Sonderstellung des Flugverkehrs bei den Steuern
- ShortId
-
07.3061
- Id
-
20073061
- Updated
-
25.06.2025 00:05
- Language
-
de
- Title
-
Sonderstellung des Flugverkehrs bei den Steuern
- AdditionalIndexing
-
24;52;48;Kohlendioxid;Treibhausgas;Klimaveränderung;Verbrauchssteuer;Bekämpfung der Umweltbelastungen;grenzüberschreitende Umweltbelastung;internationaler Verkehr;Lenkungsabgabe;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L03K110701, Verbrauchssteuer
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L04K06020305, grenzüberschreitende Umweltbelastung
- L05K0602020901, Treibhausgas
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz ist der Flugverkehr für etwa 10 Prozent der CO2-Emissionen und für mindestens 14 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich.</p><p>Im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern muss die Luftfahrt nur im Binnenverkehr Mineralölsteuern bezahlen. Diese Privilegierung - insbesondere gegenüber dem Schienenverkehr - sowie die Freistellung des Flugverkehrs von CO2-Abgaben und Mehrwertsteuer lassen sich vor dem Hintergrund der Klimaschäden dieses Verkehrszweigs nicht länger rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessener besteuert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat setzt sich auch im Luftverkehr für eine Reduktion von CO2-Emissionen ein. In der Schweiz wird bereits seit einiger Zeit der Treibstoff bei Inlandflügen und privaten Auslandflügen besteuert. Der Luftverkehr wird gegenüber anderen Verkehrsträgern nicht privilegiert behandelt - im Gegenteil: Anders als der Schienenverkehr trägt der Luftverkehr die Infrastrukturkosten grossmehrheitlich selber. Auch können die Erträge aus der Steuer auf Flugtreibstoffe derzeit noch nicht der Luftfahrt zugutekommen, sondern fliessen vollumfänglich in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Eine entsprechende Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung ist in Arbeit.</p><p>Zurzeit verhindern internationale Abkommen eine globale Besteuerung von Flugtreibstoffen. Einerseits ist der internationale Luftverkehr wie auch der Schiffverkehr aufgrund der Uno-Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls von konkreten nationalen Reduktionsverpflichtungen ausgeschlossen. Andererseits ist eine Besteuerung von Flugtreibstoffen im internationalen Linienverkehr gemäss dem durch die Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Chicago nicht zulässig.</p><p>Ein Alleingang in der internationalen Zivilluftfahrt ist für die Schweiz ausgeschlossen, da er zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Die Schweiz strebt daher ein weltweit harmonisiertes Vorgehen zu einer allfälligen Einführung einer generellen Steuer auf Flugtreibstoffe an. Arbeiten zur Prüfung verschiedener marktbasierter Instrumente laufen zurzeit innerhalb der Icao. Zu einer Integration der schweizerischen Zivilluftfahrt in das geplante Emissionshandelsystem der Europäischen Union mit darin einbezogener Luftfahrt steht der Bundesrat grundsätzlich positiv gegenüber.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessener besteuert werden kann.</p>
- Sonderstellung des Flugverkehrs bei den Steuern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz ist der Flugverkehr für etwa 10 Prozent der CO2-Emissionen und für mindestens 14 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich.</p><p>Im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern muss die Luftfahrt nur im Binnenverkehr Mineralölsteuern bezahlen. Diese Privilegierung - insbesondere gegenüber dem Schienenverkehr - sowie die Freistellung des Flugverkehrs von CO2-Abgaben und Mehrwertsteuer lassen sich vor dem Hintergrund der Klimaschäden dieses Verkehrszweigs nicht länger rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessener besteuert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat setzt sich auch im Luftverkehr für eine Reduktion von CO2-Emissionen ein. In der Schweiz wird bereits seit einiger Zeit der Treibstoff bei Inlandflügen und privaten Auslandflügen besteuert. Der Luftverkehr wird gegenüber anderen Verkehrsträgern nicht privilegiert behandelt - im Gegenteil: Anders als der Schienenverkehr trägt der Luftverkehr die Infrastrukturkosten grossmehrheitlich selber. Auch können die Erträge aus der Steuer auf Flugtreibstoffe derzeit noch nicht der Luftfahrt zugutekommen, sondern fliessen vollumfänglich in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Eine entsprechende Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung ist in Arbeit.</p><p>Zurzeit verhindern internationale Abkommen eine globale Besteuerung von Flugtreibstoffen. Einerseits ist der internationale Luftverkehr wie auch der Schiffverkehr aufgrund der Uno-Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls von konkreten nationalen Reduktionsverpflichtungen ausgeschlossen. Andererseits ist eine Besteuerung von Flugtreibstoffen im internationalen Linienverkehr gemäss dem durch die Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Chicago nicht zulässig.</p><p>Ein Alleingang in der internationalen Zivilluftfahrt ist für die Schweiz ausgeschlossen, da er zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Die Schweiz strebt daher ein weltweit harmonisiertes Vorgehen zu einer allfälligen Einführung einer generellen Steuer auf Flugtreibstoffe an. Arbeiten zur Prüfung verschiedener marktbasierter Instrumente laufen zurzeit innerhalb der Icao. Zu einer Integration der schweizerischen Zivilluftfahrt in das geplante Emissionshandelsystem der Europäischen Union mit darin einbezogener Luftfahrt steht der Bundesrat grundsätzlich positiv gegenüber.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessener besteuert werden kann.</p>
- Sonderstellung des Flugverkehrs bei den Steuern
Back to List