EU-Druck. Die schweizerische Steuersouveränität ist nicht verhandelbar!

ShortId
07.3015
Id
20073015
Updated
28.07.2023 09:35
Language
de
Title
EU-Druck. Die schweizerische Steuersouveränität ist nicht verhandelbar!
AdditionalIndexing
10;24;Unternehmenssteuer;Steuertarif;Steuersystem;Wettbewerb;Beziehungen Schweiz-EU;Kohäsionsfonds;Steuerpolitik;kantonale Hoheit;Staatssouveränität;Freihandelsabkommen;Retorsionsmassnahme
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L04K05060203, Staatssouveränität
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L03K110706, Steuersystem
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. + 7. Der Bundesrat hat gegenüber der Europäischen Kommission und im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit einzelnen Mitgliedstaaten seine Haltung wiederholt klar dargelegt und wird dies auch weiterhin tun. Insofern ist er dialogbereit. Aus der Sicht der Schweiz fallen die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens. Selbst unter der Hypothese, dass diese in den Anwendungsbereich fallen würden, stellen sie keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Freihandelsabkommens dar. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) besteht auch sonst keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung. Deshalb sind keine Verstösse gegen irgendwelche Abmachungen möglich, und es gibt auch keinen Anlass für Verhandlungen.</p><p>2. Die Steuerautonomie der Kantone ist verfassungsrechtlich gewährleistet und wird von der EU auch nicht infrage gestellt.</p><p>3. Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass beide Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen einhalten. Solange dies der Fall ist, hält er es nicht für angebracht, Verbindungen zu anderen Dossiers herzustellen. Retorsionen sind nach Ansicht des Bundesrates in Beziehungen zwischen engen Handelspartnern wie der Schweiz und der EU die schlechteste Lösung.</p><p>4. Der Bundesrat hat seine Haltung in Bezug auf den Steuerwettbewerb und die Angriffe der EU auf das Schweizer Steuersystem klar definiert. Damit ist auch die offizielle Haltung der Schweiz bestimmt und sichergestellt, dass die Schweiz mit einer Stimme spricht. Weitere Massnahmen sind daher nicht angebracht.</p><p>5. Der Steuerwettbewerb in der Schweiz funktioniert. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden sowohl Fehlanreize abgebaut als auch unerwünschte Verteilungswirkungen des Steuerwettbewerbs abgefedert. Bevor weitere Massnahmen erwogen werden, müssen die Wirkungen des NFA abgewartet und beurteilt werden.</p><p>6. Das Thema der kantonalen Unternehmensbesteuerung wurde zwar bei verschiedenen Kontakten thematisiert. Die Schweiz hat ihre Position zu dieser Frage gegenüber der EG-Kommission aber klar dargelegt. Der Inhalt eines Mandates auf EU-Seite ist naturgemäss nicht Gegenstand von Absprachen mit der Schweiz.</p><p>8. Der Entscheid über einen Kohäsionsbeitrag an weitere neue EU-Mitgliedstaaten wird von der Schweiz im Lichte der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem sich die EU-Kommission schon seit einiger Zeit kritisch zum Steuerwettbewerb verlautbaren liess, ist sie nun am 13. Februar 2007 mit konkreten Forderungen an die Schweiz getreten: Die EU-Kommission bezeichnet die Steuerprivilegien für Unternehmen in Schweizer Kantonen offiziell als illegal. Der EU-Ministerrat solle deshalb bald Verhandlungen mit der Schweiz aufnehmen. Die SVP weist jede Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten mit aller Schärfe zurück. Alle heute gültigen Entscheide wurden durch den Souverän, also die oberste politische Gewalt in unserem Land, gefällt. Die SVP erwartet vom Bundesrat daher Führung, Entschlossenheit und eine klare Haltung: Zum Steuerwettbewerb gibt es nichts zu verhandeln! Es stehen zahlreiche Fragen im Raum, welche es im Hinblick auf den Angriff auf unsere Steuersouveränität zu beantworten gilt: </p><p>1. Die Erklärung der EU-Kommission ist nicht nur ein Angriff auf unser Steuersystem, sondern auf das Staatssystem der Schweiz. Was unternimmt der Bundesrat, um gegenüber der EU die Besonderheiten unseres Bundesstaates wie die direkte Demokratie, den Föderalismus und daraus resultierend den Steuerwettbewerb durchzusetzen? </p><p>2. Welche Sofortmassnahmen ergreift der Bundesrat, um die Steuerautonomie der Kantone gegenüber der EU zu erhalten? </p><p>3. Fasst der Bundesrat schlimmstenfalls Retorsionsmassnahmen ins Auge, um die Steuersouveränität gegenüber der EU durchzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? </p><p>4. Ein Regierungsmitglied äusserte sich ohne Absprache mit dem Bundesrat kritisch zur Schweizer Steuerpolitik. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um in Zukunft mit einer Stimme in Sachen Steuerwettbewerb gegenüber der EU zu sprechen? </p><p>5. Welches längerfristige Konzept verfolgt der Bundesrat, um den Steuerwettbewerb in der Schweiz zu stärken? </p><p>6. Gab es bisher Kontakte seitens des Bundesrates oder der Verwaltung mit der EU-Kommission, an welchen über ein allfälliges EU-Mandat diskutiert wurde? Was waren die dortigen Erkenntnisse? </p><p>7. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es aufgrund des Freihandelsabkommens keine Steuerfragen zu diskutieren gibt? </p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, über allfällige weitere Kohäsionszahlungen (u. a. an Bulgarien, Rumänien) erst dann zu verhandeln, wenn die EU die Souveränität der Schweiz in Steuerfragen anerkannt hat?</p>
  • EU-Druck. Die schweizerische Steuersouveränität ist nicht verhandelbar!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. + 7. Der Bundesrat hat gegenüber der Europäischen Kommission und im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit einzelnen Mitgliedstaaten seine Haltung wiederholt klar dargelegt und wird dies auch weiterhin tun. Insofern ist er dialogbereit. Aus der Sicht der Schweiz fallen die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens. Selbst unter der Hypothese, dass diese in den Anwendungsbereich fallen würden, stellen sie keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Freihandelsabkommens dar. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) besteht auch sonst keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung. Deshalb sind keine Verstösse gegen irgendwelche Abmachungen möglich, und es gibt auch keinen Anlass für Verhandlungen.</p><p>2. Die Steuerautonomie der Kantone ist verfassungsrechtlich gewährleistet und wird von der EU auch nicht infrage gestellt.</p><p>3. Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass beide Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen einhalten. Solange dies der Fall ist, hält er es nicht für angebracht, Verbindungen zu anderen Dossiers herzustellen. Retorsionen sind nach Ansicht des Bundesrates in Beziehungen zwischen engen Handelspartnern wie der Schweiz und der EU die schlechteste Lösung.</p><p>4. Der Bundesrat hat seine Haltung in Bezug auf den Steuerwettbewerb und die Angriffe der EU auf das Schweizer Steuersystem klar definiert. Damit ist auch die offizielle Haltung der Schweiz bestimmt und sichergestellt, dass die Schweiz mit einer Stimme spricht. Weitere Massnahmen sind daher nicht angebracht.</p><p>5. Der Steuerwettbewerb in der Schweiz funktioniert. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden sowohl Fehlanreize abgebaut als auch unerwünschte Verteilungswirkungen des Steuerwettbewerbs abgefedert. Bevor weitere Massnahmen erwogen werden, müssen die Wirkungen des NFA abgewartet und beurteilt werden.</p><p>6. Das Thema der kantonalen Unternehmensbesteuerung wurde zwar bei verschiedenen Kontakten thematisiert. Die Schweiz hat ihre Position zu dieser Frage gegenüber der EG-Kommission aber klar dargelegt. Der Inhalt eines Mandates auf EU-Seite ist naturgemäss nicht Gegenstand von Absprachen mit der Schweiz.</p><p>8. Der Entscheid über einen Kohäsionsbeitrag an weitere neue EU-Mitgliedstaaten wird von der Schweiz im Lichte der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem sich die EU-Kommission schon seit einiger Zeit kritisch zum Steuerwettbewerb verlautbaren liess, ist sie nun am 13. Februar 2007 mit konkreten Forderungen an die Schweiz getreten: Die EU-Kommission bezeichnet die Steuerprivilegien für Unternehmen in Schweizer Kantonen offiziell als illegal. Der EU-Ministerrat solle deshalb bald Verhandlungen mit der Schweiz aufnehmen. Die SVP weist jede Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten mit aller Schärfe zurück. Alle heute gültigen Entscheide wurden durch den Souverän, also die oberste politische Gewalt in unserem Land, gefällt. Die SVP erwartet vom Bundesrat daher Führung, Entschlossenheit und eine klare Haltung: Zum Steuerwettbewerb gibt es nichts zu verhandeln! Es stehen zahlreiche Fragen im Raum, welche es im Hinblick auf den Angriff auf unsere Steuersouveränität zu beantworten gilt: </p><p>1. Die Erklärung der EU-Kommission ist nicht nur ein Angriff auf unser Steuersystem, sondern auf das Staatssystem der Schweiz. Was unternimmt der Bundesrat, um gegenüber der EU die Besonderheiten unseres Bundesstaates wie die direkte Demokratie, den Föderalismus und daraus resultierend den Steuerwettbewerb durchzusetzen? </p><p>2. Welche Sofortmassnahmen ergreift der Bundesrat, um die Steuerautonomie der Kantone gegenüber der EU zu erhalten? </p><p>3. Fasst der Bundesrat schlimmstenfalls Retorsionsmassnahmen ins Auge, um die Steuersouveränität gegenüber der EU durchzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? </p><p>4. Ein Regierungsmitglied äusserte sich ohne Absprache mit dem Bundesrat kritisch zur Schweizer Steuerpolitik. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um in Zukunft mit einer Stimme in Sachen Steuerwettbewerb gegenüber der EU zu sprechen? </p><p>5. Welches längerfristige Konzept verfolgt der Bundesrat, um den Steuerwettbewerb in der Schweiz zu stärken? </p><p>6. Gab es bisher Kontakte seitens des Bundesrates oder der Verwaltung mit der EU-Kommission, an welchen über ein allfälliges EU-Mandat diskutiert wurde? Was waren die dortigen Erkenntnisse? </p><p>7. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es aufgrund des Freihandelsabkommens keine Steuerfragen zu diskutieren gibt? </p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, über allfällige weitere Kohäsionszahlungen (u. a. an Bulgarien, Rumänien) erst dann zu verhandeln, wenn die EU die Souveränität der Schweiz in Steuerfragen anerkannt hat?</p>
    • EU-Druck. Die schweizerische Steuersouveränität ist nicht verhandelbar!

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