Kostenbeteiligung des Bundes bei den Fachhochschulen. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

ShortId
07.3038
Id
20073038
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Kostenbeteiligung des Bundes bei den Fachhochschulen. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
AdditionalIndexing
32;öffentliche Finanzierung;Fachhochschule;Vollzug von Beschlüssen;Finanzierung
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fachhochschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufsbildungssystems und des schweizerischen Bildungswesens überhaupt. Sie tragen zur Aufwertung des Berufsbildungswesens der Sekundarstufe II bei, indem sie eine Weiterbildung auf der Tertiärstufe ermöglichen. Zusammen mit den universitären Hochschulen und den ETH sorgen die Fachhochschulen für die Bereitstellung von Fachleuten mit höherer Qualifikation, welche von der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft dringend benötigt werden. Insbesondere für die KMU spielen die Fachhochschulen eine wichtige Rolle.</p><p>Das Fachhochschulgesetz sieht in Artikel 19 Absatz 1 für die Kostenbeteiligung des Bundes einen Drittel der Investitions- und Betriebskosten vor. Für die Bereiche gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g-k (Gesundheit; soziale Arbeit; Musik, Theater und andere Künste; angewandte Psychologie; angewandte Linguistik) sieht Buchstabe C Absatz 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17. Dezember 2004 bis zum 31. Dezember 2007 eine Beschränkung der Bundesbeteiligung auf Beiträge an die Betriebskosten vor. Ab 1. Januar 2008 sollte also der Bund alle Fachhochschulen mit einem Drittel der Betriebs- und Investitionskosten unterstützen.</p>
  • <p>Nach Artikel 19 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes trägt der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite einen Drittel der Investitions- und Betriebskosten der Fachhochschulen. Als anrechenbare Kosten gelten die effektiv notwendigen Aufwendungen der Fachhochschulen. Im Jahre 2005 lag der Anteil des Bundes in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) in Lehre und Forschung knapp über 30 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen. Der Bund kommt damit im Fachhochschulbereich seinen gesetzlichen Verpflichtungen in einem hohen Mass nach. An dieser Sachlage dürfte sich auch in den Jahren 2006 und 2007 nichts ändern. </p><p>Ab dem 1. Januar 2008 sind die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK) subventionsrechtlich den TWD-Bereichen gleichgestellt. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008 bis 2011 (BFI-Botschaft) vom 24. Januar 2007 hat der Bundesrat deshalb für die TWD- und GSK-Bereiche entsprechende Mittel beantragt.</p><p>Zur gemeinsamen Vorbereitung der BFI-Botschaft 2008-2011 haben das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen Masterplan entwickelt. Der Masterplan soll Voraussetzungen schaffen, Ziele und Mittel der Fachhochschulen rechtzeitig aufeinander abzustimmen. Die in der BFI-Botschaft für den Bereich Fachhochschulen eingestellten Mittel von 1671,6 Millionen Franken entsprechen aus finanzpolitischen Gründen nicht dem im Masterplan berechneten Mittelbedarf von 1869 Millionen Franken. Hingegen entsprechen die gemäss Masterplan vorgesehenen Beiträge der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) in der Grössenordnung von 210 Millionen Franken den in der BFI-Botschaft eingestellten Mitteln. Sofern Mittelbedarf und gesprochene Mittel nach der Verabschiedung der Botschaft durch die eidgenössischen Räte nicht übereinstimmen, wird der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Anpassung des Masterplans an die Hand nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird sich zeigen, in welchem Umfang der Masterplan überarbeitet, die Fachhochschulen ihre Entwicklungs- und Finanzplanungen anpassen und eine Prioritätenordnung (restriktives Angebot von Masterstudiengängen, Verzichtsplanung) festlegen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, aufzuzeigen, wie er die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Finanzierung im Bereich der Fachhochschulen erfüllt bzw. zu erfüllen gedenkt.</p>
  • Kostenbeteiligung des Bundes bei den Fachhochschulen. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fachhochschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufsbildungssystems und des schweizerischen Bildungswesens überhaupt. Sie tragen zur Aufwertung des Berufsbildungswesens der Sekundarstufe II bei, indem sie eine Weiterbildung auf der Tertiärstufe ermöglichen. Zusammen mit den universitären Hochschulen und den ETH sorgen die Fachhochschulen für die Bereitstellung von Fachleuten mit höherer Qualifikation, welche von der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft dringend benötigt werden. Insbesondere für die KMU spielen die Fachhochschulen eine wichtige Rolle.</p><p>Das Fachhochschulgesetz sieht in Artikel 19 Absatz 1 für die Kostenbeteiligung des Bundes einen Drittel der Investitions- und Betriebskosten vor. Für die Bereiche gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g-k (Gesundheit; soziale Arbeit; Musik, Theater und andere Künste; angewandte Psychologie; angewandte Linguistik) sieht Buchstabe C Absatz 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17. Dezember 2004 bis zum 31. Dezember 2007 eine Beschränkung der Bundesbeteiligung auf Beiträge an die Betriebskosten vor. Ab 1. Januar 2008 sollte also der Bund alle Fachhochschulen mit einem Drittel der Betriebs- und Investitionskosten unterstützen.</p>
    • <p>Nach Artikel 19 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes trägt der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite einen Drittel der Investitions- und Betriebskosten der Fachhochschulen. Als anrechenbare Kosten gelten die effektiv notwendigen Aufwendungen der Fachhochschulen. Im Jahre 2005 lag der Anteil des Bundes in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) in Lehre und Forschung knapp über 30 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen. Der Bund kommt damit im Fachhochschulbereich seinen gesetzlichen Verpflichtungen in einem hohen Mass nach. An dieser Sachlage dürfte sich auch in den Jahren 2006 und 2007 nichts ändern. </p><p>Ab dem 1. Januar 2008 sind die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK) subventionsrechtlich den TWD-Bereichen gleichgestellt. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008 bis 2011 (BFI-Botschaft) vom 24. Januar 2007 hat der Bundesrat deshalb für die TWD- und GSK-Bereiche entsprechende Mittel beantragt.</p><p>Zur gemeinsamen Vorbereitung der BFI-Botschaft 2008-2011 haben das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen Masterplan entwickelt. Der Masterplan soll Voraussetzungen schaffen, Ziele und Mittel der Fachhochschulen rechtzeitig aufeinander abzustimmen. Die in der BFI-Botschaft für den Bereich Fachhochschulen eingestellten Mittel von 1671,6 Millionen Franken entsprechen aus finanzpolitischen Gründen nicht dem im Masterplan berechneten Mittelbedarf von 1869 Millionen Franken. Hingegen entsprechen die gemäss Masterplan vorgesehenen Beiträge der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) in der Grössenordnung von 210 Millionen Franken den in der BFI-Botschaft eingestellten Mitteln. Sofern Mittelbedarf und gesprochene Mittel nach der Verabschiedung der Botschaft durch die eidgenössischen Räte nicht übereinstimmen, wird der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Anpassung des Masterplans an die Hand nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird sich zeigen, in welchem Umfang der Masterplan überarbeitet, die Fachhochschulen ihre Entwicklungs- und Finanzplanungen anpassen und eine Prioritätenordnung (restriktives Angebot von Masterstudiengängen, Verzichtsplanung) festlegen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, aufzuzeigen, wie er die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Finanzierung im Bereich der Fachhochschulen erfüllt bzw. zu erfüllen gedenkt.</p>
    • Kostenbeteiligung des Bundes bei den Fachhochschulen. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

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