Kürzung der Mittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus auf 1 Franken

ShortId
07.3032
Id
20073032
Updated
28.07.2023 08:13
Language
de
Title
Kürzung der Mittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus auf 1 Franken
AdditionalIndexing
28;12;Evaluation;Sparmassnahme;Rassendiskriminierung;Kosten-Nutzen-Analyse;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Rassendiskriminierende Vorkommnisse bilden in unserem Land - zum Glück - die Ausnahme. Rassistische Strömungen, welche den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden, sind nicht vorhanden. Die rechtlichen Mittel zur Abwehr rassendiskriminierender Akte sind ausreichend. Entgegen der Annahme des Bundesrates in seiner Botschaft vom 2. März 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und über die entsprechende Strafrechtsrevision ist aus heutiger Erkenntnis eine Eidgenössische Kommission keineswegs notwendig, sondern, im Gegenteil, überflüssig. Die Tätigkeit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus muss als stark unbefriedigend beurteilt werden. Der Aktivismus des Präsidiums und der nicht klar fassbare Auftrag der Kommission führten zu unhaltbaren Zuständen. Der Kommission sind daher nur noch diejenigen Mittel zu sprechen, welcher der Arbeitsleistung der Kommission Rechnung tragen. Als Betrag scheint 1 Franken pro Jahr mehr als angemessen zu sein.</p>
  • <p>1. In seiner Botschaft vom 2. März 1992 schlug der Bundesrat in Paragraf 822 die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus zu Beobachtung und Monitoring sowie zur Analyse rassistischer Vorkommnisse vor. Die mit Bundesratsbeschluss vom 23. August 1995 geschaffene Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) befasst sich mit Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. Sie entspricht so Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDK).</p><p>2. Wie die EKR in ihrem Bulletin "Tangram" Nr. 17 zum zehnjährigen Bestehen ausführt, erbringt sie sieben Arten von Dienstleistungen, die von rund 24 Kunden - Bundesämtern, Parlamentariern, kantonalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Überwachungsorganen, Privaten usw. - beansprucht werden. In ihren Berichten hat die EKR oftmals neue Themen der Rassismusbekämpfung angeschnitten. Sie kommt damit ihrem Mandat und den Bestimmungen der RDK nach.</p><p>3. Die EKR hat zwei volle Stellen sowie ein jährliches Budget von gegenwärtig 176 000 Franken zur Verfügung, das den ordentlichen Budgetkürzungen unterworfen ist. Mit diesem Budget wird die Gesamtheit der Projektarbeit geleistet, werden Übersetzungen für die dreisprachige Arbeit der Kommission und der technische Sekretariatsaufwand bezahlt sowie die Taggelder und Reisespesen der Kommissionsmitglieder ausgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Voranschlag 2008 so auszugestalten, dass die Gesamtmittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus für das Jahr 2008 die Summe von 1 Franken nicht übersteigen.</p>
  • Kürzung der Mittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus auf 1 Franken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Rassendiskriminierende Vorkommnisse bilden in unserem Land - zum Glück - die Ausnahme. Rassistische Strömungen, welche den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden, sind nicht vorhanden. Die rechtlichen Mittel zur Abwehr rassendiskriminierender Akte sind ausreichend. Entgegen der Annahme des Bundesrates in seiner Botschaft vom 2. März 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und über die entsprechende Strafrechtsrevision ist aus heutiger Erkenntnis eine Eidgenössische Kommission keineswegs notwendig, sondern, im Gegenteil, überflüssig. Die Tätigkeit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus muss als stark unbefriedigend beurteilt werden. Der Aktivismus des Präsidiums und der nicht klar fassbare Auftrag der Kommission führten zu unhaltbaren Zuständen. Der Kommission sind daher nur noch diejenigen Mittel zu sprechen, welcher der Arbeitsleistung der Kommission Rechnung tragen. Als Betrag scheint 1 Franken pro Jahr mehr als angemessen zu sein.</p>
    • <p>1. In seiner Botschaft vom 2. März 1992 schlug der Bundesrat in Paragraf 822 die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus zu Beobachtung und Monitoring sowie zur Analyse rassistischer Vorkommnisse vor. Die mit Bundesratsbeschluss vom 23. August 1995 geschaffene Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) befasst sich mit Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. Sie entspricht so Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDK).</p><p>2. Wie die EKR in ihrem Bulletin "Tangram" Nr. 17 zum zehnjährigen Bestehen ausführt, erbringt sie sieben Arten von Dienstleistungen, die von rund 24 Kunden - Bundesämtern, Parlamentariern, kantonalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Überwachungsorganen, Privaten usw. - beansprucht werden. In ihren Berichten hat die EKR oftmals neue Themen der Rassismusbekämpfung angeschnitten. Sie kommt damit ihrem Mandat und den Bestimmungen der RDK nach.</p><p>3. Die EKR hat zwei volle Stellen sowie ein jährliches Budget von gegenwärtig 176 000 Franken zur Verfügung, das den ordentlichen Budgetkürzungen unterworfen ist. Mit diesem Budget wird die Gesamtheit der Projektarbeit geleistet, werden Übersetzungen für die dreisprachige Arbeit der Kommission und der technische Sekretariatsaufwand bezahlt sowie die Taggelder und Reisespesen der Kommissionsmitglieder ausgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Voranschlag 2008 so auszugestalten, dass die Gesamtmittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus für das Jahr 2008 die Summe von 1 Franken nicht übersteigen.</p>
    • Kürzung der Mittel der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus auf 1 Franken

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