AKW und Terrorgefahr

ShortId
07.3012
Id
20073012
Updated
28.07.2023 07:20
Language
de
Title
AKW und Terrorgefahr
AdditionalIndexing
66;Terrorismus;Sicherheit;nukleare Sicherheit;Attentat;Kernkraftwerk
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K04030101, Attentat
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem Interview mit dem "Bieler Tagblatt" vom 29./30. Januar 2003 über die Terrorgefahr in der Schweiz sagte Bundesrat Samuel Schmid, dass sie "weniger gross" sei "als in anderen Staaten, die politisch stärker exponiert sind". Auf die Frage: "Welche Ziele sind besonders verletzlich?" gab der VBS-Chef folgende Antwort: ".... Jene, bei denen Angriffe schwere Schäden hervorrufen könnten, wie Kernkraftwerke ...." Zwei Wochen zuvor hatte der Genfer Strategieexperte Professor Curt Gasteyger erklärt, aus der Sicht der Terroristen handle es sich bei einem AKW um eines der "lohnendsten Ziele" der Schweiz ("Schaffhauser Nachrichten", 15. Januar 2003). Bei den beiden Einschätzungen dürfte auch die aufschlussreiche "Notfallübung Beznau" von Greenpeace am 5. September 2002 eine Rolle gespielt haben.</p><p>In der Zwischenzeit schätzt Bundesrat Schmid die Terrorgefahr bedeutend höher ein. So erwähnte er besonders häufig, beispielsweise bei der Vorstellung des Rüstungsprogramms 2006, den "Guerilla-Terrorismus". Da müssen die AKW zu einer noch grösseren Hypothek für die Sicherheit geworden sein. Auch wer die Terrorgefahr für die Schweiz, solange sie keine Panzer nach Irak oder keine Soldaten nach Afghanistan schickt, für geringer einschätzt, als dies der Bundesrat inzwischen tut, sieht in den AKW ein besonderes Terrorrisiko. Wer die Terrorgefahr ernst nimmt, sucht den möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie. Wer dies nicht tut, muss sich fragen lassen, wie glaubwürdig seine allfälligen Terrorszenarien sind.</p>
  • <p>1. Die schweizerischen Kernanlagen weisen weltweit gesehen einen hohen Sicherheitsstand auf. Bei allen sind bauliche, betriebliche und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um einen hohen Schutz gegen Angriffe (Sabotageakte) zu gewährleisten; dies gilt auch für den Fall eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes und eines innern Täters. Die Schutzeinrichtungen und -vorkehrungen in den Kernanlagen werden von der dafür zuständigen Sektion "Sabotageschutz von Kernanlagen und Safeguards" des Bundesamtes für Energie laufend überprüft und kontrolliert. Ein grosser Teil dieser Schutzmassnahmen ist im Interesse der Sicherheit der Anlagen geheim, weshalb darüber keine öffentliche Debatte geführt werden kann. Dieser hohe Sicherheitsstand wird auch in Zukunft gewahrt bleiben.</p><p>Experten, welche unter der Leitung der Internationalen Atomenergie-Agentur im Jahr 2005 eine Überprüfung der Sicherung von Kernanlagen in der Schweiz durchführten, kamen zum Schluss, dass die schweizerische Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnimmt und die Umsetzung des Sabotageschutzes in den Kernanlagen angemessen ist und der Gefährdung entsprechend erfolgt.</p><p>2. Droht eine unmittelbare Gefahr, so können die Aufsichtsbehörden umgehend Massnahmen anordnen (s. Art. 72 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes). In einem solchen Fall kann ein Kernreaktor umgehend abgeschaltet werden. Über den Zeitraum zwischen der Abschaltung eines Kernreaktors und einem tatsächlichen Angriff können aus naheliegenden Gründen nicht im Voraus konkrete Angaben gemacht werden; dies hängt insbesondere von der Art des Angriffs und der Täterschaft ab.</p><p>3. Beim Bau von Kernkraftwerken sind die Anforderungen des Sabotageschutzes zu berücksichtigen, und die Anlagen sind während des Betriebes entsprechend der Entwicklung des Standes der Technik nachzurüsten. Damit wird die Gefahr eines Angriffs wesentlich vermindert bzw. werden allfällige radiologische Auswirkungen reduziert. Angesichts der getroffenen Massnahmen besteht kein Grund, die bestehenden Kernkraftwerke ausser Betrieb zu nehmen oder auf den Bau von neuen zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahren von Flugzeugattacken oder fliegenden Bomben auf AKW, von Sabotage, Zerstörungen und Manipulationen aus deren Innern, von Auto- und Lastwagenbomben auf Sicherheits- oder Notstandsgebäude, einer Lahmlegung der Strom- und Kühlwasserversorgung durch hochprofessionelle und bewaffnete Einheiten, von Angriffen auf den Transport hochradioaktiver Brennelemente?</p><p>2. Wie viel Zeit bleibt zwischen dem Zeitpunkt, in welchem eine akute Gefährdung erkannt und die vorsorgliche Ausserbetriebnahme angeordnet wurde, und dem, in welchem ein AKW tatsächlich angegriffen wird, wenn die vorsorgliche Ausserbetriebnahme die radioaktive Gefährdung erheblich reduzieren soll?</p><p>3. Wie kommt der gleiche Bundesrat, der mit der Terrorgefahr Rüstungsprogramme begründet, dazu, den Bau neuer AKW und damit besonders "lohnender" und gefährlicher Terrorziele zu befürworten?</p>
  • AKW und Terrorgefahr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Interview mit dem "Bieler Tagblatt" vom 29./30. Januar 2003 über die Terrorgefahr in der Schweiz sagte Bundesrat Samuel Schmid, dass sie "weniger gross" sei "als in anderen Staaten, die politisch stärker exponiert sind". Auf die Frage: "Welche Ziele sind besonders verletzlich?" gab der VBS-Chef folgende Antwort: ".... Jene, bei denen Angriffe schwere Schäden hervorrufen könnten, wie Kernkraftwerke ...." Zwei Wochen zuvor hatte der Genfer Strategieexperte Professor Curt Gasteyger erklärt, aus der Sicht der Terroristen handle es sich bei einem AKW um eines der "lohnendsten Ziele" der Schweiz ("Schaffhauser Nachrichten", 15. Januar 2003). Bei den beiden Einschätzungen dürfte auch die aufschlussreiche "Notfallübung Beznau" von Greenpeace am 5. September 2002 eine Rolle gespielt haben.</p><p>In der Zwischenzeit schätzt Bundesrat Schmid die Terrorgefahr bedeutend höher ein. So erwähnte er besonders häufig, beispielsweise bei der Vorstellung des Rüstungsprogramms 2006, den "Guerilla-Terrorismus". Da müssen die AKW zu einer noch grösseren Hypothek für die Sicherheit geworden sein. Auch wer die Terrorgefahr für die Schweiz, solange sie keine Panzer nach Irak oder keine Soldaten nach Afghanistan schickt, für geringer einschätzt, als dies der Bundesrat inzwischen tut, sieht in den AKW ein besonderes Terrorrisiko. Wer die Terrorgefahr ernst nimmt, sucht den möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie. Wer dies nicht tut, muss sich fragen lassen, wie glaubwürdig seine allfälligen Terrorszenarien sind.</p>
    • <p>1. Die schweizerischen Kernanlagen weisen weltweit gesehen einen hohen Sicherheitsstand auf. Bei allen sind bauliche, betriebliche und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um einen hohen Schutz gegen Angriffe (Sabotageakte) zu gewährleisten; dies gilt auch für den Fall eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes und eines innern Täters. Die Schutzeinrichtungen und -vorkehrungen in den Kernanlagen werden von der dafür zuständigen Sektion "Sabotageschutz von Kernanlagen und Safeguards" des Bundesamtes für Energie laufend überprüft und kontrolliert. Ein grosser Teil dieser Schutzmassnahmen ist im Interesse der Sicherheit der Anlagen geheim, weshalb darüber keine öffentliche Debatte geführt werden kann. Dieser hohe Sicherheitsstand wird auch in Zukunft gewahrt bleiben.</p><p>Experten, welche unter der Leitung der Internationalen Atomenergie-Agentur im Jahr 2005 eine Überprüfung der Sicherung von Kernanlagen in der Schweiz durchführten, kamen zum Schluss, dass die schweizerische Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnimmt und die Umsetzung des Sabotageschutzes in den Kernanlagen angemessen ist und der Gefährdung entsprechend erfolgt.</p><p>2. Droht eine unmittelbare Gefahr, so können die Aufsichtsbehörden umgehend Massnahmen anordnen (s. Art. 72 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes). In einem solchen Fall kann ein Kernreaktor umgehend abgeschaltet werden. Über den Zeitraum zwischen der Abschaltung eines Kernreaktors und einem tatsächlichen Angriff können aus naheliegenden Gründen nicht im Voraus konkrete Angaben gemacht werden; dies hängt insbesondere von der Art des Angriffs und der Täterschaft ab.</p><p>3. Beim Bau von Kernkraftwerken sind die Anforderungen des Sabotageschutzes zu berücksichtigen, und die Anlagen sind während des Betriebes entsprechend der Entwicklung des Standes der Technik nachzurüsten. Damit wird die Gefahr eines Angriffs wesentlich vermindert bzw. werden allfällige radiologische Auswirkungen reduziert. Angesichts der getroffenen Massnahmen besteht kein Grund, die bestehenden Kernkraftwerke ausser Betrieb zu nehmen oder auf den Bau von neuen zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahren von Flugzeugattacken oder fliegenden Bomben auf AKW, von Sabotage, Zerstörungen und Manipulationen aus deren Innern, von Auto- und Lastwagenbomben auf Sicherheits- oder Notstandsgebäude, einer Lahmlegung der Strom- und Kühlwasserversorgung durch hochprofessionelle und bewaffnete Einheiten, von Angriffen auf den Transport hochradioaktiver Brennelemente?</p><p>2. Wie viel Zeit bleibt zwischen dem Zeitpunkt, in welchem eine akute Gefährdung erkannt und die vorsorgliche Ausserbetriebnahme angeordnet wurde, und dem, in welchem ein AKW tatsächlich angegriffen wird, wenn die vorsorgliche Ausserbetriebnahme die radioaktive Gefährdung erheblich reduzieren soll?</p><p>3. Wie kommt der gleiche Bundesrat, der mit der Terrorgefahr Rüstungsprogramme begründet, dazu, den Bau neuer AKW und damit besonders "lohnender" und gefährlicher Terrorziele zu befürworten?</p>
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