Landesbibliothek oder Nationalbibliothek?

ShortId
07.1115
Id
20071115
Updated
24.06.2025 23:11
Language
de
Title
Landesbibliothek oder Nationalbibliothek?
AdditionalIndexing
04;421;Schweizerische Nationalbibliothek;Kompetenzregelung;Aufgaben des Parlaments;Verwaltungsreform
1
  • L05K0804010102, Schweizerische Nationalbibliothek
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat wurde im September 2006 vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern informiert. Die Änderung des deutschen Namens der Schweizerischen Landesbibliothek in "Schweizerische Nationalbibliothek" wurde per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Aufgrund der Rechtslage ist für diese Namensänderung kein Bundesratsbeschluss nötig.</p><p>2. Die Bezeichnung von Organisationseinheiten und somit auch die Änderung von Bezeichnungen ist ein organisatorischer Entscheid, für den das 1997 erlassene Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) gilt. Der Entscheid über die Bezeichnung liegt bei derjenigen Behörde, die gemäss Artikel 43 für die Schaffung der zu bezeichnenden Organisationseinheit zuständig ist, für Ämter beim Bundesrat, für Einheiten von Ämtern bei den Departementen bzw. den Ämtern selbst. Im konkreten Fall liegt die Kompetenz beim Eidgenössischen Departement des Innern bzw. beim Bundesamt für Kultur, da die nationale Bibliothek eine Organisationseinheit dieses Amtes ist.</p><p>Der Gesetzgeber kann durch den Erlass von Spezialgesetzen anders entscheiden, als es das RVOG festlegt. Im Gesetz über die Schweizerische Landesbibliothek von 1992 weist aber nichts darauf hin, dass der Gesetzgeber die historische Bezeichnung besonders schützen wollte, sodass die Bestimmungen des später erlassenen RVOG anwendbar sind.</p><p>Dem Bundesrat sind die historischen und staatspolitischen Implikationen der beiden deutschsprachigen Namen bewusst. Zur zurückhaltenden Verwendung des Begriffs "national" bei der ursprünglichen Namensgebung mögen bei der Bibliotheksgründung Ende des 19. Jahrhunderts die Nachwehen des Kulturkampfs und die Sorge um die Bewahrung der regionalen Identität Gründe gewesen sein. Heute versteht sich die Schweiz als Willensnation ebenso als Nation wie sprachlich oder kulturell definierte Nationen. Bezeichnungen wie "Nationalbank" oder "Nationalfonds" haben sich etabliert. Für die Schweiz ist der Begriff "national" somit mindestens ebenso geeignet wie "Landes-", weil sie ein gut integriertes, viersprachiges Land ist. Zudem wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Nationalbibliothek um eine Institution handelt, die vor allem vom Bund bezahlt wird.</p><p>Der Bundesrat hält es deshalb für gerechtfertigt, die Bezeichnung der nationalen Bibliothek so zu wählen, dass ihre Bestimmung auch im deutschen Namen eindeutig erkennbar wird.</p><p>3. "Landesbibliothek" ist im deutschen Sprachraum eine gängige Bezeichnung für die Bibliothek der einen föderalen Staat konstituierenden Einheit. Der Name "Schweizerische Landesbibliothek" war in Fachkreisen in der Schweiz sowie im Raum Bern gut etabliert, brachte aber folgende Nachteile mit sich:</p><p>- Der Begriff war nicht kongruent mit den anderen Landessprachen und der englischen Bezeichnung ("Bibliothèque nationale suisse", "Biblioteca nazionale svizzera", "Biblioteca naziunala svizra", "Swiss National Library").</p><p>- Auf nationaler Ebene wurde die Bibliothek oft als lokale Berner Bibliothek wahrgenommen; in manchen Medienberichten wurde sie gar als "Berner Landesbibliothek" bezeichnet.</p><p>- Der Begriff "Landesbibliothek" war - national und international - erklärungsbedürftig. Uneingeweihten musste die Schweizerische Landesbibliothek als "Nationalbibliothek der Schweiz" vorgestellt werden.</p><p>Mit dem Namen "Schweizerische Nationalbibliothek" können diese Nachteile vermieden werden. Die Bibliothek wird als das wahrgenommen, wozu sie der Gesetzgeber, auch der historische, bestimmt hat: als weltweit wichtigste Institution für schriftliche Quellen über die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung seit der Gründung des Bundesstaates.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit dem 1. Januar 2007 hat die Schweiz keine Landesbibliothek mehr. Auf Wunsch des Bundesamtes für Kultur hat die Bundeskanzlei die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) abgeändert und das "Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek" vom 18. Dezember 1992 in "Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek" umgetauft. Sie beruft sich dabei - allerdings erst nach Kritik in den Medien - auf Artikel 16 Ziffer 3 der Publikationsverordnung von 2004, wo es heisst: "Ändern sich in Rechtstexten enthaltene Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten aufgrund von Organisationsentscheiden des Bundesrates, der Departemente und der Ämter nach Artikel 8 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997, so passt die Bundeskanzlei die Bezeichnungen in der SR formlos an." Der dabei angerufene Artikel 8 Absatz 1 RVOG lautet: "Der Bundesrat bestimmt die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung und passt sie den Verhältnissen an. Er kann dabei von Organisationsbestimmungen anderer Bundesgesetze abweichen."</p><p>Bei der vom historischen Gesetzgeber bewusst getätigten Namenswahl für eine Institution (in der französischen Fassung sprach er hier von "Bibliothèque nationale") handelt es sich keineswegs lediglich um eine Frage der zweckmässigen Organisation, sondern um eine politische Willensäusserung, die auch den Bundesrat, geschweige denn Bundesämter, bindet.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wann hat er gemäss Artikel 8 Absatz 1 RVOG die Schweizerische Landesbibliothek in Schweizerische Nationalbibliothek umbenannt? Oder wurde er in dieser Frage etwa gar nicht in den Entscheid einbezogen? </p><p>2. Ist die im Titel eines Gesetzes und im Sprachgebrauch verankerte Bezeichnung einer Institution wirklich lediglich eine "Organisationsbestimmung"? Sieht der Bundesrat tatsächlich keinen historisch und staatspolitisch begründeten Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen?</p><p>3. Waren die Nachteile der bisherigen, gut eingebürgerten Bezeichnung so gross, dass sich eine Neubenennung am Parlament vorbei aufdrängte?</p>
  • Landesbibliothek oder Nationalbibliothek?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat wurde im September 2006 vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern informiert. Die Änderung des deutschen Namens der Schweizerischen Landesbibliothek in "Schweizerische Nationalbibliothek" wurde per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Aufgrund der Rechtslage ist für diese Namensänderung kein Bundesratsbeschluss nötig.</p><p>2. Die Bezeichnung von Organisationseinheiten und somit auch die Änderung von Bezeichnungen ist ein organisatorischer Entscheid, für den das 1997 erlassene Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) gilt. Der Entscheid über die Bezeichnung liegt bei derjenigen Behörde, die gemäss Artikel 43 für die Schaffung der zu bezeichnenden Organisationseinheit zuständig ist, für Ämter beim Bundesrat, für Einheiten von Ämtern bei den Departementen bzw. den Ämtern selbst. Im konkreten Fall liegt die Kompetenz beim Eidgenössischen Departement des Innern bzw. beim Bundesamt für Kultur, da die nationale Bibliothek eine Organisationseinheit dieses Amtes ist.</p><p>Der Gesetzgeber kann durch den Erlass von Spezialgesetzen anders entscheiden, als es das RVOG festlegt. Im Gesetz über die Schweizerische Landesbibliothek von 1992 weist aber nichts darauf hin, dass der Gesetzgeber die historische Bezeichnung besonders schützen wollte, sodass die Bestimmungen des später erlassenen RVOG anwendbar sind.</p><p>Dem Bundesrat sind die historischen und staatspolitischen Implikationen der beiden deutschsprachigen Namen bewusst. Zur zurückhaltenden Verwendung des Begriffs "national" bei der ursprünglichen Namensgebung mögen bei der Bibliotheksgründung Ende des 19. Jahrhunderts die Nachwehen des Kulturkampfs und die Sorge um die Bewahrung der regionalen Identität Gründe gewesen sein. Heute versteht sich die Schweiz als Willensnation ebenso als Nation wie sprachlich oder kulturell definierte Nationen. Bezeichnungen wie "Nationalbank" oder "Nationalfonds" haben sich etabliert. Für die Schweiz ist der Begriff "national" somit mindestens ebenso geeignet wie "Landes-", weil sie ein gut integriertes, viersprachiges Land ist. Zudem wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Nationalbibliothek um eine Institution handelt, die vor allem vom Bund bezahlt wird.</p><p>Der Bundesrat hält es deshalb für gerechtfertigt, die Bezeichnung der nationalen Bibliothek so zu wählen, dass ihre Bestimmung auch im deutschen Namen eindeutig erkennbar wird.</p><p>3. "Landesbibliothek" ist im deutschen Sprachraum eine gängige Bezeichnung für die Bibliothek der einen föderalen Staat konstituierenden Einheit. Der Name "Schweizerische Landesbibliothek" war in Fachkreisen in der Schweiz sowie im Raum Bern gut etabliert, brachte aber folgende Nachteile mit sich:</p><p>- Der Begriff war nicht kongruent mit den anderen Landessprachen und der englischen Bezeichnung ("Bibliothèque nationale suisse", "Biblioteca nazionale svizzera", "Biblioteca naziunala svizra", "Swiss National Library").</p><p>- Auf nationaler Ebene wurde die Bibliothek oft als lokale Berner Bibliothek wahrgenommen; in manchen Medienberichten wurde sie gar als "Berner Landesbibliothek" bezeichnet.</p><p>- Der Begriff "Landesbibliothek" war - national und international - erklärungsbedürftig. Uneingeweihten musste die Schweizerische Landesbibliothek als "Nationalbibliothek der Schweiz" vorgestellt werden.</p><p>Mit dem Namen "Schweizerische Nationalbibliothek" können diese Nachteile vermieden werden. Die Bibliothek wird als das wahrgenommen, wozu sie der Gesetzgeber, auch der historische, bestimmt hat: als weltweit wichtigste Institution für schriftliche Quellen über die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung seit der Gründung des Bundesstaates.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit dem 1. Januar 2007 hat die Schweiz keine Landesbibliothek mehr. Auf Wunsch des Bundesamtes für Kultur hat die Bundeskanzlei die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) abgeändert und das "Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek" vom 18. Dezember 1992 in "Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek" umgetauft. Sie beruft sich dabei - allerdings erst nach Kritik in den Medien - auf Artikel 16 Ziffer 3 der Publikationsverordnung von 2004, wo es heisst: "Ändern sich in Rechtstexten enthaltene Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten aufgrund von Organisationsentscheiden des Bundesrates, der Departemente und der Ämter nach Artikel 8 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997, so passt die Bundeskanzlei die Bezeichnungen in der SR formlos an." Der dabei angerufene Artikel 8 Absatz 1 RVOG lautet: "Der Bundesrat bestimmt die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung und passt sie den Verhältnissen an. Er kann dabei von Organisationsbestimmungen anderer Bundesgesetze abweichen."</p><p>Bei der vom historischen Gesetzgeber bewusst getätigten Namenswahl für eine Institution (in der französischen Fassung sprach er hier von "Bibliothèque nationale") handelt es sich keineswegs lediglich um eine Frage der zweckmässigen Organisation, sondern um eine politische Willensäusserung, die auch den Bundesrat, geschweige denn Bundesämter, bindet.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wann hat er gemäss Artikel 8 Absatz 1 RVOG die Schweizerische Landesbibliothek in Schweizerische Nationalbibliothek umbenannt? Oder wurde er in dieser Frage etwa gar nicht in den Entscheid einbezogen? </p><p>2. Ist die im Titel eines Gesetzes und im Sprachgebrauch verankerte Bezeichnung einer Institution wirklich lediglich eine "Organisationsbestimmung"? Sieht der Bundesrat tatsächlich keinen historisch und staatspolitisch begründeten Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen?</p><p>3. Waren die Nachteile der bisherigen, gut eingebürgerten Bezeichnung so gross, dass sich eine Neubenennung am Parlament vorbei aufdrängte?</p>
    • Landesbibliothek oder Nationalbibliothek?

Back to List