Spezial-Neutralität der Schweiz. Nato-Kriterien für Teile der Armee
- ShortId
-
07.1135
- Id
-
20071135
- Updated
-
24.06.2025 23:24
- Language
-
de
- Title
-
Spezial-Neutralität der Schweiz. Nato-Kriterien für Teile der Armee
- AdditionalIndexing
-
09;Neutralität;militärische Ausbildung;militärische Zusammenarbeit;NATO
- 1
-
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L03K150224, NATO
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- L04K10010503, Neutralität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden am Operationellen Fähigkeitskonzept der Nato, wie dies übrigens auch die anderen neutralen und allianzfreien Staaten Österreich, Finnland, Schweden und Irland tun. Es geht dabei darum, sich mit internationalen Standards - die deshalb von der Nato definiert werden, weil es keine andere internationale militärische Organisation gibt, die dies tut - vertraut zu machen und den Ausbildungsstand mit dem anderer Armeen zu vergleichen. Dies ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an anspruchsvollen Übungen mit unseren traditionellen ausländischen Partnern. Ein Verzicht auf die Teilnahme an diesem Konzept wäre nicht die Beibehaltung des Status quo, sondern die Hinnahme einer Erosion der Möglichkeiten, an Übungen mit ausländischen Partnern zu partizipieren und das Können unserer Armee zu messen ("Benchmark").</p><p>Im Herbst 2008 (15. bis 18. September) wird am Ausbildungszentrum des Heeres in Walenstadt die Infanteriekompanie 11/2 einer Selbstevaluation nach den Grundsätzen des Konzepts unterzogen. Dabei werden bestimmte, von der Schweiz festgelegte Ausbildungssequenzen zur Überprüfung der Grundbereitschaft dieser Einheit verwendet. Aufgrund dieser Erfahrungen soll ausgewertet werden, ob sich dieser Evaluationsansatz für weitere Formationen der Armee eignen würde. Diese Überprüfung wird von schweizerischen Evaluatoren vorgenommen und von ausländischen Experten begleitet.</p><p>Eine glaubwürdige Politik der bewaffneten Neutralität basiert nach Meinung des Bundesrates u. a. auch darauf, dass die Armee einen guten Ausbildungsstand hat und dass ihre Fähigkeiten auch international bekannt und anerkannt sind. Die Teilnahme am Operationellen Fähigkeitskonzept dient diesen beiden Zielen. Sie schafft keinerlei Verpflichtungen, weder gegenüber der Nato noch gegenüber einzelnen Nato- oder Partnerstaaten, sondern ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an internationalen Übungen und für Vergleiche, die auch in Zukunft nötig sein werden, um unsere Armee auf dem gebotenen Stand zu halten. Für den Bundesrat ist deshalb die Teilnahme am Operationellen Fähigkeitskonzept mit unserer Neutralitätspolitik vereinbar.</p><p>Im Übrigen orientierte der Chef VBS bereits Ende Februar 2006 die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates über das Konzept und die Absicht, dieses Instrument zu Ausbildungs- und Controllingzwecken zu nutzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem Bericht von espace.ch vom 4. Dezember 2007 zufolge wird das VBS bis Ende 2008 an der Öffentlichkeit vorbei eine normale WK-Kompanie nach Nato-Kriterien und -Checklisten schulen und evaluieren. Die Erfüllung der mit der Nato dafür vereinbarten Ausbildungsziele soll nach Brüssel gemeldet werden. Nato-Militärs werden voraussichtlich als Beobachter dabei sein, in Zukunft sogar als Prüfungsexperten auftreten.</p><p>Wie vereinbart der Bundesrat dies mit einer glaubwürdigen Neutralitätspolitik?</p>
- Spezial-Neutralität der Schweiz. Nato-Kriterien für Teile der Armee
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden am Operationellen Fähigkeitskonzept der Nato, wie dies übrigens auch die anderen neutralen und allianzfreien Staaten Österreich, Finnland, Schweden und Irland tun. Es geht dabei darum, sich mit internationalen Standards - die deshalb von der Nato definiert werden, weil es keine andere internationale militärische Organisation gibt, die dies tut - vertraut zu machen und den Ausbildungsstand mit dem anderer Armeen zu vergleichen. Dies ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an anspruchsvollen Übungen mit unseren traditionellen ausländischen Partnern. Ein Verzicht auf die Teilnahme an diesem Konzept wäre nicht die Beibehaltung des Status quo, sondern die Hinnahme einer Erosion der Möglichkeiten, an Übungen mit ausländischen Partnern zu partizipieren und das Können unserer Armee zu messen ("Benchmark").</p><p>Im Herbst 2008 (15. bis 18. September) wird am Ausbildungszentrum des Heeres in Walenstadt die Infanteriekompanie 11/2 einer Selbstevaluation nach den Grundsätzen des Konzepts unterzogen. Dabei werden bestimmte, von der Schweiz festgelegte Ausbildungssequenzen zur Überprüfung der Grundbereitschaft dieser Einheit verwendet. Aufgrund dieser Erfahrungen soll ausgewertet werden, ob sich dieser Evaluationsansatz für weitere Formationen der Armee eignen würde. Diese Überprüfung wird von schweizerischen Evaluatoren vorgenommen und von ausländischen Experten begleitet.</p><p>Eine glaubwürdige Politik der bewaffneten Neutralität basiert nach Meinung des Bundesrates u. a. auch darauf, dass die Armee einen guten Ausbildungsstand hat und dass ihre Fähigkeiten auch international bekannt und anerkannt sind. Die Teilnahme am Operationellen Fähigkeitskonzept dient diesen beiden Zielen. Sie schafft keinerlei Verpflichtungen, weder gegenüber der Nato noch gegenüber einzelnen Nato- oder Partnerstaaten, sondern ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an internationalen Übungen und für Vergleiche, die auch in Zukunft nötig sein werden, um unsere Armee auf dem gebotenen Stand zu halten. Für den Bundesrat ist deshalb die Teilnahme am Operationellen Fähigkeitskonzept mit unserer Neutralitätspolitik vereinbar.</p><p>Im Übrigen orientierte der Chef VBS bereits Ende Februar 2006 die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates über das Konzept und die Absicht, dieses Instrument zu Ausbildungs- und Controllingzwecken zu nutzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem Bericht von espace.ch vom 4. Dezember 2007 zufolge wird das VBS bis Ende 2008 an der Öffentlichkeit vorbei eine normale WK-Kompanie nach Nato-Kriterien und -Checklisten schulen und evaluieren. Die Erfüllung der mit der Nato dafür vereinbarten Ausbildungsziele soll nach Brüssel gemeldet werden. Nato-Militärs werden voraussichtlich als Beobachter dabei sein, in Zukunft sogar als Prüfungsexperten auftreten.</p><p>Wie vereinbart der Bundesrat dies mit einer glaubwürdigen Neutralitätspolitik?</p>
- Spezial-Neutralität der Schweiz. Nato-Kriterien für Teile der Armee
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