Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze

ShortId
07.3023
Id
20073023
Updated
28.07.2023 08:24
Language
de
Title
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze
AdditionalIndexing
66;Bewilligung;Stromversorgung;Vereinfachung von Verfahren;Bewilligung für Kraftwerk;Sicherung der Versorgung;Kernkraftwerk
1
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L06K170101060701, Stromversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Das Bundesamt für Energie (BFE) stützt seine Angaben zum ungefähren Zeitbedarf für die Bewilligungsverfahren zur Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes auf die Erfahrungen mit bisherigen Bewilligungsverfahren und die Regelungen im geltenden Kernenergiegesetz und kommt damit auf einen Zeitrahmen von 16 bis 18 Jahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 das UVEK u. a. beauftragt zu prüfen, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte. Im Übrigen verweisen wir auf die Interpellation Rutschmann 06.3759, "Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke", und die Motion Keller 06.3704, "Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung".</p><p>Der Bundesrat weist die in der Frage enthaltene Unterstellung einer Täuschungs- oder Verzögerungsabsicht klar zurück.</p><p>4. Der Bundesrat kennt die Personalsituation im BFE sowie den erforderlichen Bedarf für die Erfüllung dieser Aufgabe. Er wird alle denkbaren Möglichkeiten einer personellen Verstärkung prüfen.</p><p>5. Wir verweisen dazu auf die Antwort zu Frage 4 der dringlichen Interpellation der SVP 07.3024, "Sofortige Inangriffnahme der notwendigen Schritte für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss BFE dauert das gesamte Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke (Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligung) bis zu 25 Jahre. Diese Schätzung entspricht bei Weitem nicht den gesetzlichen Tatsachen. Zudem ist bei den langen Verfahrensdauern das KKW bei Inbetriebnahme bereits technisch veraltet und die prognostizierte Stromlücke längst Realität geworden. Bei einer konsequenten Anwendung des Kernenergiegesetzes (KEG) und einer straffen Führung durch die verantwortlichen Behörden ist es gemäss Experten möglich, diese Dauer zu halbieren; dies ohne Abstriche bei der Qualität des Verfahrens zu machen. Wir bitten den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich die Diskrepanz der Zeitdauer zwischen der Schätzung des BFE und anderen Expertengruppen bezüglich des Bewilligungsverfahrens?</p><p>2. Wollte das zuständige Departement mit seinen Angaben das Parlament und das Volk täuschen und die Branche davon abhalten, ein Rahmenbewilligungsgesuch einzureichen?</p><p>3. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um das gesamte Bewilligungsverfahren so zu beschleunigen, dass ein neues KKW in Betrieb genommen werden kann, bevor eine Stromversorgungslücke eintritt und Volk und Wirtschaft darunter leiden (u. a. Zusammenlegung oder paralleles Laufen einzelner Verfahrensschritte des Rahmenbewilligungsverfahrens oder einer Zusammenlegung von Baubewilligung und Betriebsbewilligung gemäss Art. 20 Abs. 2 KEG)?</p><p>4. Verfügt das BFE heute überhaupt über das für die Prüfung der Gesuche erforderliche Personal? Wenn nein, welche kostenneutralen Personalverschiebungen sieht das BFE vor?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er allfälligen Einmischungen und Verzögerungstaktiken des Auslandes (u. a. Süddeutschland und Österreich) zu begegnen?</p>
  • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Das Bundesamt für Energie (BFE) stützt seine Angaben zum ungefähren Zeitbedarf für die Bewilligungsverfahren zur Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes auf die Erfahrungen mit bisherigen Bewilligungsverfahren und die Regelungen im geltenden Kernenergiegesetz und kommt damit auf einen Zeitrahmen von 16 bis 18 Jahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 das UVEK u. a. beauftragt zu prüfen, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte. Im Übrigen verweisen wir auf die Interpellation Rutschmann 06.3759, "Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke", und die Motion Keller 06.3704, "Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung".</p><p>Der Bundesrat weist die in der Frage enthaltene Unterstellung einer Täuschungs- oder Verzögerungsabsicht klar zurück.</p><p>4. Der Bundesrat kennt die Personalsituation im BFE sowie den erforderlichen Bedarf für die Erfüllung dieser Aufgabe. Er wird alle denkbaren Möglichkeiten einer personellen Verstärkung prüfen.</p><p>5. Wir verweisen dazu auf die Antwort zu Frage 4 der dringlichen Interpellation der SVP 07.3024, "Sofortige Inangriffnahme der notwendigen Schritte für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss BFE dauert das gesamte Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke (Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligung) bis zu 25 Jahre. Diese Schätzung entspricht bei Weitem nicht den gesetzlichen Tatsachen. Zudem ist bei den langen Verfahrensdauern das KKW bei Inbetriebnahme bereits technisch veraltet und die prognostizierte Stromlücke längst Realität geworden. Bei einer konsequenten Anwendung des Kernenergiegesetzes (KEG) und einer straffen Führung durch die verantwortlichen Behörden ist es gemäss Experten möglich, diese Dauer zu halbieren; dies ohne Abstriche bei der Qualität des Verfahrens zu machen. Wir bitten den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich die Diskrepanz der Zeitdauer zwischen der Schätzung des BFE und anderen Expertengruppen bezüglich des Bewilligungsverfahrens?</p><p>2. Wollte das zuständige Departement mit seinen Angaben das Parlament und das Volk täuschen und die Branche davon abhalten, ein Rahmenbewilligungsgesuch einzureichen?</p><p>3. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um das gesamte Bewilligungsverfahren so zu beschleunigen, dass ein neues KKW in Betrieb genommen werden kann, bevor eine Stromversorgungslücke eintritt und Volk und Wirtschaft darunter leiden (u. a. Zusammenlegung oder paralleles Laufen einzelner Verfahrensschritte des Rahmenbewilligungsverfahrens oder einer Zusammenlegung von Baubewilligung und Betriebsbewilligung gemäss Art. 20 Abs. 2 KEG)?</p><p>4. Verfügt das BFE heute überhaupt über das für die Prüfung der Gesuche erforderliche Personal? Wenn nein, welche kostenneutralen Personalverschiebungen sieht das BFE vor?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er allfälligen Einmischungen und Verzögerungstaktiken des Auslandes (u. a. Süddeutschland und Österreich) zu begegnen?</p>
    • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze

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