Senkung des Energieverbrauchs von Geräten und Anlagen
- ShortId
-
07.3068
- Id
-
20073068
- Updated
-
27.07.2023 19:46
- Language
-
de
- Title
-
Senkung des Energieverbrauchs von Geräten und Anlagen
- AdditionalIndexing
-
66;Heizung;elektrische Energie;elektrischer Leuchtkörper;Energieverbrauch;Gütezeichen;Verkaufsverweigerung;Elektrohaushaltsgerät;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
- L05K0705030204, Heizung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion verlangt eine Serie von Massnahmen für die Effizienz von Geräten und Anlagen. Die Zuständigkeiten und damit die Handlungskompetenzen für Veränderungen sind für die verschiedenen Punkte sehr unterschiedlich. Je nach Massnahme ist die Kompetenz bei den Kantonen oder dem Bund. Eine vollständige, aktive Umsetzung ist deshalb nicht möglich.</p><p>Zu den einzelnen Massnahmen:</p><p>1. Mit Artikel 8 des geänderten Energiegesetzes kann der Bundesrat Mindestanforderungen erlassen, wenn auch nicht durchgehend auf Niveau der Energie-Effizienzklasse A. Durch die Kennzeichnungspflicht mittels Energie-Etikette wird für Hersteller von Produkten der Kategorie A jedoch ein klarer Konkurrenzvorteil geschaffen. Die Energie-Etikette verkörpert somit einen eindeutigen Anreiz für die Produktion und den Vertrieb von besonders energie-effizienten Geräten. Die aktuellen Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht mittels Energie-Etikette orientieren sich an jenen der EU. Durch eine einseitige Einschränkung der Zulassung von Haushaltgeräten, Beleuchtungen und elektrischen Antrieben könnte ein Handelshemmnis geschaffen werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Steigerung der Energie-Effizienz mittels Anreizsystem (wie es die Kennzeichnungspflicht darstellt) auf eine volkswirtschaftlich verträglichere Weise erreicht werden kann.</p><p>2. Das Vorschreiben von Energie-Effizienzdeklarationen setzt Messnormen voraus. Dies ist noch nicht bei allen Gerätekategorien gegeben. Der Bundesrat setzt aber die Strategie fort, Energie-Etiketten, die für die EU gelten, auch für die Schweiz vorzuschreiben.</p><p>3. Der Bundesrat zieht in Erwägung, künftig auf der Basis des geänderten Energiegesetzes auch Anforderungen für den Stand-by-Modus von verschiedenen Gerätekategorien vorzuschreiben. Diese sollten zeitgleich mit der EU umgesetzt werden. Wichtig dabei ist, zu verhindern, dass ungerechtfertigte Handelshemmnisse entstehen.</p><p>4. Gebäudeheizungen liegen in der Kompetenz der Kantone.</p><p>5. Es bestehen keine gesetzlichen Grundlagen für die Ausrichtung von Boni durch den Bund. Diese und die entsprechende Finanzierung müssten noch bereitgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Effizienz von Geräten und Anlagen entscheidend zu verbessern:</p><p>1. In der Schweiz sollen Haushaltgeräte, Beleuchtung und elektrische Antriebe, die den A-Standard gemäss Energie-Etikette nicht erfüllen, nach einer angemessenen Übergangsfrist vom Markt genommen werden. Der A-Standard ist periodisch anzupassen.</p><p>2. Energie-Etiketten sind für alle Geräte vorzusehen, die einen namhaften Energieverbrauch aufweisen.</p><p>3. Beim Stand-by-Modus sollen nach einer Übergangsfrist nur Geräte zugelassen werden, welche die beste verfügbare Technik nutzen.</p><p>4. Es ist ein Sanierungskonzept für den Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen einzuführen, damit diese durch Wärmepumpen, Holzpelletöfen oder Solartechnik ersetzt werden können.</p><p>5. Für Geräte, die besonders lang in Gebrauch sind, ist der Ersatz durch Eintauschboni zu fördern.</p>
- Senkung des Energieverbrauchs von Geräten und Anlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Motion verlangt eine Serie von Massnahmen für die Effizienz von Geräten und Anlagen. Die Zuständigkeiten und damit die Handlungskompetenzen für Veränderungen sind für die verschiedenen Punkte sehr unterschiedlich. Je nach Massnahme ist die Kompetenz bei den Kantonen oder dem Bund. Eine vollständige, aktive Umsetzung ist deshalb nicht möglich.</p><p>Zu den einzelnen Massnahmen:</p><p>1. Mit Artikel 8 des geänderten Energiegesetzes kann der Bundesrat Mindestanforderungen erlassen, wenn auch nicht durchgehend auf Niveau der Energie-Effizienzklasse A. Durch die Kennzeichnungspflicht mittels Energie-Etikette wird für Hersteller von Produkten der Kategorie A jedoch ein klarer Konkurrenzvorteil geschaffen. Die Energie-Etikette verkörpert somit einen eindeutigen Anreiz für die Produktion und den Vertrieb von besonders energie-effizienten Geräten. Die aktuellen Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht mittels Energie-Etikette orientieren sich an jenen der EU. Durch eine einseitige Einschränkung der Zulassung von Haushaltgeräten, Beleuchtungen und elektrischen Antrieben könnte ein Handelshemmnis geschaffen werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Steigerung der Energie-Effizienz mittels Anreizsystem (wie es die Kennzeichnungspflicht darstellt) auf eine volkswirtschaftlich verträglichere Weise erreicht werden kann.</p><p>2. Das Vorschreiben von Energie-Effizienzdeklarationen setzt Messnormen voraus. Dies ist noch nicht bei allen Gerätekategorien gegeben. Der Bundesrat setzt aber die Strategie fort, Energie-Etiketten, die für die EU gelten, auch für die Schweiz vorzuschreiben.</p><p>3. Der Bundesrat zieht in Erwägung, künftig auf der Basis des geänderten Energiegesetzes auch Anforderungen für den Stand-by-Modus von verschiedenen Gerätekategorien vorzuschreiben. Diese sollten zeitgleich mit der EU umgesetzt werden. Wichtig dabei ist, zu verhindern, dass ungerechtfertigte Handelshemmnisse entstehen.</p><p>4. Gebäudeheizungen liegen in der Kompetenz der Kantone.</p><p>5. Es bestehen keine gesetzlichen Grundlagen für die Ausrichtung von Boni durch den Bund. Diese und die entsprechende Finanzierung müssten noch bereitgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Effizienz von Geräten und Anlagen entscheidend zu verbessern:</p><p>1. In der Schweiz sollen Haushaltgeräte, Beleuchtung und elektrische Antriebe, die den A-Standard gemäss Energie-Etikette nicht erfüllen, nach einer angemessenen Übergangsfrist vom Markt genommen werden. Der A-Standard ist periodisch anzupassen.</p><p>2. Energie-Etiketten sind für alle Geräte vorzusehen, die einen namhaften Energieverbrauch aufweisen.</p><p>3. Beim Stand-by-Modus sollen nach einer Übergangsfrist nur Geräte zugelassen werden, welche die beste verfügbare Technik nutzen.</p><p>4. Es ist ein Sanierungskonzept für den Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen einzuführen, damit diese durch Wärmepumpen, Holzpelletöfen oder Solartechnik ersetzt werden können.</p><p>5. Für Geräte, die besonders lang in Gebrauch sind, ist der Ersatz durch Eintauschboni zu fördern.</p>
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