Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens

ShortId
07.1114
Id
20071114
Updated
24.06.2025 22:20
Language
de
Title
Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens
AdditionalIndexing
66;10;Europakompatibilität;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Kabelfernsehen;Europäische Zusammenarbeit;Energieverbrauch;technische Vorschrift;Angleichung der Normen;Bundesamt für Energie;elektronisches Gerät;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Energieeinsparung
1
  • L06K120205010104, Kabelfernsehen
  • L05K0706010204, technische Vorschrift
  • L05K0705060104, elektronisches Gerät
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K08040701, Bundesamt für Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist erfreut, dass die Voten der Schweizer Vertreter in europäischen Gremien wahrgenommen werden, auch wenn unsere Vertreter oft nur beratend teilnehmen können.</p><p>Das Parlament hat mehrfach den politischen Willen zu mehr Energieeffizienz ausgedrückt. Zum genannten Thema hat es die Motion 07.3288 der UREK des Ständerates mit dem Titel "Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens" - gegen den Antrag des Bundesrates - in beiden Kammern gutgeheissen. Bundesrat und Verwaltung sind bestrebt, einerseits dem politischen Willen des Parlaments nachzukommen und andererseits eine gute Normenkonformität mit den umliegenden Ländern aufrechtzuerhalten. Durch die Mitarbeit der Schweiz in internationalen Gremien ist es möglich, Effizienzziele zu erreichen, ohne Handelshemmnisse in Kauf nehmen zu müssen.</p><p>Die europäischen Codes of Conduct (CoC) haben freiwilligen Charakter und entsprechen Branchenvereinbarungen gemäss unserem Energiegesetz. Im Rahmen der Effizienzmassnahmen der Europäischen Union ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die technischen Daten der CoC auch Basis für künftige Mindestanforderungen in der EU werden.</p><p>Die Geräte für das digitale Fernsehen - speziell die Set-Top-Boxen - sind eine noch junge Gerätekategorie. Bei der Erstentwicklung von Geräten wird in der Regel primär auf deren Funktion geachtet. Weitere Aspekte wie die Energieeffizienz im Betrieb und der Standby-Verbrauch kommen zu kurz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Effizienzkriterien regelmässig dem Stand der Technik angepasst werden. Beim angesprochenen "European Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems" soll eine solche Anpassung alle zwei Jahre vorgenommen werden. In der Diskussion um die Festlegung der Normen gibt es naturgemäss unterschiedliche Meinungen. Da die europäischen Unterzeichner in den Entscheidungsprozess eingebunden sind, besteht kaum ein Risiko, dass sich die Unternehmen aus dem CoC zurückziehen. Hier ist nochmals anzumerken, dass die Stimme der Schweiz nur beratenden Charakter hat. Ebenso ist nicht zu befürchten, dass - aufgrund des CoC und möglicher Mindestanforderungen - in der Schweiz das Marktangebot solcher Geräte derart eingeschränkt würde, dass es für die Kunden wahrnehmbar wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anlässlich der Beratung der Motion UREK SR 07.3288, "Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens", antwortete Bundesrat Leuenberger am 1. Oktober 2007 im Nationalrat auf die Frage, ob der Bundesrat gemäss Motionstext spezielle Schweizer Normen erlassen oder EU-Normen anwenden soll, dass die zu erlassenden Schweizer Normen im Falle von importierten Geräten aus praktischen Gründen nicht über die EU-Normen hinausgehen können und mit diesen harmonisiert werden müssen. </p><p>Das BFE beteiligt sich im Rahmen der EU sehr aktiv an den Arbeiten am "European Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems". Dieser Code hat innerhalb der EU freiwilligen Charakter, und sein Inhalt ist nur gültig für Firmen und Organisationen, welche ihn unterzeichnet haben. Der Vertreter des BFE arbeitet dem Vernehmen nach ganz im Sinne der europäischen Vorreiterrolle, welche sich das BFE selber gegeben und dies auch öffentlich kundgetan hat (z. B. Interview im Bulletin SEV/VSE vom 16. November 2006). Er drängt in der entsprechenden Arbeitsgruppe der EU auf sehr ehrgeizige Definitionen und Verbrauchsvorgaben, welche sich zwar mit den diesbezüglichen Intentionen des BFE decken, aber innerhalb der EU keineswegs uneingeschränkte Zustimmung finden. </p><p>Falls sich die weitgehenden Vorstellungen des BFE im europäischen Code durchsetzen sollten, besteht die namhafte Gefahr, dass sich ein Teil der heutigen europäischen Unterzeichner aus dem weiterhin freiwilligen EU-Code verabschieden werden. Die kraft Verordnung nur in der Schweiz obligatorisch gültigen Normen könnten dann praktisch auch hierzulande kaum mehr durchgesetzt werden, ohne dass gravierende Handelshemmnisse geschaffen würden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Problematik?</p>
  • Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist erfreut, dass die Voten der Schweizer Vertreter in europäischen Gremien wahrgenommen werden, auch wenn unsere Vertreter oft nur beratend teilnehmen können.</p><p>Das Parlament hat mehrfach den politischen Willen zu mehr Energieeffizienz ausgedrückt. Zum genannten Thema hat es die Motion 07.3288 der UREK des Ständerates mit dem Titel "Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens" - gegen den Antrag des Bundesrates - in beiden Kammern gutgeheissen. Bundesrat und Verwaltung sind bestrebt, einerseits dem politischen Willen des Parlaments nachzukommen und andererseits eine gute Normenkonformität mit den umliegenden Ländern aufrechtzuerhalten. Durch die Mitarbeit der Schweiz in internationalen Gremien ist es möglich, Effizienzziele zu erreichen, ohne Handelshemmnisse in Kauf nehmen zu müssen.</p><p>Die europäischen Codes of Conduct (CoC) haben freiwilligen Charakter und entsprechen Branchenvereinbarungen gemäss unserem Energiegesetz. Im Rahmen der Effizienzmassnahmen der Europäischen Union ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die technischen Daten der CoC auch Basis für künftige Mindestanforderungen in der EU werden.</p><p>Die Geräte für das digitale Fernsehen - speziell die Set-Top-Boxen - sind eine noch junge Gerätekategorie. Bei der Erstentwicklung von Geräten wird in der Regel primär auf deren Funktion geachtet. Weitere Aspekte wie die Energieeffizienz im Betrieb und der Standby-Verbrauch kommen zu kurz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Effizienzkriterien regelmässig dem Stand der Technik angepasst werden. Beim angesprochenen "European Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems" soll eine solche Anpassung alle zwei Jahre vorgenommen werden. In der Diskussion um die Festlegung der Normen gibt es naturgemäss unterschiedliche Meinungen. Da die europäischen Unterzeichner in den Entscheidungsprozess eingebunden sind, besteht kaum ein Risiko, dass sich die Unternehmen aus dem CoC zurückziehen. Hier ist nochmals anzumerken, dass die Stimme der Schweiz nur beratenden Charakter hat. Ebenso ist nicht zu befürchten, dass - aufgrund des CoC und möglicher Mindestanforderungen - in der Schweiz das Marktangebot solcher Geräte derart eingeschränkt würde, dass es für die Kunden wahrnehmbar wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anlässlich der Beratung der Motion UREK SR 07.3288, "Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens", antwortete Bundesrat Leuenberger am 1. Oktober 2007 im Nationalrat auf die Frage, ob der Bundesrat gemäss Motionstext spezielle Schweizer Normen erlassen oder EU-Normen anwenden soll, dass die zu erlassenden Schweizer Normen im Falle von importierten Geräten aus praktischen Gründen nicht über die EU-Normen hinausgehen können und mit diesen harmonisiert werden müssen. </p><p>Das BFE beteiligt sich im Rahmen der EU sehr aktiv an den Arbeiten am "European Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems". Dieser Code hat innerhalb der EU freiwilligen Charakter, und sein Inhalt ist nur gültig für Firmen und Organisationen, welche ihn unterzeichnet haben. Der Vertreter des BFE arbeitet dem Vernehmen nach ganz im Sinne der europäischen Vorreiterrolle, welche sich das BFE selber gegeben und dies auch öffentlich kundgetan hat (z. B. Interview im Bulletin SEV/VSE vom 16. November 2006). Er drängt in der entsprechenden Arbeitsgruppe der EU auf sehr ehrgeizige Definitionen und Verbrauchsvorgaben, welche sich zwar mit den diesbezüglichen Intentionen des BFE decken, aber innerhalb der EU keineswegs uneingeschränkte Zustimmung finden. </p><p>Falls sich die weitgehenden Vorstellungen des BFE im europäischen Code durchsetzen sollten, besteht die namhafte Gefahr, dass sich ein Teil der heutigen europäischen Unterzeichner aus dem weiterhin freiwilligen EU-Code verabschieden werden. Die kraft Verordnung nur in der Schweiz obligatorisch gültigen Normen könnten dann praktisch auch hierzulande kaum mehr durchgesetzt werden, ohne dass gravierende Handelshemmnisse geschaffen würden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Problematik?</p>
    • Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens

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