Schweizer Kraftwerke mit Standort im Ausland. Kostendeckende Vergütung
- ShortId
-
07.3064
- Id
-
20073064
- Updated
-
14.11.2025 07:22
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Kraftwerke mit Standort im Ausland. Kostendeckende Vergütung
- AdditionalIndexing
-
66;Übertragungsnetz;Windenergie;ausländisches Unternehmen;Emissionszertifikat;Stromversorgung;elektrische Energie;Auslandsinvestition;Einfuhr;Beteiligung an Unternehmen;Kraftwerksstandort;Sicherung der Versorgung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L04K17010112, Kraftwerksstandort
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K0601040401, Emissionszertifikat
- L04K11090102, Auslandsinvestition
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L03K170508, Windenergie
- L05K0701020303, Einfuhr
- L04K17030301, elektrische Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Marktanteil der Windenergie steigt dynamisch. Im Jahr 2007 werden Neuinstallationen von rund 20 000 MW erwartet; dieser Wert verdoppelt sich erfahrungsgemäss alle drei Jahre; Windenergie wird lange vor 2020 die Schwelle von 100 000 MW Jahresinstallation überschreiten. Erforderlich für die Vollversorgung der Schweiz mit Strom aus erneuerbaren Energien, ergänzend zur einheimischen Stromerzeugung, sind 1 bis 2 Prozent dieser neu installierten Leistung während fünf bis zehn Jahren.</p><p>Weil sich Windtechnik stetig verbilligt, wird sie innerhalb der Fristen, in denen die Elektrizitätswirtschaft Ersatzbedarf anmeldet, kostenminimal aus dem Wettbewerb hervorgehen. Bereits heute werden Offshore-Windfarmen für 6,7 Euro-Rappen pro Kilowattstunde für die ersten 50 000 Volllaststunden gebaut, danach Marktpreis (Ausschreibungsergebnis Rödsand lI/Dänemark, Windpower Monthly 3/2007 S. 82). Keine einheimische Technologie ist in der Lage, diese Erzeugungskosten mit Neuanlagen kostensicher zu unterbieten. Zukäufe aus erneuerbaren Energien im Ausland verbilligen die Schweizer Strompreise somit sowohl kurz- wie auch langfristig und schonen die Vorräte in den Speicherseen. Problematische Abhängigkeiten oder eine "Wind-Opec" sind im offenen EU-Strommarkt unwahrscheinlich. Wind ist gratis, Windenergie gefährdet weder Mensch noch Umwelt. Dank den Speicherseen hat die Schweiz hervorragende Möglichkeiten, Windenergie während Schwachlastzeiten günstig einzukaufen und über den Eigenverbrauch hinaus zu vermarkten.</p>
- <p>Die Einführung kostendeckender Vergütungen für erneuerbaren, im Ausland produzierten Strom ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Staates. Die Schweiz hat aufgrund der Souveränität ihrer Nachbarstaaten keine Möglichkeit, in die innere Ordnung dieser Staaten einzugreifen und dort kostendeckende Vergütungen einzuführen.</p><p>Die Europäische Union (EU) propagiert den freien Wettbewerb bei den Stromproduzenten. Die EU hat sich zudem in Bezug auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor ambitionierte Ziele gesetzt. Solange sie ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit offenlässt, den ökologischen Mehrwert des grünen Stroms mittels Einspeisevergütungen abzugelten, wird es schwierig sein, einen gesamteuropäischen Handel mit sogenannten "grünen" Zertifikaten oder handelbaren Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Quellen durchzusetzen. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit steht es schweizerischen Unternehmen aber mit Ausnahme einiger weniger Beschränkungen offen, sich an Projekten im EU-Raum zu beteiligen.</p><p>Zur Sicherstellung der Stromversorgung dient neben der inländischen, breit diversifizierten Stromproduktion auch der Stromimport. Hierzu sind die inländischen und grenzüberschreitenden Netzkapazitäten gemäss Schlussbericht "Schweizerische strategische Übertragungsnetze 2015" zu verstärken. Bei den Übertragungsnetzen gibt es nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch in den umliegenden Ländern Engpässe, die es zu beheben gilt. Dies ist allerdings Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und liegt ausserhalb des Kompetenzbereichs der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Zudem prüft er die Möglichkeit des Imports von Strom aus erneuerbaren Energien. Er hat zudem das UVEK beauftragt zu prüfen, inwieweit die Bewilligungsverfahren für Leitungen im Bereich Strom und Gas beschleunigt werden können. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen der Aktionspläne sowie Berichte über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zur Sicherung der Stromversorgung wird der Bundesrat aufgefordert:</p><p>1. für Beteiligungen an oder Bezugsrechte aus der Erzeugung von erneuerbarem Stromer mit Standort im Ausland kostendeckende Einspeisevergütungen einzuführen, soweit der Endverbrauch in der Schweiz vorgesehen ist;</p><p>2. Voraussetzung soll sein, dass der erzeugte Strom während vielen Jahren oder während der ganzen Lebensdauer der Anlagen dem Empfängerland vertraglich gesichert zur Verfügung steht;</p><p>3. gemeinsam mit den ausländischen Partnern sind Regelungen (Zertifikate, Verträge gemäss Kyoto) zu treffen, damit Emissionsminderungen im Ausland der Schweiz gutgeschrieben werden können;</p><p>4. der Ausbau der Übertragungsnetze ist so an die Hand zu nehmen, dass die Kapazitäten auch langfristig den Bedarf decken.</p>
- Schweizer Kraftwerke mit Standort im Ausland. Kostendeckende Vergütung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Marktanteil der Windenergie steigt dynamisch. Im Jahr 2007 werden Neuinstallationen von rund 20 000 MW erwartet; dieser Wert verdoppelt sich erfahrungsgemäss alle drei Jahre; Windenergie wird lange vor 2020 die Schwelle von 100 000 MW Jahresinstallation überschreiten. Erforderlich für die Vollversorgung der Schweiz mit Strom aus erneuerbaren Energien, ergänzend zur einheimischen Stromerzeugung, sind 1 bis 2 Prozent dieser neu installierten Leistung während fünf bis zehn Jahren.</p><p>Weil sich Windtechnik stetig verbilligt, wird sie innerhalb der Fristen, in denen die Elektrizitätswirtschaft Ersatzbedarf anmeldet, kostenminimal aus dem Wettbewerb hervorgehen. Bereits heute werden Offshore-Windfarmen für 6,7 Euro-Rappen pro Kilowattstunde für die ersten 50 000 Volllaststunden gebaut, danach Marktpreis (Ausschreibungsergebnis Rödsand lI/Dänemark, Windpower Monthly 3/2007 S. 82). Keine einheimische Technologie ist in der Lage, diese Erzeugungskosten mit Neuanlagen kostensicher zu unterbieten. Zukäufe aus erneuerbaren Energien im Ausland verbilligen die Schweizer Strompreise somit sowohl kurz- wie auch langfristig und schonen die Vorräte in den Speicherseen. Problematische Abhängigkeiten oder eine "Wind-Opec" sind im offenen EU-Strommarkt unwahrscheinlich. Wind ist gratis, Windenergie gefährdet weder Mensch noch Umwelt. Dank den Speicherseen hat die Schweiz hervorragende Möglichkeiten, Windenergie während Schwachlastzeiten günstig einzukaufen und über den Eigenverbrauch hinaus zu vermarkten.</p>
- <p>Die Einführung kostendeckender Vergütungen für erneuerbaren, im Ausland produzierten Strom ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Staates. Die Schweiz hat aufgrund der Souveränität ihrer Nachbarstaaten keine Möglichkeit, in die innere Ordnung dieser Staaten einzugreifen und dort kostendeckende Vergütungen einzuführen.</p><p>Die Europäische Union (EU) propagiert den freien Wettbewerb bei den Stromproduzenten. Die EU hat sich zudem in Bezug auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor ambitionierte Ziele gesetzt. Solange sie ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit offenlässt, den ökologischen Mehrwert des grünen Stroms mittels Einspeisevergütungen abzugelten, wird es schwierig sein, einen gesamteuropäischen Handel mit sogenannten "grünen" Zertifikaten oder handelbaren Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Quellen durchzusetzen. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit steht es schweizerischen Unternehmen aber mit Ausnahme einiger weniger Beschränkungen offen, sich an Projekten im EU-Raum zu beteiligen.</p><p>Zur Sicherstellung der Stromversorgung dient neben der inländischen, breit diversifizierten Stromproduktion auch der Stromimport. Hierzu sind die inländischen und grenzüberschreitenden Netzkapazitäten gemäss Schlussbericht "Schweizerische strategische Übertragungsnetze 2015" zu verstärken. Bei den Übertragungsnetzen gibt es nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch in den umliegenden Ländern Engpässe, die es zu beheben gilt. Dies ist allerdings Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und liegt ausserhalb des Kompetenzbereichs der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Zudem prüft er die Möglichkeit des Imports von Strom aus erneuerbaren Energien. Er hat zudem das UVEK beauftragt zu prüfen, inwieweit die Bewilligungsverfahren für Leitungen im Bereich Strom und Gas beschleunigt werden können. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen der Aktionspläne sowie Berichte über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zur Sicherung der Stromversorgung wird der Bundesrat aufgefordert:</p><p>1. für Beteiligungen an oder Bezugsrechte aus der Erzeugung von erneuerbarem Stromer mit Standort im Ausland kostendeckende Einspeisevergütungen einzuführen, soweit der Endverbrauch in der Schweiz vorgesehen ist;</p><p>2. Voraussetzung soll sein, dass der erzeugte Strom während vielen Jahren oder während der ganzen Lebensdauer der Anlagen dem Empfängerland vertraglich gesichert zur Verfügung steht;</p><p>3. gemeinsam mit den ausländischen Partnern sind Regelungen (Zertifikate, Verträge gemäss Kyoto) zu treffen, damit Emissionsminderungen im Ausland der Schweiz gutgeschrieben werden können;</p><p>4. der Ausbau der Übertragungsnetze ist so an die Hand zu nehmen, dass die Kapazitäten auch langfristig den Bedarf decken.</p>
- Schweizer Kraftwerke mit Standort im Ausland. Kostendeckende Vergütung
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