Minergie-P-Standard ab 2012
- ShortId
-
07.3063
- Id
-
20073063
- Updated
-
27.07.2023 20:09
- Language
-
de
- Title
-
Minergie-P-Standard ab 2012
- AdditionalIndexing
-
66;Kohlendioxid;energetische Sanierung von Gebäuden;Minergie;Grenzwert;Gebäude
- 1
-
- L05K1701010702, Minergie
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K0601040402, Grenzwert
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz gehört zu den führenden Ländern bei der Entwicklung des energiesparenden Bauens. Der Nachweis, dass sich Passivhäuser ohne erhebliche Mehrkosten für Bauherren oder Mieterinnen und Mieter erstellen lassen, ist längst erbracht und bei Hunderten neuer Bauten nachweisbar. Angesichts der ungenügenden Erfolge der bisherigen Klimapolitik ist es wichtig, neben Lenkungsmassnahmen, die auf den laufenden Verbrauch abzielen, die Vorschriften für Neubauten anzupassen, sodass langfristig ohne Mehrkosten und ohne Komforteinbussen grosse CO2-Reduktionen möglich sind. Dies kann mit dem Niveau des Minergie-P-Standards erreicht werden.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich wäre eine Vorschrift auf Bundesebene, welche einen Gebäudestandard (z. B. Niveau Minergie-P-Standard) verbindlich vorschreibt, nur mit einer Verfassungsänderung zulässig.</p><p>Auch inhaltlich ist der Bundesrat der Überzeugung, dass der bisherige erfolgreiche Weg über die Erarbeitung einer "Mustervorschrift der Kantone im Energiebereich" durch die Kantone und die anschliessende Übernahme in die kantonalen Gesetzgebungen weiterverfolgt werden sollte. Das stufenweise und kantonsspezifische Nachfahren an den Stand der Technik hat sich bewährt, da dadurch gewährleistet werden kann, dass die Vollzugsverantwortlichen, die Planer und das Baugewerbe die neuen Anforderungen in der Praxis nachvollziehen können.</p><p>Die Kantone nehmen ihre Führungsrolle im Gebäudebereich wahr. Dies zeigt u. a. der Beschluss der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) vom 23. März 2007. Die EnDK hat sich an ihrer Generalversammlung für eine Verschärfung der kantonalen Mustervorschriften für den Gebäudebereich bereits auf 2008 ausgesprochen. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen bestehender Gebäude soll künftig ein Wert eingehalten werden müssen, der demjenigen von Minergie-Bauten, jedoch noch nicht dem geforderten Minergie-P-Standard entspricht. Der Hauseigentümer soll aber frei wählen können, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erfüllt. Der Bund wird die Kantone bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser neuen Mustervorschriften unterstützen. Eine Spezialregelung ist für Areale mit eigenem Energiekonzept vorgesehen.</p><p>Eine weiter gehende bundesrechtliche Vorgabe hätte grosse Widerstände bei den Kantonen zur Folge, da sie die Kompetenzen und Führungsrolle der Kantone beschneiden würde, was auch dem Ziel der Motion abträglich wäre. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Niveau des Minergie-P-Standards ab 2012 für Neubauten verbindlich zu erklären. Er arbeitet bei der Umsetzung mit den Kantonen zusammen.</p>
- Minergie-P-Standard ab 2012
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz gehört zu den führenden Ländern bei der Entwicklung des energiesparenden Bauens. Der Nachweis, dass sich Passivhäuser ohne erhebliche Mehrkosten für Bauherren oder Mieterinnen und Mieter erstellen lassen, ist längst erbracht und bei Hunderten neuer Bauten nachweisbar. Angesichts der ungenügenden Erfolge der bisherigen Klimapolitik ist es wichtig, neben Lenkungsmassnahmen, die auf den laufenden Verbrauch abzielen, die Vorschriften für Neubauten anzupassen, sodass langfristig ohne Mehrkosten und ohne Komforteinbussen grosse CO2-Reduktionen möglich sind. Dies kann mit dem Niveau des Minergie-P-Standards erreicht werden.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich wäre eine Vorschrift auf Bundesebene, welche einen Gebäudestandard (z. B. Niveau Minergie-P-Standard) verbindlich vorschreibt, nur mit einer Verfassungsänderung zulässig.</p><p>Auch inhaltlich ist der Bundesrat der Überzeugung, dass der bisherige erfolgreiche Weg über die Erarbeitung einer "Mustervorschrift der Kantone im Energiebereich" durch die Kantone und die anschliessende Übernahme in die kantonalen Gesetzgebungen weiterverfolgt werden sollte. Das stufenweise und kantonsspezifische Nachfahren an den Stand der Technik hat sich bewährt, da dadurch gewährleistet werden kann, dass die Vollzugsverantwortlichen, die Planer und das Baugewerbe die neuen Anforderungen in der Praxis nachvollziehen können.</p><p>Die Kantone nehmen ihre Führungsrolle im Gebäudebereich wahr. Dies zeigt u. a. der Beschluss der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) vom 23. März 2007. Die EnDK hat sich an ihrer Generalversammlung für eine Verschärfung der kantonalen Mustervorschriften für den Gebäudebereich bereits auf 2008 ausgesprochen. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen bestehender Gebäude soll künftig ein Wert eingehalten werden müssen, der demjenigen von Minergie-Bauten, jedoch noch nicht dem geforderten Minergie-P-Standard entspricht. Der Hauseigentümer soll aber frei wählen können, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erfüllt. Der Bund wird die Kantone bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser neuen Mustervorschriften unterstützen. Eine Spezialregelung ist für Areale mit eigenem Energiekonzept vorgesehen.</p><p>Eine weiter gehende bundesrechtliche Vorgabe hätte grosse Widerstände bei den Kantonen zur Folge, da sie die Kompetenzen und Führungsrolle der Kantone beschneiden würde, was auch dem Ziel der Motion abträglich wäre. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Niveau des Minergie-P-Standards ab 2012 für Neubauten verbindlich zu erklären. Er arbeitet bei der Umsetzung mit den Kantonen zusammen.</p>
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