Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses

ShortId
07.3016
Id
20073016
Updated
28.07.2023 08:46
Language
de
Title
Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses
AdditionalIndexing
10;24;Unternehmenssteuer;Wettbewerb;Beziehungen Schweiz-EU;Pensionskasse;Steuerpolitik;kantonale Hoheit;bilaterale Beziehungen;Wirtschaftsstrafrecht;Staatssouveränität;Wettbewerbspolitik;Freihandelsabkommen
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K05060203, Staatssouveränität
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat bedauert das Vorgehen der Kommission, welches sachlich unbegründet ist. Die Schweiz ist der zweitgrösste Absatzmarkt für Produkte aus der EU und hat mit ihr rund 20 Hauptabkommen sowie an die hundert Sekundärabkommen abgeschlossen. Das Freihandelsabkommen funktioniert seit 35 Jahren einwandfrei.</p><p>2. Der Bundesrat setzt alles daran, dass diese Frage keine negativen Auswirkungen auf die künftigen bilateralen Beziehungen hat. Die Schweiz und die EU haben ein sehr enges Verhältnis und sind wichtige Handelspartner, deshalb haben beide Seiten ein grosses Interesse am reibungslosen Funktionieren dieser Beziehungen auch in Zukunft.</p><p>3. Der Bundesrat hat gegenüber der Europäischen Kommission und im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit einzelnen Mitgliedstaaten seine Haltung wiederholt klar dargelegt. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) besteht keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung. Insofern sind auch keine Verstösse gegen irgendwelche Abmachungen möglich. Der Bundesrat ist bereit, im Dialog mit der Europäischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten die Eigenheiten des Schweizer Föderalismus und die Steuersouveränität der Kantone zu erläutern. Weitere Massnahmen drängen sich in der jetzigen Situation nicht auf.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die internen Abstimmungsverhältnisse bei Entscheiden der Europäischen Kommission.</p><p>5. Fragen der direkten Besteuerung liegen innerhalb der EU in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Diese müssen jedoch bei der Ausgestaltung ihres Steuerrechts die Vorgaben des EU-Beihilferechts berücksichtigen und den Code of Conduct respektieren. Es bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansichten über die konkrete Ausgestaltung der Steuersysteme und daraus folgend auch über den Steuerwettbewerb. Es ist zwar im Unternehmenssteuerbereich eine Tendenz zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen festzustellen, doch bis heute wird der Steuerwettbewerb über Steuersätze innerhalb der EU grundsätzlich akzeptiert.</p><p>6. Zur Wahrung der Interessen auch im Steuerbereich ist es wichtig, dass sich die Schweiz mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauscht und ihre Haltung darlegt.</p><p>7. Die Schweizer Seite hat ihre diesbezügliche Position bereits wiederholt ausführlich dargelegt. Insbesondere hat der Bundesrat klargemacht, dass aus Sicht der Schweiz die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens fallen. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union besteht auch sonst keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung.</p><p>8. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung ist. Wie alle Staaten bemüht sich die Schweiz darum, vorteilhafte Bedingungen zu bieten. Die Unternehmensbesteuerung ist dabei ein wichtiger Faktor, aber bei Weitem nicht der einzige. Der Bundesrat wird nicht zulassen, dass die Schweiz als Standort für in- und ausländische Unternehmen geschwächt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Februar 2007 entschieden, bestimmte kantonale Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung als Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EG zu taxieren. Sie hat in der Entscheidung die Erwartungshaltung ausgedrückt, dass die Schweiz die kritisierten Steuerregelungen aufhebt oder abändert. Die Kommission hat weiter festgehalten, dass sie sich vorbehält, dem Ministerrat "Schutzmassnahmen" vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese eklatante Strapazierung des bilateralen Verhältnisses?</p><p>2. Welche Bedeutung hat der Entscheid für das künftige Verhältnis der Schweiz mit der EU?</p><p>3. Das Vorgehen der EU kommt einer Infragestellung eines Eckpfeilers des schweizerischen Staatsverständnisses und damit einem Angriff auf die Souveränität der Schweiz gleich. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um unsere steuerpolitische Souveränität nachhaltig zu sichern?</p><p>4. Wie erklärt er sich, dass die Kommission sich dermassen forsch über die Meinung des erklärten Befürworters des Steuerwettbewerbs, Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, hinwegsetzen konnte?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass weder in den Mitgliedsländern noch in der Kommission eine einheitliche Auffassung bezüglich Steuerwettbewerb vorliegt, sondern im Gegenteil unterschiedliche Konzeptionen bestehen, welche sich sowohl in einer Zunahme der steuerpolitischen Reformen einerseits (z. B. Irland) als auch in Harmonisierungsbestrebungen andererseits äussern?</p><p>6. Ist er bereit, die Kontakte innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zugunsten unserer Interessen zu intensivieren?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, wonach das Freihandelsabkommen von 1972 keinerlei Rechtsbasis für die Anschuldigungen der EU-Kommission bietet?</p><p>8. Die europäische und auch die schweizerische Linke versuchen, den materiellen Steuerwettbewerb als volkswirtschaftlich schädlich und moralisch verwerflich darzustellen und zu eliminieren. Ist der Bundesrat weiterhin der Auffassung (vgl. Antwort auf FDP-Interpellation 05.3738, "Angriffe auf den Steuerwettbewerb"), dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung ist und daher verteidigt werden muss?</p>
  • Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat bedauert das Vorgehen der Kommission, welches sachlich unbegründet ist. Die Schweiz ist der zweitgrösste Absatzmarkt für Produkte aus der EU und hat mit ihr rund 20 Hauptabkommen sowie an die hundert Sekundärabkommen abgeschlossen. Das Freihandelsabkommen funktioniert seit 35 Jahren einwandfrei.</p><p>2. Der Bundesrat setzt alles daran, dass diese Frage keine negativen Auswirkungen auf die künftigen bilateralen Beziehungen hat. Die Schweiz und die EU haben ein sehr enges Verhältnis und sind wichtige Handelspartner, deshalb haben beide Seiten ein grosses Interesse am reibungslosen Funktionieren dieser Beziehungen auch in Zukunft.</p><p>3. Der Bundesrat hat gegenüber der Europäischen Kommission und im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit einzelnen Mitgliedstaaten seine Haltung wiederholt klar dargelegt. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) besteht keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung. Insofern sind auch keine Verstösse gegen irgendwelche Abmachungen möglich. Der Bundesrat ist bereit, im Dialog mit der Europäischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten die Eigenheiten des Schweizer Föderalismus und die Steuersouveränität der Kantone zu erläutern. Weitere Massnahmen drängen sich in der jetzigen Situation nicht auf.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die internen Abstimmungsverhältnisse bei Entscheiden der Europäischen Kommission.</p><p>5. Fragen der direkten Besteuerung liegen innerhalb der EU in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Diese müssen jedoch bei der Ausgestaltung ihres Steuerrechts die Vorgaben des EU-Beihilferechts berücksichtigen und den Code of Conduct respektieren. Es bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansichten über die konkrete Ausgestaltung der Steuersysteme und daraus folgend auch über den Steuerwettbewerb. Es ist zwar im Unternehmenssteuerbereich eine Tendenz zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen festzustellen, doch bis heute wird der Steuerwettbewerb über Steuersätze innerhalb der EU grundsätzlich akzeptiert.</p><p>6. Zur Wahrung der Interessen auch im Steuerbereich ist es wichtig, dass sich die Schweiz mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauscht und ihre Haltung darlegt.</p><p>7. Die Schweizer Seite hat ihre diesbezügliche Position bereits wiederholt ausführlich dargelegt. Insbesondere hat der Bundesrat klargemacht, dass aus Sicht der Schweiz die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens fallen. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union besteht auch sonst keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung.</p><p>8. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung ist. Wie alle Staaten bemüht sich die Schweiz darum, vorteilhafte Bedingungen zu bieten. Die Unternehmensbesteuerung ist dabei ein wichtiger Faktor, aber bei Weitem nicht der einzige. Der Bundesrat wird nicht zulassen, dass die Schweiz als Standort für in- und ausländische Unternehmen geschwächt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Februar 2007 entschieden, bestimmte kantonale Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung als Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EG zu taxieren. Sie hat in der Entscheidung die Erwartungshaltung ausgedrückt, dass die Schweiz die kritisierten Steuerregelungen aufhebt oder abändert. Die Kommission hat weiter festgehalten, dass sie sich vorbehält, dem Ministerrat "Schutzmassnahmen" vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese eklatante Strapazierung des bilateralen Verhältnisses?</p><p>2. Welche Bedeutung hat der Entscheid für das künftige Verhältnis der Schweiz mit der EU?</p><p>3. Das Vorgehen der EU kommt einer Infragestellung eines Eckpfeilers des schweizerischen Staatsverständnisses und damit einem Angriff auf die Souveränität der Schweiz gleich. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um unsere steuerpolitische Souveränität nachhaltig zu sichern?</p><p>4. Wie erklärt er sich, dass die Kommission sich dermassen forsch über die Meinung des erklärten Befürworters des Steuerwettbewerbs, Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, hinwegsetzen konnte?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass weder in den Mitgliedsländern noch in der Kommission eine einheitliche Auffassung bezüglich Steuerwettbewerb vorliegt, sondern im Gegenteil unterschiedliche Konzeptionen bestehen, welche sich sowohl in einer Zunahme der steuerpolitischen Reformen einerseits (z. B. Irland) als auch in Harmonisierungsbestrebungen andererseits äussern?</p><p>6. Ist er bereit, die Kontakte innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zugunsten unserer Interessen zu intensivieren?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, wonach das Freihandelsabkommen von 1972 keinerlei Rechtsbasis für die Anschuldigungen der EU-Kommission bietet?</p><p>8. Die europäische und auch die schweizerische Linke versuchen, den materiellen Steuerwettbewerb als volkswirtschaftlich schädlich und moralisch verwerflich darzustellen und zu eliminieren. Ist der Bundesrat weiterhin der Auffassung (vgl. Antwort auf FDP-Interpellation 05.3738, "Angriffe auf den Steuerwettbewerb"), dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung ist und daher verteidigt werden muss?</p>
    • Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses

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