Klärung des Begriffes "Paralandwirtschaft"

ShortId
07.3006
Id
20073006
Updated
25.06.2025 00:13
Language
de
Title
Klärung des Begriffes "Paralandwirtschaft"
AdditionalIndexing
55;2846;landwirtschaftlicher Betrieb;Landwirtschaftszone;Raumplanung;landwirtschaftliches Einkommen;Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Agrarpolitik (speziell);landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb;Wirtschaftsgebäude;Diversifizierung der Produktion
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L05K1401050504, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb
  • L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
  • L04K07060201, Diversifizierung der Produktion
  • L05K1401080206, Wirtschaftsgebäude
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vorarbeiten an der in der Legislaturplanung 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes sind im Gang. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision wird u. a. auch die Frage zu diskutieren sein, ob und wenn ja in welchem Umfang sogenannt paralandwirtschaftliche Tätigkeiten künftig als zonenkonform zugelassen werden sollen. Um diese Diskussion führen zu können, muss der Begriff "Paralandwirtschaft" zwangsläufig geklärt werden. Aus verwaltungsökonomischen Überlegungen macht es indessen keinen Sinn, diese Begriffsklärung in einem separaten Bericht vorzunehmen, wie dies der Wortlaut des Postulats nahelegen könnte. Der Bundesrat wird jedoch in den Vernehmlassungsunterlagen zu der in Frage stehenden Revision des Raumplanungsgesetzes darlegen, welche Tätigkeiten aus seiner Sicht unter den Begriff der Paralandwirtschaft fallen. Dieses Begriffsverständnis wird im Rahmen der Vernehmlassung dann breit diskutiert werden können. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, welche Tätigkeiten aus seiner Sicht unter den Begriff der "Paralandwirtschaft" fallen. Der Bundesrat soll sich dabei an die Auslegung des Begriffes der "Paralandwirtschaft" im umliegenden Ausland orientieren. Diese Klärung des Begriffes soll in der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes als Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Paralandwirtschaft" dienen.</p>
  • Klärung des Begriffes "Paralandwirtschaft"
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20060038
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorarbeiten an der in der Legislaturplanung 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes sind im Gang. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision wird u. a. auch die Frage zu diskutieren sein, ob und wenn ja in welchem Umfang sogenannt paralandwirtschaftliche Tätigkeiten künftig als zonenkonform zugelassen werden sollen. Um diese Diskussion führen zu können, muss der Begriff "Paralandwirtschaft" zwangsläufig geklärt werden. Aus verwaltungsökonomischen Überlegungen macht es indessen keinen Sinn, diese Begriffsklärung in einem separaten Bericht vorzunehmen, wie dies der Wortlaut des Postulats nahelegen könnte. Der Bundesrat wird jedoch in den Vernehmlassungsunterlagen zu der in Frage stehenden Revision des Raumplanungsgesetzes darlegen, welche Tätigkeiten aus seiner Sicht unter den Begriff der Paralandwirtschaft fallen. Dieses Begriffsverständnis wird im Rahmen der Vernehmlassung dann breit diskutiert werden können. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, welche Tätigkeiten aus seiner Sicht unter den Begriff der "Paralandwirtschaft" fallen. Der Bundesrat soll sich dabei an die Auslegung des Begriffes der "Paralandwirtschaft" im umliegenden Ausland orientieren. Diese Klärung des Begriffes soll in der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes als Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Paralandwirtschaft" dienen.</p>
    • Klärung des Begriffes "Paralandwirtschaft"

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