 2007 angenommene Bundesgesetz über die Landessprachen in Kraft zu setzen gedenkt.</p><p>2. Wann er die entsprechende Verordnung zu erarbeiten gedenkt.</p><p>3. Wie er die betroffenen Kreise (Kantone, Institutionen) in den Prozess zur Erarbeitung der Verordnung einzubeziehen vorsieht.</p>
    • Bundesgesetz über die Landessprachen. Inkraftsetzung

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