Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz
- ShortId
-
07.3033
- Id
-
20073033
- Updated
-
25.06.2025 00:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz
- AdditionalIndexing
-
28;12;Jugendarbeit;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Gewalt;Gesetz
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01040205, Jugendarbeit
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L04K08020314, Koordination
- L05K0503010102, Gesetz
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K01010207, Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die unübersichtliche Ausgestaltung der Normen soll geordnet werden. Kernelement dafür ist ein Rahmengesetz zur Förderung und Unterstützung, zum Schutz und zur Prävention von Gewalt an und von Jugendlichen, welches auf einer Vier-Achsen-Politik basiert. Die Lücken zwischen den Spezialgesetzen sollen geschlossen und die verschiedenen Massnahmen harmonisiert werden. Das Rahmengesetz soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Partnerorganisationen definieren. Dabei sollen die Kantone in ihren Kompetenzen nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. </p><p>Die Philosophie hinter den Bemühungen ist einfach: Schutzbestimmungen müssen einheitlich sein und landesweit Geltung haben; Fördermassnahmen sind am einfachsten durch Kantone und Gemeinden auszugestalten und sollen auch variieren können. Hier machen vereinheitlichte Standards wenig Sinn - wohl aber eine Regelung, welche Bereiche grundsätzlich abzudecken sind.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Kernaufgabe staatlichen Handelns ist und insbesondere der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen dient. Mit der Stossrichtung der Motion ist er deshalb grundsätzlich einverstanden. Die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes erachtet der Bundesrat jedoch im jetzigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen nicht für angezeigt:</p><p>Die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des Postulates Janiak 00.3469, welches ein Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik verlangt, sind im Gang. Der Bericht wird die prioritären Koordinationsaufgaben des Bundes in Kinder- und Jugendfragen und den damit verbundenen gesetzgeberischen Bedarf aufzeigen. Um der Breite der Fragestellung gerecht zu werden, wurden verschiedene Mandate an externe Experten zu Teilfragen (rechtliche Rahmenbedingungen und Lücken in der Schweizer Kinder- und Jugendpolitik, Probleme und Erwartungen der Kantone, Anpassungsbedarf Jugendförderungsgesetz, Kinder- und Jugendpolitik im Hinblick auf eine Generationenpolitik, Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation) vergeben. Diese Analysen und Vorschläge werden in einem Expertenbericht gebündelt und zusammen mit einer Stellungnahme des Bundesrats im Herbst 2007 in die Ämterkonsultation gehen. Der Bundesrat wird den Bericht und seine Stellungnahme dem Parlament Anfang 2008 unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat hat sich anlässlich der Behandlung des vom Nationalrat angenommenen Postulates Leuthard 03.3298 bereiterklärt, der Problematik der Jugendgewalt vertieft nachzugehen und die erforderlichen Massnahmen zu prüfen und in die Wege zu leiten. Aus dem gleichen Grund hat der Bundesrat das Postulat Amherd 06.3646 zur Annahme beantragt. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Postulate sind im Gang. Das Konzept für den Postulatsbericht liegt Ende 2007 vor. Die Arbeiten werden im Verlaufe des nächsten Jahres mit einem Bericht abgeschlossen. Dieser wird dem Bundesrat im Herbst 2008 unterbreitet.</p><p>Die materiellen Anliegen der Motion werden somit bereits vollumfänglich geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind abzuwarten, bevor ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Vor allem aber soll er Gesetzeslücken landesweit schliessen. Schutzbestimmungen sollen einheitlicher geregelt werden. Die Bereiche der Förderung sollen gesamtschweizerisch definiert werden; die spezifischen Standards bleiben in der Obhut der vollziehenden Kantone und Gemeinden. Die Verantwortlichkeiten auf Stufe Bund sind zu klären, wobei die Kantone in ihren Kompetenzen nicht beschnitten, sondern eingebunden werden sollen. Die in der Uno-Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte und Pflichten sind umzusetzen. </p><p>Das Rahmengesetz dient insbesondere der:</p><p>1. Verankerung der 4-Achsen-Politik, basierend auf Vorbeugung, Repression sowie auf Massnahmen, um Jugendliche aus der Gewaltspirale herauszuholen, und Massnahmen, um die Auswirkungen von Gewalt auf Opfer - und Täter - zu mindern;</p><p>2. Schliessung der Lücken zwischen den Spezialgesetzen;</p><p>3. Harmonisierung verschiedener Massnahmen;</p><p>4. Definition der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Partnerorganisationen.</p>
- Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die unübersichtliche Ausgestaltung der Normen soll geordnet werden. Kernelement dafür ist ein Rahmengesetz zur Förderung und Unterstützung, zum Schutz und zur Prävention von Gewalt an und von Jugendlichen, welches auf einer Vier-Achsen-Politik basiert. Die Lücken zwischen den Spezialgesetzen sollen geschlossen und die verschiedenen Massnahmen harmonisiert werden. Das Rahmengesetz soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Partnerorganisationen definieren. Dabei sollen die Kantone in ihren Kompetenzen nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. </p><p>Die Philosophie hinter den Bemühungen ist einfach: Schutzbestimmungen müssen einheitlich sein und landesweit Geltung haben; Fördermassnahmen sind am einfachsten durch Kantone und Gemeinden auszugestalten und sollen auch variieren können. Hier machen vereinheitlichte Standards wenig Sinn - wohl aber eine Regelung, welche Bereiche grundsätzlich abzudecken sind.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Kernaufgabe staatlichen Handelns ist und insbesondere der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen dient. Mit der Stossrichtung der Motion ist er deshalb grundsätzlich einverstanden. Die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes erachtet der Bundesrat jedoch im jetzigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen nicht für angezeigt:</p><p>Die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des Postulates Janiak 00.3469, welches ein Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik verlangt, sind im Gang. Der Bericht wird die prioritären Koordinationsaufgaben des Bundes in Kinder- und Jugendfragen und den damit verbundenen gesetzgeberischen Bedarf aufzeigen. Um der Breite der Fragestellung gerecht zu werden, wurden verschiedene Mandate an externe Experten zu Teilfragen (rechtliche Rahmenbedingungen und Lücken in der Schweizer Kinder- und Jugendpolitik, Probleme und Erwartungen der Kantone, Anpassungsbedarf Jugendförderungsgesetz, Kinder- und Jugendpolitik im Hinblick auf eine Generationenpolitik, Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation) vergeben. Diese Analysen und Vorschläge werden in einem Expertenbericht gebündelt und zusammen mit einer Stellungnahme des Bundesrats im Herbst 2007 in die Ämterkonsultation gehen. Der Bundesrat wird den Bericht und seine Stellungnahme dem Parlament Anfang 2008 unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat hat sich anlässlich der Behandlung des vom Nationalrat angenommenen Postulates Leuthard 03.3298 bereiterklärt, der Problematik der Jugendgewalt vertieft nachzugehen und die erforderlichen Massnahmen zu prüfen und in die Wege zu leiten. Aus dem gleichen Grund hat der Bundesrat das Postulat Amherd 06.3646 zur Annahme beantragt. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Postulate sind im Gang. Das Konzept für den Postulatsbericht liegt Ende 2007 vor. Die Arbeiten werden im Verlaufe des nächsten Jahres mit einem Bericht abgeschlossen. Dieser wird dem Bundesrat im Herbst 2008 unterbreitet.</p><p>Die materiellen Anliegen der Motion werden somit bereits vollumfänglich geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind abzuwarten, bevor ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Vor allem aber soll er Gesetzeslücken landesweit schliessen. Schutzbestimmungen sollen einheitlicher geregelt werden. Die Bereiche der Förderung sollen gesamtschweizerisch definiert werden; die spezifischen Standards bleiben in der Obhut der vollziehenden Kantone und Gemeinden. Die Verantwortlichkeiten auf Stufe Bund sind zu klären, wobei die Kantone in ihren Kompetenzen nicht beschnitten, sondern eingebunden werden sollen. Die in der Uno-Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte und Pflichten sind umzusetzen. </p><p>Das Rahmengesetz dient insbesondere der:</p><p>1. Verankerung der 4-Achsen-Politik, basierend auf Vorbeugung, Repression sowie auf Massnahmen, um Jugendliche aus der Gewaltspirale herauszuholen, und Massnahmen, um die Auswirkungen von Gewalt auf Opfer - und Täter - zu mindern;</p><p>2. Schliessung der Lücken zwischen den Spezialgesetzen;</p><p>3. Harmonisierung verschiedener Massnahmen;</p><p>4. Definition der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Partnerorganisationen.</p>
- Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz
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