Arbeitslosenversicherung. Weichenstellung für die Zukunft

ShortId
07.1116
Id
20071116
Updated
24.06.2025 23:17
Language
de
Title
Arbeitslosenversicherung. Weichenstellung für die Zukunft
AdditionalIndexing
28;Leistungsabbau;Versicherungsleistung;Sozialabgabe;Arbeitslosenversicherung;Sanierung;Staatsverschuldung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K08020341, Sanierung
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 90c Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision vorlegen, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds per Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht. Dies war bis heute nicht der Fall. Indem der Bundesrat am 14. Dezember 2007 gestützt auf einen vom EVD Ende 2005 in Auftrag gegebenen Bericht einer Expertenkommission eine Vorlage für eine Teilrevision des Avig in die Vernehmlassung geschickt hat, ist er früher als vom Gesetzgeber vorgesehen tätig geworden.</p><p>Mit der Gesetzesrevision von 2003 wurden die Bezugsdauer und die Beitragssätze reduziert. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die dieser Revision zugrunde gelegte durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 100 000 Personen zu optimistisch war und dass es zutreffender ist, von einem langfristigen Durchschnitt von 125 000 Arbeitslosen auszugehen.</p><p>Für die Finanzierung der Mehrausgaben, die durch die höhere durchschnittliche Arbeitslosigkeit anfallen, schlägt der Bundesrat eine ausgewogene Mischung von Einsparungen und Mehreinnahmen vor. Das Schwergewicht wird dabei auf die Beseitigung von Fehlanreizen gelegt, indem beispielsweise erschwert wird, Ansprüche an die Versicherung zu erneuern. Gleichzeitig wird der Versicherungsgedanke gestärkt, indem die Bezugsdauer vermehrt von der Beitragszeit abhängig gemacht wird. Der Bundesrat erachtet es aber nicht als angezeigt, das finanzielle Gleichgewicht nur durch Einsparungen und damit durch noch weiter gehende Leistungskürzungen herzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das geltende Gesetz zur Arbeitslosenversicherung ist auf wirtschaftlich gute Zeiten (und auf eine moderate Arbeitslosenquote) ausgerichtet und ist somit ein "Schönwettergesetz".</p><p>Es muss jedoch festgestellt werden, dass es seit Jahren nicht gelingt, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (die sich nun bald auf 5 Milliarden Franken belaufen werden) abzubauen.</p><p>Zudem sind die Anreize für eine erfolgreiche Integration der betroffenen Personen in den Erwerbsprozess gemäss bestehendem Gesetz falsch gesetzt, was auch die OECD bestätigt; die Anreizsysteme müssen im Hinblick auf allfällige steigende Arbeitslosenzahlen in der Zukunft optimiert werden.</p><p>Wieso hat der Bundesrat mit dem Beschluss der dringend notwendigen leistungsseitigen Massnahmen so lange gewartet? Dabei stehen eine Verlängerung der Beitragsdauer, eine Verkürzung der Taggeldbezugsdauer für gewisse Alterskategorien oder aber auch eine Änderung der Karenzfrist als Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der Arbeitslosenversicherung im Vordergrund.</p><p>Es kann hingegen nicht die Lösung sein, die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen und damit die Saläre noch weiter zu belasten. Lohnabzüge auf Vorrat würden das Wachstum unserer Volkswirtschaft negativ beeinflussen.</p>
  • Arbeitslosenversicherung. Weichenstellung für die Zukunft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 90c Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision vorlegen, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds per Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht. Dies war bis heute nicht der Fall. Indem der Bundesrat am 14. Dezember 2007 gestützt auf einen vom EVD Ende 2005 in Auftrag gegebenen Bericht einer Expertenkommission eine Vorlage für eine Teilrevision des Avig in die Vernehmlassung geschickt hat, ist er früher als vom Gesetzgeber vorgesehen tätig geworden.</p><p>Mit der Gesetzesrevision von 2003 wurden die Bezugsdauer und die Beitragssätze reduziert. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die dieser Revision zugrunde gelegte durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 100 000 Personen zu optimistisch war und dass es zutreffender ist, von einem langfristigen Durchschnitt von 125 000 Arbeitslosen auszugehen.</p><p>Für die Finanzierung der Mehrausgaben, die durch die höhere durchschnittliche Arbeitslosigkeit anfallen, schlägt der Bundesrat eine ausgewogene Mischung von Einsparungen und Mehreinnahmen vor. Das Schwergewicht wird dabei auf die Beseitigung von Fehlanreizen gelegt, indem beispielsweise erschwert wird, Ansprüche an die Versicherung zu erneuern. Gleichzeitig wird der Versicherungsgedanke gestärkt, indem die Bezugsdauer vermehrt von der Beitragszeit abhängig gemacht wird. Der Bundesrat erachtet es aber nicht als angezeigt, das finanzielle Gleichgewicht nur durch Einsparungen und damit durch noch weiter gehende Leistungskürzungen herzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das geltende Gesetz zur Arbeitslosenversicherung ist auf wirtschaftlich gute Zeiten (und auf eine moderate Arbeitslosenquote) ausgerichtet und ist somit ein "Schönwettergesetz".</p><p>Es muss jedoch festgestellt werden, dass es seit Jahren nicht gelingt, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (die sich nun bald auf 5 Milliarden Franken belaufen werden) abzubauen.</p><p>Zudem sind die Anreize für eine erfolgreiche Integration der betroffenen Personen in den Erwerbsprozess gemäss bestehendem Gesetz falsch gesetzt, was auch die OECD bestätigt; die Anreizsysteme müssen im Hinblick auf allfällige steigende Arbeitslosenzahlen in der Zukunft optimiert werden.</p><p>Wieso hat der Bundesrat mit dem Beschluss der dringend notwendigen leistungsseitigen Massnahmen so lange gewartet? Dabei stehen eine Verlängerung der Beitragsdauer, eine Verkürzung der Taggeldbezugsdauer für gewisse Alterskategorien oder aber auch eine Änderung der Karenzfrist als Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der Arbeitslosenversicherung im Vordergrund.</p><p>Es kann hingegen nicht die Lösung sein, die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen und damit die Saläre noch weiter zu belasten. Lohnabzüge auf Vorrat würden das Wachstum unserer Volkswirtschaft negativ beeinflussen.</p>
    • Arbeitslosenversicherung. Weichenstellung für die Zukunft

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