Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel
- ShortId
-
07.3062
- Id
-
20073062
- Updated
-
27.07.2023 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel
- AdditionalIndexing
-
48;52;Kohlendioxid;Emissionszertifikat;Treibhausgas;Klimaveränderung;Bekämpfung der Umweltbelastungen;grenzüberschreitende Umweltbelastung;internationaler Verkehr;Abgas;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L04K06020305, grenzüberschreitende Umweltbelastung
- L05K0601040401, Emissionszertifikat
- L06K060201010101, Abgas
- L05K0602020901, Treibhausgas
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Europäische Kommission hat im Dezember 2006 einen Gesetzesvorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel vorgelegt. Die EU-Kommission folgt damit einem Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 4. Juli 2006. Die parlamentarische Initiative zielt darauf, umweltschädliche Abgase aus dem Luftverkehr, die den Treibhauseffekt verstärken, einzudämmen. Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument zur Belohnung der umweltorientierten Produktion und Dienstleistungserstellung. </p><p>Der Flugverkehr ist jene Reiseform, die mit Abstand am meisten CO2 pro zurückgelegten Kilometer verursacht, deshalb ist dessen Miteinbezug in den Emissionshandel absolut sinnvoll und erforderlich. Dies wird auch eine bestehende Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Verkehrsträgern verringern, welche anders als der Flugverkehr bereits heute im internationalen Raum mit Steuern und Abgaben konfrontiert sind. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Flugverkehr dem europäischen Emissionshandel zu unterstellen, sobald die Europäische Union dies beschliesst. Anschliessend ist umgehend eine entsprechende Gesetzgebung vorzulegen und zu verabschieden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt den Standpunkt, wonach auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Er hält marktbasierte Instrumente wie das geplante Emissionshandelssystem der EU (Emission Trading Scheme, EU-ETS) für geeignet. </p><p>Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang bereits Schritte unternommen. Im Rahmen seiner Energiestrategie beschloss er, dass das UVEK die Anbindung an das EU-ETS bis 2012 sicherstellen soll (BR-Beschluss vom 21. Februar 2007). Dieser Vorgehensplan lässt genügend Zeit, die Entwicklungen im internationalen Bereich zu berücksichtigen und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. </p><p>Ein Anschluss der Schweiz ans EU-ETS darf hingegen nicht zu Wettbewerbsbenachteiligungen für Schweizer Luftfahrtunternehmen führen. Ein weltweit koordiniertes Vorgehen bleibt demnach oberstes Ziel. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die Integration der Luftfahrt in offene Emissionshandelssysteme ein. </p><p>Der Bundesrat ist der Initiative der EU-Kommission gegenüber offen. Ein definitiver Entscheid über die Teilnahme am EU-ETS ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, weil die Bedingungen der schweizerischen Teilnahme Gegenstand von Verhandlungen sein werden und ein frühzeitiger Entscheid darüber den Verhandlungsspielraum des Bundesrates unnötigerweise stark einschränken würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Flugverkehr dem europäischen Emissionshandel zu unterstellen, sobald die Europäische Union dies beschliesst, und eine entsprechende Gesetzgebung rasch zu verabschieden.</p>
- Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Europäische Kommission hat im Dezember 2006 einen Gesetzesvorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel vorgelegt. Die EU-Kommission folgt damit einem Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 4. Juli 2006. Die parlamentarische Initiative zielt darauf, umweltschädliche Abgase aus dem Luftverkehr, die den Treibhauseffekt verstärken, einzudämmen. Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument zur Belohnung der umweltorientierten Produktion und Dienstleistungserstellung. </p><p>Der Flugverkehr ist jene Reiseform, die mit Abstand am meisten CO2 pro zurückgelegten Kilometer verursacht, deshalb ist dessen Miteinbezug in den Emissionshandel absolut sinnvoll und erforderlich. Dies wird auch eine bestehende Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Verkehrsträgern verringern, welche anders als der Flugverkehr bereits heute im internationalen Raum mit Steuern und Abgaben konfrontiert sind. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Flugverkehr dem europäischen Emissionshandel zu unterstellen, sobald die Europäische Union dies beschliesst. Anschliessend ist umgehend eine entsprechende Gesetzgebung vorzulegen und zu verabschieden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt den Standpunkt, wonach auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Er hält marktbasierte Instrumente wie das geplante Emissionshandelssystem der EU (Emission Trading Scheme, EU-ETS) für geeignet. </p><p>Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang bereits Schritte unternommen. Im Rahmen seiner Energiestrategie beschloss er, dass das UVEK die Anbindung an das EU-ETS bis 2012 sicherstellen soll (BR-Beschluss vom 21. Februar 2007). Dieser Vorgehensplan lässt genügend Zeit, die Entwicklungen im internationalen Bereich zu berücksichtigen und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. </p><p>Ein Anschluss der Schweiz ans EU-ETS darf hingegen nicht zu Wettbewerbsbenachteiligungen für Schweizer Luftfahrtunternehmen führen. Ein weltweit koordiniertes Vorgehen bleibt demnach oberstes Ziel. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die Integration der Luftfahrt in offene Emissionshandelssysteme ein. </p><p>Der Bundesrat ist der Initiative der EU-Kommission gegenüber offen. Ein definitiver Entscheid über die Teilnahme am EU-ETS ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, weil die Bedingungen der schweizerischen Teilnahme Gegenstand von Verhandlungen sein werden und ein frühzeitiger Entscheid darüber den Verhandlungsspielraum des Bundesrates unnötigerweise stark einschränken würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Flugverkehr dem europäischen Emissionshandel zu unterstellen, sobald die Europäische Union dies beschliesst, und eine entsprechende Gesetzgebung rasch zu verabschieden.</p>
- Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel
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