Energiefresser. Verkaufsverbote einführen

ShortId
07.3028
Id
20073028
Updated
28.07.2023 11:36
Language
de
Title
Energiefresser. Verkaufsverbote einführen
AdditionalIndexing
66;elektrische Energie;Energieverbrauch;Gütezeichen;Verkaufsverweigerung;Elektrohaushaltsgerät;Energieeinsparung
1
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0701010304, Gütezeichen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das System der Energie-Etikette ist dynamisch: Innerhalb des gleichen Gerätetyps teilt es die Produkte nach ihrem Energieverbrauch in die verschiedenen Klassen ein. Geräte der Klassen D, E, F und G - also jene Geräte mit dem höchsten Verbrauch innerhalb des Gerätetypus - werden mit den genannten Fristen für den Verkauf nicht mehr zugelassen. Aufgrund der Ausgestaltung des Systems stellen sich bei Einführung der genannten Bestimmungen keinerlei technische Probleme. Gleichzeitig besteht für die Herstellerfirmen der grosse Anreiz, hinsichtlich innovativer Neuerungen für die Senkung des Verbrauchs aktiv zu sein.</p>
  • <p>Die Deklarationspflicht mittels der Energie-Etikette besteht aktuell für acht Kategorien von Haushaltgeräten. Für eine Kategorie, für die Kühl- und Gefriergeräte, besteht zusätzlich auch eine Mindestanforderung. Diese liegt knapp unterhalb der Grenze für die Energie-Effizienzklasse B. Sowohl die Pflicht zur Deklaration als auch die Mindestanforderung entsprechen den Vorschriften in der EU.</p><p>Am 23. März 2007 hat das Parlament Änderungen des Energiegesetzes beschlossen. Der geänderte Artikel 8 gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen, um Mindestvorschriften für Elektrogeräte zu erlassen. Auf dieser Basis könnten künftig für die gebräuchlichsten, viel Energie verbrauchenden Geräte solche Vorschriften erlassen werden. Wichtig ist dabei, dass nur vertretbare Handelshemmnisse entstehen. Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motion so, dass er im Vergleich zu den darin formulierten Mindestanforderungen schärfere Vorschriften aufrechterhalten oder auch neu erlassen kann.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, das System der Energie-Etikette bei Haushaltgeräten um eine Ausschlussbestimmung zu ergänzen:</p><p>- ab dem Jahr 2010 sind nur noch Geräte der Klassen A bis C zugelassen;</p><p>- ab dem Jahr 2012 sind nur noch Geräte der Klassen A und B zugelassen.</p>
  • Energiefresser. Verkaufsverbote einführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das System der Energie-Etikette ist dynamisch: Innerhalb des gleichen Gerätetyps teilt es die Produkte nach ihrem Energieverbrauch in die verschiedenen Klassen ein. Geräte der Klassen D, E, F und G - also jene Geräte mit dem höchsten Verbrauch innerhalb des Gerätetypus - werden mit den genannten Fristen für den Verkauf nicht mehr zugelassen. Aufgrund der Ausgestaltung des Systems stellen sich bei Einführung der genannten Bestimmungen keinerlei technische Probleme. Gleichzeitig besteht für die Herstellerfirmen der grosse Anreiz, hinsichtlich innovativer Neuerungen für die Senkung des Verbrauchs aktiv zu sein.</p>
    • <p>Die Deklarationspflicht mittels der Energie-Etikette besteht aktuell für acht Kategorien von Haushaltgeräten. Für eine Kategorie, für die Kühl- und Gefriergeräte, besteht zusätzlich auch eine Mindestanforderung. Diese liegt knapp unterhalb der Grenze für die Energie-Effizienzklasse B. Sowohl die Pflicht zur Deklaration als auch die Mindestanforderung entsprechen den Vorschriften in der EU.</p><p>Am 23. März 2007 hat das Parlament Änderungen des Energiegesetzes beschlossen. Der geänderte Artikel 8 gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen, um Mindestvorschriften für Elektrogeräte zu erlassen. Auf dieser Basis könnten künftig für die gebräuchlichsten, viel Energie verbrauchenden Geräte solche Vorschriften erlassen werden. Wichtig ist dabei, dass nur vertretbare Handelshemmnisse entstehen. Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motion so, dass er im Vergleich zu den darin formulierten Mindestanforderungen schärfere Vorschriften aufrechterhalten oder auch neu erlassen kann.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, das System der Energie-Etikette bei Haushaltgeräten um eine Ausschlussbestimmung zu ergänzen:</p><p>- ab dem Jahr 2010 sind nur noch Geräte der Klassen A bis C zugelassen;</p><p>- ab dem Jahr 2012 sind nur noch Geräte der Klassen A und B zugelassen.</p>
    • Energiefresser. Verkaufsverbote einführen

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