Verschleiernde Sprachregelung im Keckeis-Huldigungsbuch

ShortId
07.1140
Id
20071140
Updated
24.06.2025 21:03
Language
de
Title
Verschleiernde Sprachregelung im Keckeis-Huldigungsbuch
AdditionalIndexing
09;Ausschreibung;Offizier;Militärflugzeug;Waffenhandel;Rüstungspolitik;Buch
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L04K04020205, Waffenhandel
  • L03K040202, Rüstungspolitik
  • L05K1202030301, Buch
  • L05K0402030301, Offizier
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Genehmigung des Rüstungsprogramms 2005 durch das Parlament hat das VBS die Beschaffung von zwanzig "Leichten Transport- und Schulungshelikoptern, LTSH" der Firma Eurocopter (Typ EC-635) ausgelöst.</p><p>Der Bundesrat weist die in der Anfrage einleitend erwähnten Unterstellungen zum Ausgang des Evaluationsverfahrens "Leichter Transport- und Schulungshelikopter, LTSH" zurück. Analogen, vom unterlegenen Anbieter Agusta stammenden Vorwürfen wurde von einer Delegation von Mitgliedern des Nationalrates nachgegangen, welche keine Verfehlungen erkennen konnte. Ebenso konnte das Sekretariat der Wettbewerbskommission nach einer entsprechenden Anzeige des unterlegenen Anbieters keinen Verstoss gegen das Kartellgesetz feststellen.</p><p>Die im Beitrag des Stabschefs des Chefs der Armee zum Buch über den Chef der Armee enthaltene Umformulierung der Bezeichnung des Helikopters kam irrtümlich zustande. Die Unterstellung einer Verschleierung von Sachverhalten entbehrt jeglicher Grundlage.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Rüstungsprogramm 2005 enthielt die Position "Leichter Transport- und Schulungshelikopter" (LTSH). Bekanntlich hat der CdA den Auswahlentscheid zugunsten von EADS getroffen, obwohl dieser den gestellten Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen konnte. Namentlich verfehlte er die Kriterien für die Belastbarkeit für Transporte im Gebirge, wie sie in diesem Lande nun einmal durchgeführt werden müssen. Weil man aus vielen anderen Gründen ein Gerät von EADS kaufen wollte, hat der CdA zur Begründung seines Entscheides die Kriterien auf den Kopf gestellt und die Prioritäten von den Eigenschaften als Transportflugzeug umgelagert auf die Qualitäten als Schulungsflugzeug, wobei dem gewählten Modell zugute gesprochen wurde, dass das Cockpit eine dem Cougar bzw. dem Super Puma ähnliche Anordnung aufweist. Dieser in den Augen vieler unzulässige Schwenker in den Beurteilungsmassstäben wurde breit kritisiert. Um dieses treuewidrige Verhalten zu verschleiern, schreibt der SC Stab CdA, Wanner (S. 48), vom "leichten Schulungs- und Transporthelikopter"; dies, obwohl sämtliche Dokumente dieses Beschaffungsprozesses mit LTSH übertitelt sind, weil hier bis hin zum Entscheid die klare Priorität lag.</p><p>Frage: Darf eine Sachdarstellung höchster Armeekader derartige Zweckschwindel beinhalten, nur weil sie angeblich in der Freizeit geschrieben und privat verlegt worden ist?</p>
  • Verschleiernde Sprachregelung im Keckeis-Huldigungsbuch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Genehmigung des Rüstungsprogramms 2005 durch das Parlament hat das VBS die Beschaffung von zwanzig "Leichten Transport- und Schulungshelikoptern, LTSH" der Firma Eurocopter (Typ EC-635) ausgelöst.</p><p>Der Bundesrat weist die in der Anfrage einleitend erwähnten Unterstellungen zum Ausgang des Evaluationsverfahrens "Leichter Transport- und Schulungshelikopter, LTSH" zurück. Analogen, vom unterlegenen Anbieter Agusta stammenden Vorwürfen wurde von einer Delegation von Mitgliedern des Nationalrates nachgegangen, welche keine Verfehlungen erkennen konnte. Ebenso konnte das Sekretariat der Wettbewerbskommission nach einer entsprechenden Anzeige des unterlegenen Anbieters keinen Verstoss gegen das Kartellgesetz feststellen.</p><p>Die im Beitrag des Stabschefs des Chefs der Armee zum Buch über den Chef der Armee enthaltene Umformulierung der Bezeichnung des Helikopters kam irrtümlich zustande. Die Unterstellung einer Verschleierung von Sachverhalten entbehrt jeglicher Grundlage.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Rüstungsprogramm 2005 enthielt die Position "Leichter Transport- und Schulungshelikopter" (LTSH). Bekanntlich hat der CdA den Auswahlentscheid zugunsten von EADS getroffen, obwohl dieser den gestellten Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen konnte. Namentlich verfehlte er die Kriterien für die Belastbarkeit für Transporte im Gebirge, wie sie in diesem Lande nun einmal durchgeführt werden müssen. Weil man aus vielen anderen Gründen ein Gerät von EADS kaufen wollte, hat der CdA zur Begründung seines Entscheides die Kriterien auf den Kopf gestellt und die Prioritäten von den Eigenschaften als Transportflugzeug umgelagert auf die Qualitäten als Schulungsflugzeug, wobei dem gewählten Modell zugute gesprochen wurde, dass das Cockpit eine dem Cougar bzw. dem Super Puma ähnliche Anordnung aufweist. Dieser in den Augen vieler unzulässige Schwenker in den Beurteilungsmassstäben wurde breit kritisiert. Um dieses treuewidrige Verhalten zu verschleiern, schreibt der SC Stab CdA, Wanner (S. 48), vom "leichten Schulungs- und Transporthelikopter"; dies, obwohl sämtliche Dokumente dieses Beschaffungsprozesses mit LTSH übertitelt sind, weil hier bis hin zum Entscheid die klare Priorität lag.</p><p>Frage: Darf eine Sachdarstellung höchster Armeekader derartige Zweckschwindel beinhalten, nur weil sie angeblich in der Freizeit geschrieben und privat verlegt worden ist?</p>
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