Lieferfristen für EADS-Helikopter EC 635

ShortId
07.1136
Id
20071136
Updated
24.06.2025 23:23
Language
de
Title
Lieferfristen für EADS-Helikopter EC 635
AdditionalIndexing
09;Militärflugzeug;Hubschrauber;Lieferung
1
  • L05K1804010302, Hubschrauber
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0701050108, Lieferung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat der Beschaffung von zwanzig EC635/135 Helikoptern im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 zugestimmt. Die Lieferfrist für die ersten Helikopter beträgt rund zwei Jahre, die Ablieferung der zwanzig Maschinen dauert rund ein bis zwei Jahre. Die Aufnahme des Flugbetriebes bei der Luftwaffe ist für 2008 vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ja, das Programm läuft im Rahmen des vereinbarten Terminplans. Die terminlichen Risiken für die Lieferung der Helikopter werden heute als klein beurteilt.</p><p>Das kleine Risiko besteht u. a. darin, dass im Zulassungsprozess das deutsche Luftfahrtbundesamt Aufgaben erfüllen muss und dass dessen Zeitbedarf vertraglich nicht abgesichert werden kann.</p><p>2. Der vertragliche Liefertermin für die beiden ersten EC635 ist der 31. März 2008.</p><p>Nach der Abnahme werden die beiden Helikopter im Rahmen der Ausbildung der Piloten und des Bodenpersonals eingesetzt.</p><p>3./4. Aus heutiger Sicht werden die vereinbarten technischen Spezifikationen eingehalten.</p><p>Eine abschliessende Beurteilung kann erst nach den Abnahme- und Verifikationsflugversuchen vorgenommen werden. Aus heutiger Sicht sind keine Änderungen zu erwarten.</p><p>5. Im Vertrag für die Beschaffung ist eine Konventionalstrafe für Lieferverzug vereinbart worden. Der konkrete Wortlaut unterliegt dem Geschäftsgeheimnis.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem laufend Lieferverspätungen von EADS bekanntgeworden sind und in einem europäischen Land angeblich bereits die Geltendmachung von Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Liefertermine ruchbar geworden ist, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Kann der vorgegebene Lieferplan für die von der Schweiz bestellten EC 635 eingehalten werden?</p><p>2. Wann wird das erste Exemplar ausgeliefert?</p><p>3. Werden die angegebenen technischen Spezifikationen eingehalten?</p><p>4. Wenn nein, wo sind Änderungen zu erwarten?</p><p>5. Welche Konventionalstrafen sind für Lieferverzug vereinbart worden?</p>
  • Lieferfristen für EADS-Helikopter EC 635
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat der Beschaffung von zwanzig EC635/135 Helikoptern im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 zugestimmt. Die Lieferfrist für die ersten Helikopter beträgt rund zwei Jahre, die Ablieferung der zwanzig Maschinen dauert rund ein bis zwei Jahre. Die Aufnahme des Flugbetriebes bei der Luftwaffe ist für 2008 vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ja, das Programm läuft im Rahmen des vereinbarten Terminplans. Die terminlichen Risiken für die Lieferung der Helikopter werden heute als klein beurteilt.</p><p>Das kleine Risiko besteht u. a. darin, dass im Zulassungsprozess das deutsche Luftfahrtbundesamt Aufgaben erfüllen muss und dass dessen Zeitbedarf vertraglich nicht abgesichert werden kann.</p><p>2. Der vertragliche Liefertermin für die beiden ersten EC635 ist der 31. März 2008.</p><p>Nach der Abnahme werden die beiden Helikopter im Rahmen der Ausbildung der Piloten und des Bodenpersonals eingesetzt.</p><p>3./4. Aus heutiger Sicht werden die vereinbarten technischen Spezifikationen eingehalten.</p><p>Eine abschliessende Beurteilung kann erst nach den Abnahme- und Verifikationsflugversuchen vorgenommen werden. Aus heutiger Sicht sind keine Änderungen zu erwarten.</p><p>5. Im Vertrag für die Beschaffung ist eine Konventionalstrafe für Lieferverzug vereinbart worden. Der konkrete Wortlaut unterliegt dem Geschäftsgeheimnis.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem laufend Lieferverspätungen von EADS bekanntgeworden sind und in einem europäischen Land angeblich bereits die Geltendmachung von Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Liefertermine ruchbar geworden ist, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Kann der vorgegebene Lieferplan für die von der Schweiz bestellten EC 635 eingehalten werden?</p><p>2. Wann wird das erste Exemplar ausgeliefert?</p><p>3. Werden die angegebenen technischen Spezifikationen eingehalten?</p><p>4. Wenn nein, wo sind Änderungen zu erwarten?</p><p>5. Welche Konventionalstrafen sind für Lieferverzug vereinbart worden?</p>
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