Transfett-Grenzwert gesetzlich festlegen
- ShortId
-
07.3045
- Id
-
20073045
- Updated
-
28.07.2023 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Transfett-Grenzwert gesetzlich festlegen
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsrisiko;Ernährungsgewohnheit;verzehrfertiges Lebensmittel;Fettkörper;Lebensmittelzusatzstoff;technisches Fett;Lebensmittelrecht;Grenzwert;Selbstregulierung
- 1
-
- L04K01050601, Ernährungsgewohnheit
- L04K14020603, Fettkörper
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01050606, Lebensmittelrecht
- L05K0601040402, Grenzwert
- L05K1402060305, technisches Fett
- L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
- L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
- L04K08020342, Selbstregulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die TransSwissPilot-Studie der ETH Zürich vom Januar 2006 zeigt, dass in der Schweiz erhältliche Nahrungsmittel teilweise einen hohen Anteil an Transfettsäuren enthalten. Unbestritten ist, dass Transfettsäuren die Gesundheit gefährden können und dass der Anteil in der Schweiz reduziert werden muss. Dänemark hat im Jahr 2003 als erstes Land in Europa einen Grenzwert von zwei Prozent des Fettgehaltes für Lebensmittel festgelegt. In den USA ist seit 2006 eine Deklarationspflicht des Transfettgehaltes für Lebensmittel obligatorisch. Von den in der Schweiz analysierten Lebensmitteln wiesen 30 Prozent einen Gehalt an industriellen Transfettsäuren auf, der über dem dänischen Grenzwert lag. Das Bundesamt für Gesundheit hat am 30. Januar 2007 nach einem Treffen mit Vertretern der Lebensmittelbranche kommuniziert, dass das Transfett-Problem mit freiwilligen Massnahmen der Branche bis 2008 gelöst werden soll. Eine Deklarationspflicht oder gesetzliche Grenzwerte werden ins Auge gefasst, falls die Selbstbeschränkung nicht funktioniert. </p><p>Bei einer Selbstbeschränkung der Branche gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten für Firmen, die sich nicht an die Vorgaben halten. Auch ist es bei Importen nicht möglich, den Transfettgehalt bezüglich der Einhaltung der Branchenvereinbarung flächendeckend zu prüfen. Eine wirksame und umfassende Reduktion des Transfettgehaltes ist nur über gesetzliche Vorgaben möglich. Auch die Autoren der ETH-Studie kommen zum Schluss, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert wirksamer ist als beispielsweise eine Deklarationspflicht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Transfettsäuren (TFA = trans fatty acid) in verarbeiteten Lebensmitteln bewusst (vgl. Stellungnahme vom 21. Februar 2007 zum Postulat Teuscher 06.3832). Massnahmen zur Verminderung werden gegenwärtig vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft. Bei der Wahl der Massnahmen ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine neuen Probleme geschaffen werden. TFA können nicht einfach ersatzlos eliminiert werden. So ist beispielsweise das Ersetzen von TFA durch gesättigte Fettsäuren (z. B. Palmöl), welche ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben können, eine unzureichende Lösung. Das von der Motionärin geforderte Festlegen eines tiefen Grenzwertes für TFA könnte aber gerade solche schnellen und unzureichende Lösungen fördern und würde somit nicht zu einem erhöhten Gesundheitsschutz beitragen. </p><p>Die TransSwissPilot-Studie der ETH zeigt, dass Lebensmittel mit tiefen TFA-Gehalten produziert werden können. Das BAG überprüft gegenwärtig, mit welchen Methoden diese tiefen Werte erreicht wurden und ob diese Produkte bei einer ganzheitlichen Betrachtung keine neuen unerwünschten Eigenschaften besitzen.</p><p>Des Weitern ist es - wie von der Motionärin angeregt - wichtig, den europäischen Kontext zu beachten. Gegenwärtig ist unklar, ob die EU Vorschriften bezüglich TFA-Höchstwerten in Lebensmitteln in das EG-Recht aufnimmt und, wenn ja, welchen Inhalts diese sein werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit TFA. Das Anliegen der Motion, zwingend einen Grenzwert für TFA in die Schweizer Gesetzgebung einzuführen, erscheint jedoch zum heutigen Zeitpunkt als verfrüht und könnte unter Umständen sogar zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen. Erst nach Abschluss der laufenden Abklärungen kann entschieden werden, ob die Einführung eines Grenzwertes, eines Toleranzwertes oder einer anderen Massnahme die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten am besten zu schützen vermag.</p><p>Der Bundesrat kann der Motion deshalb nicht entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Lebensmittelgesetzgebung einen tiefen Transfettsäuren-Grenzwert des Fettgehaltes für Lebensmittel festzulegen. Um Handelshemmnisse zu vermeiden, soll der Grenzwert mit der Lebensmittelgesetzgebung der EU verträglich sein.</p>
- Transfett-Grenzwert gesetzlich festlegen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die TransSwissPilot-Studie der ETH Zürich vom Januar 2006 zeigt, dass in der Schweiz erhältliche Nahrungsmittel teilweise einen hohen Anteil an Transfettsäuren enthalten. Unbestritten ist, dass Transfettsäuren die Gesundheit gefährden können und dass der Anteil in der Schweiz reduziert werden muss. Dänemark hat im Jahr 2003 als erstes Land in Europa einen Grenzwert von zwei Prozent des Fettgehaltes für Lebensmittel festgelegt. In den USA ist seit 2006 eine Deklarationspflicht des Transfettgehaltes für Lebensmittel obligatorisch. Von den in der Schweiz analysierten Lebensmitteln wiesen 30 Prozent einen Gehalt an industriellen Transfettsäuren auf, der über dem dänischen Grenzwert lag. Das Bundesamt für Gesundheit hat am 30. Januar 2007 nach einem Treffen mit Vertretern der Lebensmittelbranche kommuniziert, dass das Transfett-Problem mit freiwilligen Massnahmen der Branche bis 2008 gelöst werden soll. Eine Deklarationspflicht oder gesetzliche Grenzwerte werden ins Auge gefasst, falls die Selbstbeschränkung nicht funktioniert. </p><p>Bei einer Selbstbeschränkung der Branche gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten für Firmen, die sich nicht an die Vorgaben halten. Auch ist es bei Importen nicht möglich, den Transfettgehalt bezüglich der Einhaltung der Branchenvereinbarung flächendeckend zu prüfen. Eine wirksame und umfassende Reduktion des Transfettgehaltes ist nur über gesetzliche Vorgaben möglich. Auch die Autoren der ETH-Studie kommen zum Schluss, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert wirksamer ist als beispielsweise eine Deklarationspflicht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Transfettsäuren (TFA = trans fatty acid) in verarbeiteten Lebensmitteln bewusst (vgl. Stellungnahme vom 21. Februar 2007 zum Postulat Teuscher 06.3832). Massnahmen zur Verminderung werden gegenwärtig vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft. Bei der Wahl der Massnahmen ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine neuen Probleme geschaffen werden. TFA können nicht einfach ersatzlos eliminiert werden. So ist beispielsweise das Ersetzen von TFA durch gesättigte Fettsäuren (z. B. Palmöl), welche ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben können, eine unzureichende Lösung. Das von der Motionärin geforderte Festlegen eines tiefen Grenzwertes für TFA könnte aber gerade solche schnellen und unzureichende Lösungen fördern und würde somit nicht zu einem erhöhten Gesundheitsschutz beitragen. </p><p>Die TransSwissPilot-Studie der ETH zeigt, dass Lebensmittel mit tiefen TFA-Gehalten produziert werden können. Das BAG überprüft gegenwärtig, mit welchen Methoden diese tiefen Werte erreicht wurden und ob diese Produkte bei einer ganzheitlichen Betrachtung keine neuen unerwünschten Eigenschaften besitzen.</p><p>Des Weitern ist es - wie von der Motionärin angeregt - wichtig, den europäischen Kontext zu beachten. Gegenwärtig ist unklar, ob die EU Vorschriften bezüglich TFA-Höchstwerten in Lebensmitteln in das EG-Recht aufnimmt und, wenn ja, welchen Inhalts diese sein werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit TFA. Das Anliegen der Motion, zwingend einen Grenzwert für TFA in die Schweizer Gesetzgebung einzuführen, erscheint jedoch zum heutigen Zeitpunkt als verfrüht und könnte unter Umständen sogar zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen. Erst nach Abschluss der laufenden Abklärungen kann entschieden werden, ob die Einführung eines Grenzwertes, eines Toleranzwertes oder einer anderen Massnahme die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten am besten zu schützen vermag.</p><p>Der Bundesrat kann der Motion deshalb nicht entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Lebensmittelgesetzgebung einen tiefen Transfettsäuren-Grenzwert des Fettgehaltes für Lebensmittel festzulegen. Um Handelshemmnisse zu vermeiden, soll der Grenzwert mit der Lebensmittelgesetzgebung der EU verträglich sein.</p>
- Transfett-Grenzwert gesetzlich festlegen
Back to List