Menschenrechte der Lesben und Schwulen. Engagement der Schweiz

ShortId
07.3048
Id
20073048
Updated
27.07.2023 20:05
Language
de
Title
Menschenrechte der Lesben und Schwulen. Engagement der Schweiz
AdditionalIndexing
28;12;Bericht;sexuelle Diskriminierung;gleichgeschlechtliches Paar;Menschenrechte;sexuelle Minderheit
1
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
  • L04K01030503, gleichgeschlechtliches Paar
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Inkraftsetzung des Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz ihre Beziehungen weitgehend ohne negative Konsequenzen seitens des Staates leben. In vielen Ländern dieser Erde müssen Lesben und Schwule jedoch einzig und allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Verfolgung, Folter oder gar mit der Todesstrafe rechnen, wie dies beispielsweise Amnesty International eindrücklich dokumentiert (www.queeramnesty.ch). </p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 04.3565 ausgeführt, dass er das Recht, die eigene sexuelle Orientierung selbst bestimmen und sich dazu frei und offen bekennen zu können, zum Kernbereich des Menschenrechtsgedankens zählt und dass er sich für dieses Recht engagieren will. Die Schweiz ist 2006 Mitglied des neugeschaffenen Menschenrechtsrates der Uno geworden, und sie unterhält mehrere Menschenrechtsdialoge - auch mit Staaten, in denen die Rechte der Lesben und Schwulen in gravierender Art und Weise verletzt werden wie zum Beispiel Iran.</p>
  • <p>Als multikulturelles Land setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der Rechte von Minderheiten und den Kampf gegen die Diskriminierung ein. Ihre Aufmerksamkeit gilt dabei insbesondere den Verletzungen der Menschenrechte von indigenen, kulturellen und religiösen Minderheiten, aber auch von Homosexuellen und Lesben in zahlreichen Ländern der Welt. Infolgedessen wird die Schweiz in ihrer Menschenrechtsaussenpolitik auch ihr Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung fortsetzen.</p><p>Auf bilateraler Ebene wurden - unter anderem in Iran, in Nigeria sowie in Ägypten - diplomatische Demarchen unternommen, die die Diskriminierung von Homosexuellen zum Thema hatten. Auch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) integriert regelmässig Programme für sexuelle Minderheiten in ihre Arbeit und unterstützt internationale Netzwerke, die sich für die Rechte der Homosexuellen, Lesben, Bi- und Transsexuellen einsetzen.</p><p>In den multilateralen Institutionen setzt sich die Schweiz regelmässig für Minderheiten ein, die von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. So hat die Delegation der Schweiz anlässlich der 58. Session der Uno-Menschenrechtskommission im Jahre 2002 unterstrichen, dass die Diskriminierung von Homosexuellen bekämpft werden muss. An der dritten Session des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz eine von Norwegen eingebrachte Erklärung unterstützt, welche die Verletzung der Menschenrechte aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität betraf. Diese Erklärung, welche am 1. Dezember 2006 verabschiedet wurde, fordert sämtliche Sonderverfahren und Vertragsorgane der Vereinten Nationen auf, diese Verletzungen weiterhin in ihre Arbeit einzubeziehen. Zudem wurde der Vorsitzende des Menschenrechtsrates ersucht, diese Fragen an einer künftigen Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. An der vierten Session des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz am 29. März 2007 den Rat aufgefordert, in Zukunft den aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität begangenen Menschenrechtsverletzungen die erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Im Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik, den der Bundesrat den eidgenössischen Räten einmal pro Legislaturperiode vorlegt, wird auch die Frage der Minderheitenrechte behandelt. Dieser Bericht wird in Zukunft einen spezifischen Abschnitt über die Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität enthalten. Auch der Bericht über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, den die politische Abteilung IV des EDA jedes Jahr verfasst, wird diesem Kriterium Rechnung tragen. Dieser Entscheid wird ab 2008 umgesetzt, da der Bericht 2007 bereits finalisiert ist.</p><p>Der Bundesrat wird dafür sorgen, dass die beiden Berichte spezifisch auf das Engagement der Schweiz zugunsten von Homosexuellen und Lesben eingehen. Er beantragt deshalb die Annahme des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er sich - sowohl im multilateralen Rahmen wie auch auf bilateraler Ebene - für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen engagiert hat bzw. sich in Zukunft einsetzen will.</p>
  • Menschenrechte der Lesben und Schwulen. Engagement der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Inkraftsetzung des Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz ihre Beziehungen weitgehend ohne negative Konsequenzen seitens des Staates leben. In vielen Ländern dieser Erde müssen Lesben und Schwule jedoch einzig und allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Verfolgung, Folter oder gar mit der Todesstrafe rechnen, wie dies beispielsweise Amnesty International eindrücklich dokumentiert (www.queeramnesty.ch). </p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 04.3565 ausgeführt, dass er das Recht, die eigene sexuelle Orientierung selbst bestimmen und sich dazu frei und offen bekennen zu können, zum Kernbereich des Menschenrechtsgedankens zählt und dass er sich für dieses Recht engagieren will. Die Schweiz ist 2006 Mitglied des neugeschaffenen Menschenrechtsrates der Uno geworden, und sie unterhält mehrere Menschenrechtsdialoge - auch mit Staaten, in denen die Rechte der Lesben und Schwulen in gravierender Art und Weise verletzt werden wie zum Beispiel Iran.</p>
    • <p>Als multikulturelles Land setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der Rechte von Minderheiten und den Kampf gegen die Diskriminierung ein. Ihre Aufmerksamkeit gilt dabei insbesondere den Verletzungen der Menschenrechte von indigenen, kulturellen und religiösen Minderheiten, aber auch von Homosexuellen und Lesben in zahlreichen Ländern der Welt. Infolgedessen wird die Schweiz in ihrer Menschenrechtsaussenpolitik auch ihr Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung fortsetzen.</p><p>Auf bilateraler Ebene wurden - unter anderem in Iran, in Nigeria sowie in Ägypten - diplomatische Demarchen unternommen, die die Diskriminierung von Homosexuellen zum Thema hatten. Auch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) integriert regelmässig Programme für sexuelle Minderheiten in ihre Arbeit und unterstützt internationale Netzwerke, die sich für die Rechte der Homosexuellen, Lesben, Bi- und Transsexuellen einsetzen.</p><p>In den multilateralen Institutionen setzt sich die Schweiz regelmässig für Minderheiten ein, die von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. So hat die Delegation der Schweiz anlässlich der 58. Session der Uno-Menschenrechtskommission im Jahre 2002 unterstrichen, dass die Diskriminierung von Homosexuellen bekämpft werden muss. An der dritten Session des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz eine von Norwegen eingebrachte Erklärung unterstützt, welche die Verletzung der Menschenrechte aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität betraf. Diese Erklärung, welche am 1. Dezember 2006 verabschiedet wurde, fordert sämtliche Sonderverfahren und Vertragsorgane der Vereinten Nationen auf, diese Verletzungen weiterhin in ihre Arbeit einzubeziehen. Zudem wurde der Vorsitzende des Menschenrechtsrates ersucht, diese Fragen an einer künftigen Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. An der vierten Session des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz am 29. März 2007 den Rat aufgefordert, in Zukunft den aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität begangenen Menschenrechtsverletzungen die erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Im Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik, den der Bundesrat den eidgenössischen Räten einmal pro Legislaturperiode vorlegt, wird auch die Frage der Minderheitenrechte behandelt. Dieser Bericht wird in Zukunft einen spezifischen Abschnitt über die Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität enthalten. Auch der Bericht über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, den die politische Abteilung IV des EDA jedes Jahr verfasst, wird diesem Kriterium Rechnung tragen. Dieser Entscheid wird ab 2008 umgesetzt, da der Bericht 2007 bereits finalisiert ist.</p><p>Der Bundesrat wird dafür sorgen, dass die beiden Berichte spezifisch auf das Engagement der Schweiz zugunsten von Homosexuellen und Lesben eingehen. Er beantragt deshalb die Annahme des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er sich - sowohl im multilateralen Rahmen wie auch auf bilateraler Ebene - für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen engagiert hat bzw. sich in Zukunft einsetzen will.</p>
    • Menschenrechte der Lesben und Schwulen. Engagement der Schweiz

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